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Abgetrennt: Jobcenter fordert Herabsetzung Unterhaltstitel

 
(@nacktschnecke)
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Guten Tag,
ich habe mich gerade durch diesen Beitrag gelesen und möchte dazu folgendes beitragen.
Da meine Frau ihren 400 Euro Job seit Anfang diesen Jahres nicht mehr ausüben kann(in naher Zukunft müssen wohl künstliche Bandscheiben her(Scheuermann)haben wir Anfang des Jahres ALG 2 beantragt.Wir bekommen monatlich 228,05 Euro Kosten für Unterkunft und Heizung.Gründe für die vorläufige Bewilligung"Sie sind aufgrund der unterhaltsverpflichtung hilfebedürftig geworden:Bitte klären sie beim Jugendamt der Stadt XXXXXX,inwieweit eineHerabsetzung des Unterhaltsbetrages möglich ist,um Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB 2 zu vermeiden."Mittlerweile mußte die Mitarbeiterin des JA zweimal versuchen,dem Leistungssachbearbeiter zu verlickern,das man den Unterhaltsbetrag nicht mal eben heruntersetzen kann!Ich bekomme 1940 Euro ausbezahlt und zahle pro Kind 356 Euro!Jeweils ordnungsgemäß dynamisch titulierte 105% des gesetzlichen Unterhalts der dritten Altersstufe,pro Kind.Und  das Jobcenter erkennt auch nur titulierte Urkunden an,da habe ich ja noch richtiges Glück,das ich gleich 2 davon habe 😡 ;(!
Aber es gibt einen Lichtblick,meine Tochter wird im September 18 und ihre Mutter geht nachweislich vollschichtig arbeiten....die ist in letzter Zeit immer so nett.....

liebe Grüße          Nackschnecke

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2012 17:46
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

@Nacktschnecke
Lies mal das durch http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=5412&pid=68293#pid68293

Und setze dich ggfs. in Verbindung mit mir.

Vielleicht könntest du auch einen eigenen extra Thread "Jobcenter fordert Herabsetzung Unterhaltstitel"  oder so aufmachen?

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 17:55
(@nacktschnecke)
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Hallo Maxo,
einen eigenen Thread aufmachen(wie geht das :redhead:)dann würde ich meinen Beitrag da gern reinsetzen,sowas kriege ich nicht hin.Aber meinst du,es würde sich lohnen,eine Abänderungsklage einzureichen,weil wir jetzt Geld vom Jobcenter dazubekommen?In einem anderen Beitrag habe ich schon angefragt,ob ich jetzt tatsächlich PKH,die ich 2008 bekommen habe,zurückzahlen muß,trotz ALG 2,die wir jetzt bekommen.

liebe Grüße            Nacktschnecke

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2012 18:08
(@ingo30)
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Hi Schnecke,

einfach mal auf die Unterrubrik "Unterhaltsrecht" klicken und dann rechts unten "Neues Thema" klicken. Schon hast Du deinen eigenen Thread. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 20:18
(@nacktschnecke)
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Danke schön,Ingo

liebe Grüße Nackschnecke

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2012 21:45
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

So, dank Nacktschnecke und Ingo weiß ichnun auch mal, wo man hier Threads eröffnet  :knockout:

zur Sache:

Gründe für die vorläufige Bewilligung"Sie sind aufgrund der unterhaltsverpflichtung hilfebedürftig geworden:

Schon hier sieht man von weitem, ohne das Original gesehen zu haben, dass das Amt lügt wie gedruckt. Die Titel waren ja wohl vorher schon da. Hilfebedürftigkeit ist durch den Wegfall des Jobs entstanden. Oder?

DEr Bescheid dürfte ja wohl noch frisch und innerhalb der 1-monatigen Widerspruchsfrist sein. Evtl. sind auch weitere Fehler enthalten. Daher unbedingt Widerspruch einlegen - insbesondere wenn Herabsetzungsverlangen im Bescheid steht. Ich halte es für rechts- und sittenwidrig.

Bitte klären sie beim Jugendamt der Stadt XXXXXX,inwieweit eineHerabsetzung des Unterhaltsbetrages möglich ist,

Das kannst du ja tun. Schreibe einen (erwartungsgemäß sinnlosen) Zweizeiler an das titelaustellende Jugendamt, etwa so:

"hiermit beantrage ich eine rechtsmittelfähige Auskunft, inwieweit eine Herabsetzung des Unterhaltsbetrages möglich ist. Zugleich beantrage ich die Herabsetzung des Unterhaltsbetrages auf .....(Null?) um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. "

Ans JA abschicken. Doppel an JC mit dem Hinweis, dass du den entsprechenden Antrag gestellt hast.

Schreiben. Nix telefonieren. Nix reden. Ein deutsches Amt besteht aus Akten und die sind schriftlich, nicht telefonisch oder red(l)isch. OK, faxen sind auch OK.

Dann abwarten.

Auf das Schreiben und den Widerspruch müßte eine Antwort kommen - dann wieder berichten.

