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Abgetrennt: KU berechnen

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(@ritzelmeister)
Schon was gesagt Registriert

Abend,

Brauche auch Hilfe oder eine Kontrolle. In Moment bezahle ich für 3 und 9 Jährige Kinder 440€

Also mein Netto ein kommen 1550
Lb. Versicherung                  119
Rister                                  60

So wie ich weiß sind es 1000€ Selbsthalt?

LG Ritzelmeister

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2010 22:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ritzelmeister,

So wie ich weiß sind es 1000€ Selbsthalt?

Nein. 1000 Euro Selbstbehalt gilt bei Unterhalt für die Ex-Frau.

Selbsthalt bei Kindesunterhalt ist nur 900 Euro, wenn du erwerbstätig bist; in allen anderen Fällen (arbeitslos, Rentner o.ä.) sogar nur 770 Euro.

Brauche auch Hilfe oder eine Kontrolle. In Moment bezahle ich für 3 und 9 Jährige Kinder 440€

Bei deinem Einkommen bist du nach Bereinigung zwar "nur" in Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle, aber mit 440 Euro für beide Kinder kommst du trotzdem noch relativ gut weg. Mindestunterhalt für das dreijährige Kind ist zur Zeit 225 Euro und für das neunjährige Kind 272 Euro, das wären also in Summe 497 Euro und damit gegenüber dem, was du jetzt zahlst, schlappe 13% mehr. Anders gesagt, die Erhöhung der Unterhaltssätze vom Jahresanfang ist bei dir noch nicht angekommen. Wenn der Unterhalt nicht tituliert ist, oder mit einem festen Betrag tituliert ist - Klappe halten und hoffen, dass Ex nichts merkt. Wenn es für den Unterhalt allerdings einen dynamischen Titel gibt - dann zahle entsprechend deinem Titel, oder leg' wenigstens für jeden Monat schon mal diese knapp sechzig Euro zur Seite, für den Fall dass demnächst der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür steht.

Falls du noch weitere Fragen hast, mach' dafür bitte einen eigenen Thread auf, damit wir deinen Fall nicht mit den Sachen von Peter durcheinander schmeißen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2010 23:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*abgetrennt*

Bitte Forenregeln beachten (Nr. 5).

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2010 23:24
(@ritzelmeister)
Schon was gesagt Registriert

Klar 🙂

Danke :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 00:06
(@ritzelmeister)
Schon was gesagt Registriert

Selbsthalt bei Kindesunterhalt ist nur 900 Euro, wenn du erwerbstätig bist; in allen anderen Fällen (arbeitslos, Rentner o.ä.) sogar nur 770 Euro.

Malachit.

Also wenn ich Arbeitslos bin, dann von 770€ muss ich die Mitte bezahlen und essen usw  :gunman:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 00:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so.

Und glaube mir, dass sowohl die ARGE als auch das JA die Mutter motivieren werden, den Namen des KV preiszugeben, weil nämlich keiner von denen Lust hat, Deine Verantwortung zu übernehmen.

Außerdem gibt es Unterhaltsvorschuss maximal für 6 Jahre. Spätestens dann wird KM ein eigenes Interesse haben, an KU zu kommen.

Aus der Nummer kommst Du nicht raus. Und das ist auch gut so.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 00:37
(@ritzelmeister)
Schon was gesagt Registriert

Genau so.

Außerdem gibt es Unterhaltsvorschuss maximal für 6 Jahre.

LBM

Bitte erklären wieso und weshalb?

Aus der Nummer kommst Du nicht raus. Und das ist auch gut so. ;(

Ich bin doch kein Sündenbock! Wenn sie unbedingt und um jeden Preis das Kind haben will!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 01:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

na ganz einfach, weil Unterhaltsvorschuss maximal für 72 Monate gezahlt wird. Der Grundgedanke ist, dass ein (unverschuldet) zahlungsunfähiger Unterhaltspflichtiger KURZFRISTIG durch den UHV von den Zahlungen entbunden wird. Das ist aber kein Rundum-Sorglos-Paket für Zahlungsunwillige.

Du bist nicht der Sündenbock, sondern der Vater des Kindes. Du kannst Dich über Deine Rechte und Pflichten gern in den §§1589 ff BGB einlesen.

