Guten Abend zusammen !
Für dieses Frühjahr ziehe ich eine Abänderungsklage des Betreuungsunterhaltes in Betracht.
Ich zahle an die Mutter eines nichtehelichen Kindes BU.
Sicherlich wird dann die Frage der Kinderbetreuung aufkommen...
Jetzt habe ich erfahren, dass mein Sohn bereits jetzt schon in den Kindergarten geht.
Kann ich das irgendwie direkt mit in die Abänderungsklage einbringen ?
Vielen Dank & viele Grüße
Moerphi
hey moerphi,
wie alt ist das kind? hat es irgendwelche krankheiten die eine "besondere" betreuung bedürfen?
wie kam es zum betrag des BU´s - per urteil oder vergleich.
gruss zahltag
Hallo Zahltag,
der Kleine wird im Mai 3 Jahre und ist kerngesund.
Die Höhe des Betreeuungsunterhaltes wurde vor Gericht per Vergleich geregelt.
Gruß
Moerphi
hey morphi,
dann stelle schonmal diesen vergleich im wortlaut hier ein - annonymisiert, damit die die sich mit diesen sachen auskennen dir gleich ratschläge geben können.
ich habe hier immer nur gehört "KEIN VERGLEICH EINGEHEN" - is leider zu spät bei dir, aber vielleicht kann man ja was machen - wurde da der BU befristet oder enthält der vergleich kein endedatum des BU?
gruss zahltag
was arbeitet die km bzw. was hat sie vor der geburt gemacht?
Moin,
Für dieses Frühjahr ziehe ich eine Abänderungsklage des Betreuungsunterhaltes in Betracht.
Die Höhe des Betreeuungsunterhaltes wurde vor Gericht per Vergleich geregelt.
Du wirst einen BU-Vergleich üblicherweise nicht per Abänderungsklage los; Du hast ihn schliesslich selbst unterschrieben. Klagen kannst Du aber nur gegen Urteile; nicht gegen die eigene Unterschrift. Für das Ende des Vergleichs gelten die im Vergleich stehenden Fristen und/oder Bedingungen, aber kein einseitiges "ich hab jetzt keine Lust mehr".
Grüssles
Martin
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