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Abgetrennt: Kindesunterhalt bei später festgestellter Vaterschaft

 
(@Der muede Luke)

Abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-21144.html


Wie sieht das eigentlich aus, wenns um die Berechnung des KUs für die Vergangenheit geht?

Der potentielle Vater hat seit zwei Jahren mit seiner Ehefrau ein Kind.

Darüber hinaus hat er auch Kredite, Schulden ...

Werden die z. B. bei der KU-Berechnung berücksichtigt, weil er ja nicht gewusst hat, dass er der Vater ist oder werden die, wie es ja meist der Fall ist, nicht anerkannt?

Könnte die KM und, oder das Gericht argumentieren, dass er hätte davon ausgehen können, dass er der Vater ist - bei ungeschütztem GV?!

Könnte auch die Argumentation kommen, dass er seit zwei Jahren ein Kind hat, sich dieses leisten kann, er sich also auch das andere, das erste Kind leisten kann, muss?

Zitat
Geschrieben : 30.11.2010 17:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. Könnte, würde, hätte, wäre,... mit diesen Konjunktiven zu Mutmaßungen über gegnerische Argumente kommst du nicht weiter.

2. Die Parameter für KU sollten dir bekannt sein. Ggf. lies sie im Forum nach.

3. Die Frage zum KU hat mit deinem Opening nichts zu tun und gehört in das Forum "Unterhalt", weswegen ich abgetrennt habe.

*edit Schreibfehler

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 19:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Luke,

gehts immer noch um den Fall mit dem Vater unbekannt?

Warum um Himmels willen, will er unter solchen Umständen eigentlich schlafende Hund wecken?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 19:22