Hallo,
wie lange hat es bei euch erfahrungsgemäß gedauert bis eine Abänderungsklage durch war?
Ich bin mit Unterhaltstitel für 2 Kinder Unterhaltspflichtig . Jetzt habe ich mit meiner neuen Partnerin ein weiteres Kind bekommen.
Mein Anwalt riet mir, den von ihm neu berechneten Unterhalt zu zahlen. KM wurde darüber informiert. Ich bin finanziell nicht mehr in der Lage allen 3 Kindern den Mindestunterhalt zu zahlen, dies wäre wohl ein Mangelfall.
KM hat direkt eine Lohnpfändung losgetreten. Jetzt soll der volle Unterhalt gepfändet werden.
Die Abändersklage hat mein Anwalt bereits eingereicht. Bisher aber noch keine Reaktion.
Muss ich jetzt wirklich bis die Änderungsklage durch ist den vollen Unterhalt für meine beiden großen Kinder zahlen ? Wird mein 3. Kind da gar nicht beachtet. Dies kann sich ja Monate hin ziehen. So wie ich meine ex kenne würde sie dann versuchen die Klage möglichst in die Länge zu ziehen.
Hat jemand Erfahrung wie lange so eine Klage dauern kann und ob meine ex trotz 3. Kind und möglichem Mangelfall weiterhin den vollen Unterhalt von mir fordern darf.
Beste Grüße
Hallo Wuestenfuchs
Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum. Bezüglich der Länge der Abänderungsklage kann ich Dir leider nichts sagen. Wegen Deiner Lohnpfändung gehe am besten direkt morgen auf die Rechtsantragsstelle von Deinem für Dich zuständigen Amtsgericht, nimm alle relevanten Unterlagen, wie die Kosten für die Miete, Strom, Versicherungen etc. mit. Wobei am wichtigsten die Kopie der Abänderungsklage und die Geburtsurkunde für das dritte Kind sind. Dann beantragst per Eilantrag Du dort ein Freigabe des gepfändeten Lohnes mit der Begründung der Anhängigen Abänderungsklage. Mit diesen Unterlagen über den Antrag wegen der Freigabe und der Abänderungsklage gehst Du aufs Lohnbüro und bittest um nicht ausführung der Pfändung bis zur KLärung. Hast Du das dritte Kind auf der Steuerkarte?
LG der Frosch
Die KM hat einen Titel und den hat sie pfänden lassen.
Dein Anwalt berechnet neu und rät dir ohne neuen Titel einfach die Zahlung zu ändern - Respekt - dann hat er das Chaos verursacht.
Der Zeitpunkt der Klage Einreichung ist maßgeblich - also wird da im Zweifelsfall rückgerechnet.
Die KM kann da nicht groß was verzögern - ihr Gehalt ist ja nicht maßgeblich. Es kommt auf deine Daten an und wann das Gericht terminiert.
Als Mangelfall bei 3 Kindern gelten andere Maßstäbe - hoffen wir mal das die neue Berechnung von deinem Anwalt stimmt.
Wenn du für 3 Kinder nicht den Mindest Unterhalt bezahlen kannst, mußt du ggfls. deine Erwerbsobliegenheit steigern mit einem besseren Job oder einem Minijob....
Hallo ,
Vielen Dank für deine Antwort.
Ja ich habe das dritte Kind auf der Steuerklasse.
Am nächsten Tag nachdem ich den Wisch vom Amtsgericht erhalten habe erhielt bereits mein Arbeitgeber den Pfändungsbescheid. Somit habe ich gar keine Möglichkeit gehabt dazu Stellung zu nehmen.
Ich habe jetzt alles an den Anwalt weiter gegeben in der Hoffnung das er diese noch abwenden kann.
Hallo,
nun ist die Sache ja schon ziemlich schlimm. Vermutlich wirst Du die Gehaltspfändung nicht mehr los, selbst wenn das Gericht den Unterhaltsbetrag senkt. Es ist einfach so, dass Du Dich (und jeder andere auch) mit dem Titel der sofortigen Vollstreckung unterwirfst, d.h. auch wenn nur eine einzige Zahlung nicht termingemäß oder zu niedrig war, ist eine Gehaltspfändung möglich. Hier sehe ich gar keine Möglichkeit die Gehaltspfändung in absehbarer Zeit wieder los zu werden.
Da hast aber die Möglichkeit aufstockendes H4 zu beantragen, wenn Dir wegen der hohen Unterhaltskosten nicht genügend Geld zur Verfügung steht. Der Maßstab sind dabei die H4-Sätze. Voraussetzung ist, dass der Unterhalt tituliert ist, was bei Dir ja der Fall ist. Leider kann ich keinen anderen Rat geben.
VG Susi
wenn der Wüstenfuchs aber mit Kindesmutter 2 und Kind 3 zusammenlebt sind sie eine ALG II Bedarfsgemeinschaft und der H4 Anspruch wird gemeinsam gerechnet.
Wenn Kindesmutter 2 halbwegs ordentliches Elterngeld bekommt, wird das nichts.
Grundsätzlich brauchst zu Zusatzeinkommen - Kind 1-3 werden älter, es steigen die Kosten und die Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle - je nach Alter von Kind 1-2 wird das schnell eng und teuer.
@der Frosch, das stimmt - aber irgendwie muss der Fuchs die nächsten 20 Jahre über die Runden kommen
20 Jahre am Selbstbehalt knabbern ist harter Tobak
Kind3 kostet auch noch den ein oder anderen Euro,
wenn er mit der KM2 zusammenlebt, muss sie ein gutes Einkommen haben, das schließt aber H4-Unterhalt aufstocken aus
und der Fuchs kann auch seine Arbeitszeit nicht reduzieren um sie zu entlasten und das Kind zu betreuen....
Alternativ bleibt der eigene Wohnsitz in der 1. Zimmer Wohnung und titulierte Unterhaltspflichten für alle 3 Kinder, dann kann das Amt aufstocken - als Bedarfsgemeinschaft wird das nichts.
Erstmal würde ich dem Anwalt "fönen" - seinen Mandaten in die Lohnpfändung zu treiben, ein Unding - da soll er sich mal schön (unentgeltlich) drum kümmern, das gerade zu ziehen...
Bezüglich des Anwalt föhnen gebe ich Dir recht. Man könnte eventuell mal Schadnsersatz des Anwalts andenken. Es bleibt wirklich nur der Weg über das Amtsgericht die Pfändung aufgrund der Sachlage ruhend zu stellen bis zur Entscheidung des Familiengerichtes, per Eilantrag. Das kann Wuestenfuchs ohne Anwalt direkt beim Rechtspfleger seines Amtsgerichtes machen.
LG der Frosch
Hallo,
soweit ich weiss kann nicht der Schuldner sondern nur der Gläubiger eine Ruhigstellung der Pfändung veranlassen. Was möglich sein sollte wäre eine Vollstreckungsschutzklage, die darauf abstellt, dass der geschuldete Unterhalt nicht gezahlt werden kann und deshalb zumindest den Pfändungsbetrag begrenzt.
Ich würde nicht raten einen Antrag selbst zu stellen, das sollte der Anwalt und zwar umgehend machen. Die Begründung hat er ja schon, nämlich die Mangelfallberechung.
VG Susi