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Hallo KU-Experten
Ich finde es toll was ihr schreibt, aber ich habe nicht den geringsten Durchblick und bitte höflichst um Hilfe.
Meine RA hat mir erst vor zwei Wochen gesagt, dass ich ab 1.1.08 mehr KU bezahlen muss. Der Beschluss lautet wörtlich:
"Der Antragsgegener zahlt für das Kind XX geb. am -----1097 einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von 114% des Regelbetrages der jeweils gültigen Regelbetragsverordnung, nach der jeweiligen Alterstufe, abzüglich des jeweils anrechenbaren Kindergeldes gem §1612 Abs. 5 BGB, von derzeit 257 € und für das Kind XY, geb. am -----1994, ebenfalls 114 des jeweiligen Regelbetrages der jeweiligen Regelbetragsverordnung und der jeweiligen Altersstufe unter Anrechnung des anrechenbaren Kindergeldes, gem. s.o., von derzeit 316 €, zwahlbar zum 2. eines Monats im voraus.
An die (H)ex(e) bezahle ich 627€ monatlich.
Basis dieses Vergleichs ist ein unterhaltsrechtliches relevantes Einkommen von durchschnittlich 2300 €
Kann mir hier bitte jemand helfen und mir sagen, ob ich jetzt ab 1.8.08 mehr KU bezahlen muss, oder bleibt es erst einmal so wie es ist?
Danke für Eure HIlfe
Outlaw