Hallo zusammen,
ich bin neu bei euch im Forum und hätte da mal einige Fragen.
Zur Geschichte, geschieden 2001( 7 Jahren ) wir haben zwei Söhne 12 und 13 Jahre alt, ich habe auch das Sorgerecht nicht abgegeben und einen Titel unterzeichnet.
2003 ist es zu einem Gerichtlichen Vergleich gekommen in dem ich mich verpflichtet 200 € pro Kind zu zahlen (zu geringer Verdienst). Seit drei Jahren bin ich geundheitsmäßig so angeschlagen, das ich den Unterhalt nicht in der Höhe aufbringen konnte (Kranken,- Arbeitslosengeld). Ich habe mich aber immer bemüht das zu zahlen was ich kann und bin zur Öffentlichen Rechts Auskunft und es dort berechnen. Dann habe ich eine Umschulung über den Rententräger (wegen meiner Krankheit) angefangen, den Unterhalt von der ÖRA wieder berechnen. Meine Ex war damit nicht einverstanden. sie Hätte statt 60€ nun260€ für beide bekommen. Und hat jetzt eine Abänderungsklage eingereicht. Nach einigen Schriftweckseln zwischen ihr, ihrem Anwalt der ÖRA und mir, habe ich jetzt eine Anklage und eine Vorladung bekommen. Und das vor Weihnachten :mad:.
Zu meinen Fragen: Wie gehe ich jetzt weiter vor? Es sind Feiertage wie sieht das mit den Fristen aus? Ich habe keine Rechtschutz soll ich zu einem Anwalt gehen?(kann mir auch garkeinen leisten) Kann die Abänderungsklage auch zu meinen Gunsten laufen?
Ich würde mich sehr über hilfe freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Flato