Abfindung (Interess...
 
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Abfindung (Interessenausgleich) - Kindesunterhalt

 
(@neo2024)
Schon was gesagt Registriert

Bei unserer Firma werden zeitnah Mitarbeiter gesucht, die sich für einen Sozialplan mit Interessenausgleich interessieren. D.h. man wird einvernehmlich gekündigt (unwiderrufliche Freistellung) und bekommt noch bis Ende des Jahres sein volles Gehalt. Zusätzlich würde ich eine Abfindung erhalten.

 

Nun habe ich hierzu einige Fragen und finde teilweise unterschiedliche Antworten.

 

Aufgrund der einvernehmlichen Kündigung wird man eine Sperrfrist vom Arbeitsamt erhalten.

 

Wie verhält es sich mit dem Kindesunterhalt. Ich habe kein Titel und bezahle nach der Düsseldorfer Tabelle.

Soweit ich es verstanden habe, zahle ich bis zum 31.12. weiterhin den bisherigen Kindesunterhalt.

 

Aber was passiert nach dem 31.12., wenn ich keine neue Stelle finde? Muss ich innerhalb der Sperrfrist vom Arbeitsamt den Kindesunterhalt von meiner Abfindung zahlen?

Was passiert, wenn ich zum 01. 01. eine neue Stelle finde, hier jedoch weniger verdiene als in meiner bisherigen Position? Muss ich den Differenzbetrag zwischen meinem alten Lohn und neuen, schlechteren, Lohn durch meine Abfindung auffüllen? Falls ja, wie lange?

Bleibt unter dem Strich etwas von meiner Abfindung über?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2025 10:21
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Abfindung hängt meistens von der Länge der Betriebszugehörigkeit ab. Von daher würde ich es mir im Vorfeld überlegen ob ich einem Aufhebungsvertrag zustimme. Vor allem wenn es noch keinen neuen AV gibt. Die wirtschaftlichen Zeiten sind angespannt und das Ende des Jahres ist schnell da.

Du kannst mit deinem jetztigen AG eine Klausel in den Aufhebungsvertrag setzen, dass es eh zu einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung gekommen wäre, wenn es nicht zu dem Aufhebungsvertrag gekommen wäre. Meistens akzeptiert so eine Formulierung das Amt.

Im Falle einer Arbeitslosigkeit musst du mindestens 6 Monate weiterhin den vereinbarten bzw. den betitelten Unterhalt zahlen. Da ihr euch so geeinigt habt, kannst du nur auf die KM zugehen und mit ihr über eine vorübergehende Anpassung sprechen.

Die Abfindung wird sicherlich bei einer Neuberechnung des Unterhaltes (letzten 12 Gehaltszettel) eine Rolle spielen.

Ob du in der neuen Stelle weniger verdienst, ist für die Unterhaltsberechnung nur dann relevant wenn du dadurch im Grunde bedürftig wirst. Aber selbst dann wird man dir noch alles zumuten, damit die Kohle stimmt.

Natürlich wirst du dann die Differenz aus deinen finanziellen Eigenmitteln aufbringen müssen.

Wie lange du das Spiel machen kannst, hängt von der Abfindung ab.

 

Überlege dir ob es sich für dich lohnt. Die Abfindung klingt sicherlich gut, aber das ist nur brutto und davon bleibt nicht alles übrig. Den Unterhalt würde ich vorerst als gegeben ansehen und wenn du der Aufhebung zustimmst, dann überlege dir ob du in den nächsten 8 Monaten einen neuen Job findest bei gleichem Gehalt. Dann kann der Deal mit der Abfindung für dich funktionieren.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2025 11:25
(@neo2024)
Schon was gesagt Registriert

Danke Dir für Deine Antwort. Die Abfindung wäre noch verhandelbar, liegt aber nicht unter dem Faktor 1 - das ist zugesichert. 

Was mir weiterhin nicht klar ist, wie es sich mit der Abfindungssumme verhält, wenn ich eine neue Stelle mit weniger Gehalt antrete. Muss ich die Differenz beim Kindesunterhalt so lange mit meiner Abfindung auffüllen bis diese aufgebraucht ist? Dann macht es tatsächlich wenig Sinn...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2025 12:21
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Neo2024!
Wie was wann passiert hängt sicherlich auch davon ab, mit welcher Grundlage die KU-Vereinbarung getroffen wurde. Womöglich hilft hier ein einfaches aber ehrliches Gespräch mit KM?

By the way: um wie viel Kinder und in welchem Alter geht es? Habs gefunden: ein Kind mit 11 Jahren, also noch mind. 7 Jahre von Dir alleine zu zahlen.

Prinzipiell würde ich sagen, dass Du erst mal mit der Abfindung die Differenz bei Einkommensgefälle ausgleichen müsstest; es sei denn es wird eine neue einvernehmlich Vereinbarung getroffen.
Ein Jahr nach "Kündigung" würde Dir die Abfindung auf der unterhaltsrelevanten Einkommen aufaddiert, hier wäre also eine Neuberechnung des KU nicht hilfreich, wiederum ein Jahr später vielleicht doch. Sobald Du einen neuen Job in Aussicht hast, müsstest Du mal vergleichen, was sich für Dich rechnet.

Marco

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von 82Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 09.04.2025 13:21
(@neo2024)
Schon was gesagt Registriert

Danke Dir auch für Deine Antwort.