Wenn Du kein Kind willst, kannst Du Dich vasektomieren lassen oder konsequent Kondome benutzen. Tust Du beides nicht und Deine Bettgenossin wird schwanger, trägst Du die Konsequenzen mit. So einfach ist das. Du warst ja durch die Eileiterschwangerschaft durchaus gewarnt, dass sie die Verhütung nicht so genau nimmt. Nebenbei bemerkt ist auch keine Verhütungsmethode 100%ig sicher.

Es ändert ja nix, wenn Du jetzt wie Rumpelstilzchen mit dem Fuß aufstampfst. Wenn dieses Kind auf die Welt kommt, wirst Du dafür geradestehen müssen, sofern Du leistungsfähig bist. Bist Du es nicht, wird Dich das Familiengericht dazu bringen, es zu werden. Da gibt es zB so tolle Ideen wie "fiktives Einkommen" (zB wenn man sich nicht Mühe gibt, angemessen zu verdienen und sich einen entsprechenden Job zu suchen, dass es für den Mindest-KU für die Kinder reicht) oder aber Kürzung des Selbstbehalts, dann bleiben u. U. nicht mal die 900 Euro übrig.

Der Mindest-KU beträgt übrigens in den ersten 6 Lebensjahren 225 Euro.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 01:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ritzelmeister,

Bitte erklären wieso und weshalb?

Weil die Regelung in diesem unserem Lande nun mal so ist, dass es Unterhaltsvorschuss maximal für sechs Jahre gibt. Ist einfach so.

Ich bin doch kein Sündenbock! Wenn sie unbedingt und um jeden Preis das Kind haben will!

Es ist für die Unterhaltspflicht vollkommen wurscht, auf wessen Wunsch dieses Kind entstanden ist. Du bist beigewesen, nur das zählt. Mitgefangen, mitgehangen.

Mag ja sein, dass du hier angeschmiert worden bist (wobei du dir aber gerne mal kräftig an die eigene Nase fassen darfst, dass du nach Aktion Nr. 1 noch nicht Lunte gerochen hast, welches Spiel hier gespielt wird). Aber überleg' dir mal in einer ruhigen Minute, was wohl passieren würde, wenn im Gesetz drinstünde: "Wenn der Mann das Kind eigentlich gar nicht wollte, braucht er keinen Unterhalt zu zahlen ..."

Nix für ungut,

Malachit.

P.S. LBM war schneller ...

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 01:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nochmal ich,

außerdem beträgt der UHV nur 133 Euro pro Monat. Dein Mindest-KU aber 225. Wetten, dass Du in der Geburtsurkunde stehen wirst?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 01:43




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ritzelmeister

Von Deiner Sorglosigkeit mal abgesehen: was macht Dich so sicher, dass Du der Vater des (ungeborenen) Kindes bist?

Und - ob Deine geborenen Kinder nun 3 und 9 oder 4 und 10 Jahre alt sind, sollte ein Vater schon drauf haben. 😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 01:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und um es mal in Zahlen zu fassen: Dein monatliches Netto, enthält das schon das Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen aufs Jahr umgerechnet?

Falls ja, entspricht das ca. 2.300 Brutto, bereinigt (max 5% vom Netto für berufsbedingten Aufwand, max. 4% für Altersvorsorge)= 1550-75 (berufsbed. Aufwand) -92 (Altersvorsorge) =1.383 Euro anzurechnendes Netto, das entspricht schon Stufe 1 der DDT, eine weitere Herabstufung ist somit nicht möglich.

1.383-900 Selbstbehalt= 483 Euro zu verteilender Unterhalt. Der Bedarf der Kinder ist 225+225+272 Euro = 722 Euro. Das heißt also, Du bist ein Mangelfall.

Kind 1: 272 x 484 : 722 = 182
Kind 2: 225 x 484 : 722 = 151
Kind 3: 225 x 483 : 722 = 151

Das ist ungefähr das, was auf Dich zu kommt. Möglich also, dass man Dich auffordern wird, Bewerbungen zu schreiben, um Dir einen besseren Job zu suchen. Alternativ könnte man Dir an die Berücksichtigung der AV gehen... ggf. auch der berufsbedingten Aufwendungen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 02:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

in seinem anderen Thread war irgendwo die Rede davon, das das gemeinsame Haus mit der Ehefrau gegen Zahlung einer bestimmten Summe auf diese übergeht. Dann wäre zum Einkommen noch der Zinsertrag heranzuziehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 08:43
(@ritzelmeister)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ritzelmeister,

Aber überleg' dir mal in einer ruhigen Minute, was wohl passieren würde, wenn im Gesetz drinstünde: "Wenn der Mann das Kind eigentlich gar nicht wollte, braucht er keinen Unterhalt zu zahlen ..."

