Hallo zusammen,
ich befinde mich derzeit seit bald einem Jahr im Krankengeld Bezug. Abänderungsklage für Kindesunterhalt ist gestellt und braucht „natürlich“ seine Zeit.
Die Gegenseite fordert das ich zusätzlich zum Krankengeld leichte Tätigkeiten ausführen könne.
Wie soll das den gehen, schließlich befinde ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.
Des weiteren wird bestritten das ich arbeitsunfähig erkrankt sei und ich hätte zu meiner Krankheit entsprechend vorzutragen.
Wen geht meine Krankheit etwas an, der krank meldende Arzt und die Krankenkasse die Krankengeld zahlt tun dies ja nicht ohne Grund.
Vielleicht gibt es hierzu ja Erfahrungswerte?
Der entsprechende Brief vom RA kam natürlich zu Wochenende, wie könnt‘s auch anders sein…
Besten Dank
urmel63
Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
Moin
Vermutlich gibt es weniger Erfahrung als Rechtsgrundlage.
Die anzweifelnde Partei müsste darlegen, warum sie der Erkrankung widerspricht. Und hier bist nicht Du als Erkrankter gefordert, sondern der krankschreibende Arzt, die Krankenkasse, im Zweifel ein Sachverständiger.
Könntest Du bitte sagen, auf welcher rechtl. Ebene derzeit vorgetragen wird? Falls lediglich seitens der gegn. Partei an Dich als Person, so verweise diese an Deinen Arzt, inkludiert dessen Verschwiegenheitsverpflichtung. Und lächeln.
Mal ganz objektiv betrachtet: Was könntest Du schon tun, um dem Anliegen der gegn. Partei auch nur ansatzweise zu entsprechen? Ist doch egal, was Du sagst. Von daher benehme Dich frei und ungezwungen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke erst Mal,
die andere Seite trägt dem Amtsgericht vor.
Im Rahmen des Antrags, meinen Antrag auf Abänderung des Unterhaltes zurückzuweisen.
Dann bleibt mir wohl erst einmal abwarten, das letzte Dutzend Jahre hab ich bei Gericht genug „schräge“ Sachen erlebt.
Grüße
urmel63
Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
Moin
Ich gehe davon aus, dass eine ärztl. Beschreibung dem Gericht vorgelegt wurde/wird. Dann liegt es ausschließlich im Ermessen des Gerichtes, weiteres zu fordern. Von daher bleibt Dir - wie bereits von Dir konstatiert - lediglich übrig, abzuwarten. Die gegn. Partei ist hier nur noch ein Nebendarsteller.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Du hast vorgetragen, die Gegenseite hat bestritten. Jetzt wird Beweis erhoben, sofern Dein Anwalt einen solchen angetreten hat, wovon ich ausgehe.
In der Regel reicht den Gerichten in solchen Fällen der AU-Schein oder die Aussage eines Hausarztes als Beweis nicht aus. Du kannst also davon ausgehen, dass es zu einem Sachverständigengutachten durch einen Arbeitsmediziner kommt und dieser (nach entsprechender Schweigepflichtsentbindung Deinerseits) auch Berichte der bislang behandelnden Ärzte anfordert.
Es kann natürlich auch sein, dass ihr vorher mal verhandelt, um vielleicht (durchaus kostensparend) einen Kompromiss zu finden.
Gruss von der Insel
Hallo,
bislang hat mein RA nur die Abrechnungen der Krankenversicherung eingereicht.
Gutachten finde ich (persönlich) schon als übertrieben, die Krankenversicherung zahlt ja nicht zum Spaß.
Nur um die Ausgangslage aufzuzeigen, es geht um Herabstufung von 2 Mal KU Ddf-Tabelle 160% auf 2 Mal 110%.
Viele Grüße
urmel63
Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
Gutachten finde ich (persönlich) schon als übertrieben, die Krankenversicherung zahlt ja nicht zum Spaß.
Die Krankenversicherung hat aber teilweise andere Bewertungsmassstäbe als das Familienrecht (z.B. was mögliche Nebenjobs angeht).
Ausserdem ist schon noch mal ein qualitativer Unterschied zwischen dem Hausarzt und einem vereidigten Arbeitsmediziner.
es geht um Herabstufung von 2 Mal KU Ddf-Tabelle 160% auf 2 Mal 110%.
Deshalb solltet ihr als Parteien überlegen, ob nicht ein Kompromiss doch besser wäre. Das Gericht ist da notfalls gnadenlos. Die Kosten zahlt am Ende einer von Euch oder auch beide.
Gruss von der Insel
Hallo in die Runde,
nur das das Ganze nicht Ergebnis-offen bleibt.
Der Antrag wurde Abgelehnt.
Kernsatz auf über 10 Seiten Beschluss:
Die Verringerung des Einkommens für einen bestimmten Zeitraum zu einer auch auf die Zukunft bezogenen Abänderung nur dann Anlass gibt, wenn und weil die Einkommensreduzierung gerade zu einer Prognose berechtigt, dass das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten nicht nur jetzt, sondern auch in der Zukunft ebenso gering ausfallen wird. Das mag unter Umständen bei einem Arbeitsplatzverlust der Fall sein, nicht aber bei einer Arbeitsunfähigkeit, die anders als die Erwerbsunfähigkeit über den attestierten Zeitraum hinaus überhaupt keine zukunftsgerichtete Aussage enthält.
(vgl. instruktiv zur fehlenden Aussagekraft von vorgetragener Arbeitsunfähigkeit für ein Abänderungsverfahren OLG Hamm FamFR 2011, 6).
Mit einfachen Worten, wer arbeitsunfähig ist kann ja wieder gesund werden. Kein Grund Unterhaltssätze anzupassen. Ende des Jahres läuft das Krankengeld aus, dann wird es richtig lustig…
Viele Grüße
urmel63
Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.