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Abgetrennt: DT - Alters- und Einkommensstufen

 
(@harrypotter)
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Hallo erstmal an alle.

Eine kleine Frage, die mir hier bestimmt recht schnell beantwortet werden kann:
Ich habe gerade die Gegenüberstellung der DD angeschaut und da ist mir etwas aufgefallen. Die Alterstufen werden hier von 0-5 und von 6-11 Jahren angegeben. Ich dachte bis jetzt, das wäre von 0-6 und von 6-12 und dann von 12-18 Jahren.
Mein Sohnemann wird dieses Jahr 11 Jahre alt. Rutscht der dann in die Stufe 3 ???? Oder erst wenn er 12 geworden ist??

Von einer Bekannten habe ich gehört, dass sich der Betrag des Unterhaltes auf 2 Kinder beziehen solle?! Dies halte ich aber für falsch. Der angegebene Betrag bezieht sich doch immer auf ein Kind!?!?

Für schnelle Antworten bin ich sehr dankbar!!

harrypotter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.02.2008 23:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Altersstufen beziehen sich auf die Vollendung des Lebensjahres. Ferner geht die DT von drei Unterhaltsberechtigten aus (2 Kinder plus Ex). Pro rausfallender Person, rückt man eine Einkommensstufe rauf. Steht so übrigens in allen unterhaltsrechtlichen Leitlinien und der DT selbst.

DeepThougt

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2008 00:07
(@harrypotter)
Schon was gesagt Registriert

Danke DeepThought,
habs aber doch nicht kapiert  :redhead: also wenn mein kleiner dieses Jahr 11 wird, ändert sich dann seine Alterstufe??

Und wegen den 3 Unterhaltsberechtigten: ich war nicht verheiratet und mein Sohn ist 97 auf die Welt gekommen. Unterhalt für die KM hab ich noch nie bezahlt!!! Nur immer den KU.

Sorry für die späte Belästigung mit einer dir leicht zu beantwortenden Frage  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2008 00:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das 11. Lebensjahr hat er vollendet an seinem 12. Geburtstag. Wenn du nur einen Unterhaltsberechtigten hast, rückst du zwei Einkommensstufen rauf.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Geschrieben : 01.03.2008 00:20
(@harrypotter)
Schon was gesagt Registriert

Jetzt hab ich`s auch gerafft  :redhead: Hat zwar gedauert, aber geholfen.

Ich hab aber nen Titel auf den KU und den hat die KM noch nie neu berechen lassen. Ausserdem ist sie Italienerin und im December nach Italien mit ihm abgehauen! Von daher halte ich mich an meinen "alten" Titel und zahle den, dann dürfte mir ja nicht passieren!?!

Danke nochmals.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2008 00:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist der Titel dynamisch?

Ferner richtet sich der KU nach den Lebensverhältnissen in Italien. Sind dort die Lebenshaltungskosten niedriger, zahlst du weniger KU.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2008 00:41
(@harrypotter)
Schon was gesagt Registriert

Na ob der Titel dynamisch ist, weiß ich an dieser Stelle nicht! *schäm*.
Der Unterhalt in Italien richtet sich einem Länderspiegel für im Ausland lebende Kinder. Und Italien fällt in den "Umrechnungsfaktor" 1:1 , also bleibt alles beim alten. (solange die Ex nicht neu berechnen lässt!)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2008 00:49
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Das 11. Lebensjahr hat er vollendet an seinem 12. Geburtstag. Wenn du nur einen Unterhaltsberechtigten hast, rückst du zwei Einkommensstufen rauf.

Äääh Sorry, das 11te Lebensjahr ist mit dem 11ten Geburtstag vollendet, nicht mit dem 12ten.
1 Jahr alt wird man ja auch erst, wenn man das erste Lebensjahr rum hat, oder?

Man, immer diese Klugscheißer... 😉
Gruß
Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2008 01:05
(@harrypotter)
Schon was gesagt Registriert

Nabend Thomas.
Und in wie weit würde sich das dann auf meinen Fall auswirken? So dass ab dem 11 Burzeltag die nächst höhere Altersstufe bezahlt werden muß??? Krieg ich da dann Bescheid oder muß ich den Titel selbst abändern lassen und wenn ja, wo?? In italien womöglich noch!?!?  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2008 01:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Man, immer diese Klugscheißer... 😉

*urks*  :puzz: Ist spät geworden heute...

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2008 01:16