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2012 00:41
(@nacktschnecke)
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Hallo,Maxo,

die Titel sind seit Jahren vorhanden,wir haben aber erst Anfang diesen Jahres ALG 2 beantragt,weil wir auch gar nicht wußten,das und das zusteht.Wie geschrieben,hat meine Frau die letzten 3 Jahre auf 400 Euro Basis gearbeitet,damit wir genug Geld zur Verfügung haben.Beide Jobs sind wegen der schlimmer werdenden Rückenprobleme nicht verlängert worden.Jetzt muß Frauchen zum Amtsarzt,der prüfen soll,ob sie überhaupt noch arbeiten kann,bzw wie lange am Tag.Wir werden natürlich Widerspruch gegen die vorläufige Bewilligung einlegen.Frauchen hatte ja auch bein JA angerufen und um etwas schriftliches gebeten,daraufhin wurde nur lapidar mitgeteilt"gibts nicht,der Unterhalt bleibt wie er ist,basta-aus!"Problem ist dabei noch,das auf der dynamischen Urkunde von Sohni noch der Betrag von 2009 in Höhe von 314 Euro steht,laut Kontoauszug aber bereits 356 Euro gezahlt wird,das rafft das Jobcenter nicht :againstwall:......Was auch etwas verwundert, ist,das nur Kosten für Unterkunft und Heizung bewilligt werden,nichts anderes.Stiefsohn ist auch noch bei uns gemeldet,wird 16,ist schwerbehindert und nur jedes 2te We bei uns und teilweise in den Ferien/Feiertagen.Wir haben alles ordnungsgemäß angegeben,auch das er 100 % hat,mit drei Merkzeichen,B,G,H und somit Eingliederungshilfe bekommt,was einen Zuschlag vom Jobcenter bedeutet.Antwort darauf:
Ihrem Antrag zwecks Mehrbedarf Behinderung kann nicht entsprochen werden,da Herr XXXXXnicht zu ihrer Bedarfsgemeinschaft gehört.Herr XXXXXwird bei der Berchnung Ihrer Leistungen nicht berücksichtigt,da dieser bei Ihnen nicht wohnhaft ist.Er wurde Ihnen lediglich bzgl.der Kosten der Unterkunft(Mietobergrenze für 3 Personen)positiv zugesprochen,da er Sie im 2 Wochen Rhytmus besucht.So hinnehmen?

liebe Grüße    Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2012 17:25
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Sie sind aufgrund der unterhaltsverpflichtung hilfebedürftig geworden:Bitte klären sie beim Jugendamt der Stadt XXXXXX,inwieweit eineHerabsetzung des Unterhaltsbetrages möglich ist,um Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB 2 zu vermeiden."Mittlerweile mußte die Mitarbeiterin des JA zweimal versuchen,dem Leistungssachbearbeiter zu verlickern,das man den Unterhaltsbetrag nicht mal eben heruntersetzen kann!

Man könnte den Unterhalt schon herabsetzen, wenn nicht freiwillig - dann durch Abänderungsklage.

Nur in deinem Fall ist die Mutter nach § 1609 BGB nachrangig den minderj. Kindern und somit muss erst der Bedarf der Kinder gedeckt werden und was übrig bleibt kann deiner Frau als Familienunterhalt angerechnet werden.

Ich würde die Sachbearbeiter der Arge um eine Berechnung des Unterhaltes in Bezug nach § 1609 BGB bitten - dann könne sie dir ja mitteilen zu welchen Ergebnis sie kommen  :rofl2:!

Was macht die Tochter im Moment bzw. ab Volljährigkeit?

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2012 14:03
(@nacktschnecke)
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Moin,
ich werde jetzt erst mal Widerspruch gegen den vorläufigen Bescheid einlegen.Wenn meine Tochter Ende September diesen Jahres volljährig wird,macht sie wohl noch Schule,bis nächstes Jahr(Turboabitur)und wird erst mal weiterhin bei Exe wohnen.Bereits im August werde ich sie darum bitten,mir schriftlich zu geben,wohin ab Volljährigkeit der dann ihr zustehende Unterhalt fließen soll,desweiteren hätte ich gerne ein Zeugnis,sowie die Gehaltsbescheinigungen ihrer Frau Mutter,sonst gibts ab September erst mal gar nichts mehr.Exe geht vollschichtig arbeiten,bekommt als Putze in einer Reinigungsfirma den Mindestlohn von ca.8.48 Euro oder so?,kann also definitiv auch Unterhalt ab 18 zahlen.

liebe Grüße            Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2012 17:26
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Schnecke,

ab dem 18. Lebensjahr ist es an der Tochter, ihre Ansprüche auch durchzusetzen. Sprich, das regelst Du bitte in einem Gespräch mit Deinter Tochter und lässt Dir ihre Kontonummer geben bzw. erklärst ihr, warum Du die Unterlagen brauchst.

Dazu müssen natürlich Vater und Mutter ihr Einkommen offenlegen. Was gerade vielen Exen natürlich nicht passt, da es den gewohnten Geldstrom abdreht. Und ja, sie sollte dann ihren Anteil zum Unterhalt beibringen (wahrscheinlich kommt genau zu diesem Zeitpunkt wieder ein ALGII-Antrag) - genauso wie die Tochter auch eine Ausbildung aufnehmen kann um Geld zu verdienen bzw. einen Bafög-Antrag stellen kann und muss, wenn sie studieren will. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2012 17:33