Es handelt sich um ein Kind, der Kleine ist noch 11 Jahre, wird im Sommer 12.

 

Die Vereinbarung ist, das bei uns im Betrieb Stellen abgebaut werden und man sich freiwillig melden kann.

Aufgrund meiner Arbeitsbedingungen überlege ich schon länger, von meiner Seite aus zu kündigen. Ich bin 19 Jahre im Unternehmen und war schon vorher bereit mir eine neue Stelle zu suchen. Daher wäre so ein Angebot evtl. recht passend zu meiner persönlichen Arbeitssituation, die auch schon negative gesundheitliche Auswirkungen für mich hatte.

 

Die mögliche Abfindung wäre jedoch bei einer neuen Stelle mit geringen Verdienst dann doch langfristig vom KU aufgebraucht....

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Themenstarter Geschrieben : 09.04.2025 13:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@neo2024 Ich meinte Eure Unterhaltsvereinbarung, da es keinen Titel gibt.

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Geschrieben : 09.04.2025 13:55
(@neo2024)
Schon was gesagt Registriert

Oh sorry 🙂 

Im besten Fall, geht der Kleine nachher noch studieren - bin natürlich und selbstverständlich bereit dies zu unterstützen.

 

Mir ging es hauptsächlich darum, ob es sinnvoll ist, eine Abfindung freiwillig anzunehmen, einen (für mich) besseren Job anzunehmen. Eventuell mit weniger Gehalt, aber mit gesundheitlichen Vorteilen für mich und die Abfindung als "Bonus" mitzunehmen.

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Themenstarter Geschrieben : 09.04.2025 14:03
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist natürlich schlecht einzuschätzen als Außenstehender, vor allem wenn belastbare Zahlen fehlen.

Die DDT arbeitet ja auch mit gewissen Einkommensfenstern. Daher kann es gut sein, dass du zwar etwas weniger Einkommen im neuen Job hast, aber sich bei der DDT nichts ändert, weil du trotzdem in der Range bleibst. Dann ist die Abfindung eine gute Möglichkeit, sofern du im nächsten Jahr direkt einen neuen Job hast.

Sprich mit der KM über die Möglichkeiten, stehe zu deinen Unterhaltsverpflichtungen und schau ob du zeitnah einen neuen Job finden kannst.

Ansonsten kannst du dich nur zusätzlich absichern und den o.g. Passus in den Aufhebungsvertrag aufnehmen.

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Geschrieben : 09.04.2025 15:05
(@neo2024)
Schon was gesagt Registriert

Dankeschön, den Passus hatte ich mir direkt vermerkt. Ein Gespräch ist mit der KM leider teilweise recht schwierig. Das meiste läuft nur schriftlich. Sie hat einen Rechtsanwalt als neuen Partner und ist in den meisten Punkten weder Gesprächs- noch Verhandlungsbereit. Daher wollte ich mich auch so gut wie möglich vorab informieren.

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Themenstarter Geschrieben : 09.04.2025 15:43
(@neo2024)
Schon was gesagt Registriert

PS: Der Partner ist aber nicht im Familienrecht zu Hause, wahrscheinlich wird es sich ggf. anderswo Rat einholen können... 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2025 16:01




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Frage ist, wie Du und KM es bisher gehandhabt habt, z.B. auch mit der theoretischen Auskunftspflicht alle zwei Jahre. Steht evtl. bald eine erneute Auskunft an?
Dass ihr Partner sie berät ist m.E. in Ordnung, solange das ganze nicht übertrieben oder maßlos wird (Du suchst im Gegenzug eben hier Rat 😉).

Aus Deinem älteren Faden konnte ich rauslesen, dass Dir ca. 2.700,- nach Abzug der KU-Zahlung derzeit bleiben; insofern müsstest Du erst mal in Anbetracht sonstiger monatl. Fix- und Lebenshaltungskosten einschätzen, ob Du Dir ein geringeres Einkommen (und wenn ja, um wieviel) mit/ohne Abfindung "leisten" kannst. Das können wir hier nicht abschätzen.

Marco

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Woche von 82Marco

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Geschrieben : 09.04.2025 16:20
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber Neo2024,

Kürzlich durfte ich mich damit befassen und du mußt erstmal die Abfindung nutzen, um weiter den Kindesunterhalt zu zahlen, den du vor Aufgabe der Beschäftigung bezahlt hast. Das glit aber nicht für immer. Bspw. wenn du eine Immobilie finanzieren wolltest, dann mußt du nicht darauf verzichten oder bei anderen größeren Anschaffungen. Wäre dann aber auch wieder ein Sonderfall, der individuelle zu bewerten ist.

Fakt ist aber, dass du erstmal weiterzahlen mußt und das JA wird dir vermutlich sagen bis soweit 'alles' aufgebraucht ist. Dem ist nicht so, aber leider hatte ich dazu auch keine Rechtsprechungen gefunden außer dem Fakt 'bitte Abfindung für Unterhhalt nutzen.' Du kannst es aber darauf ankommen lassen bzgl. Neuberechnung.

Ich stimme @Samson1978 bzgl. der Klausel zur betriebsbedingten Kündigung, die so oder so kommen würde. Das Arbeitsamt akzeptiert sowas und du müßtest keine Sperre befürchten.

Viele Glück!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2025 13:56