P.S. LBM war schneller ...

Eigentlich hab ich nichts gegen die Kinder, bin froh das es mit meinen noch gut funzt, übers WE usw. Die beiden, die Ex Frau und die Ex Freundin  hassen sich mehr als die andere. Die Ex Freundin kann noch meine beiden Kinder nicht leiden. Weil die mal ruhe gebraucht hat in den vergangenen Sommerferien als die Kinder eine Woche bei mir sein sollten. Mitte drinnen hat sie die Kinder dann Vor die Tür gesetzt. Nach der Aktion war ich selbstverständlich von ihr ausgezogen. Nach zwei Monaten hat sie mir geschworen das sie auch keine Kinder möchte zuerst die Fortbildung fertig machen.

Nach meinem Verständnis ist das Kinder bekommen gewünscht von beiden Seiten! Und nicht ich bin 30 das ist die letzte Chance noch ein Kind zu haben und habe angst vor der Abtreibung!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 19:38
(@ritzelmeister)
Schon was gesagt Registriert

Hi Ritzelmeister

Von Deiner Sorglosigkeit mal abgesehen: was macht Dich so sicher, dass Du der Vater des (ungeborenen) Kindes bist?

Und - ob Deine geborenen Kinder nun 3 und 9 oder 4 und 10 Jahre alt sind, sollte ein Vater schon drauf haben. 😉

Gruss oldie

Im März und April werden die 4 und 10. Die angeben 3 und 9 hab ich auf den jetzigen KU bezogen.Wolte halt wissen was mich erwartet wen die 4 u 10 werden. :puzz:

Alles klar oldi? 😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 19:43
(@ritzelmeister)
Schon was gesagt Registriert

Morgen,

in seinem anderen Thread war irgendwo die Rede davon, das das gemeinsame Haus mit der Ehefrau gegen Zahlung einer bestimmten Summe auf diese übergeht. Dann wäre zum Einkommen noch der Zinsertrag heranzuziehen.

Tina

Aufpassen das sind lächerliche 10000 wenn überhaupt, davon noch  die hälftige Gebühr vom Notar ist noch zu bezahlen.

Eigentlich hab ich mich mit der Ex Frau darauf geeinigt dass ich für die summe kein Unterhalt zubezahlen ist also 10000/440 22,7 Monate.

Lg Ritzelmeister

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 19:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ritzelmeister

Naja, die Altersschwellen für den KU liegen bei 6, 12 und 18 Jahren. Da waren Deine Zahlen, zumal ohne Hintergrundangaben, schon etwas merkwürdig.
Die Frage nach Deiner Sicherheit bzgl. Vaterschaft kam nicht von ungefähr. Nach Schätzungen hat jedes 10. Kind einen anderen biolog. Vater, ohne das der rechtl. Vater dies weiß. Und in Berlin soll sogar jedes 5. Kind betroffen sein. In der heutigen Zeit würde ich immer auf einen Vaterschaftstest bestehen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 20:00
(@ritzelmeister)
Schon was gesagt Registriert

...
Kind 1: 272 x 484 : 722 = 182
Kind 2: 225 x 484 : 722 = 151
Kind 3: 225 x 483 : 722 = 151

Wie wäre die Rechnung in Moment wenn die Kinder 4 und 10 sind erst März und April? Das hab ich auch mit der Düsseldorfertebelle ausgedruckt und nie richtig verstanden, dort waren die drei Beispiele angegeben. Und welches zu wem anzuordnen ist war für mich ein Rätsel das KU auf verschiedene arten gerechnet werden kann!

+++Vollquoting gelöscht. Bitte Forenregel 15 beachten. +++

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2010 20:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das hat Oldie Dir gerade versucht zu sagen. Ob sie 3 und 9 sind oder 4 und 10 ist für die Berechnung irrelevant.

Was für Beispiele meinst Du? Die Fallgestaltungen unten betreffen die Übergangsregelung nach § 36 Nr 3 EGZPO, also die Umrechnung alter dynamischer Titel auf die neue Berechnung.

Das Andere ist eine Mangelfallberechnung, wie ich sie anhand der bekannten Angaben über den Daumen gepeilt für Deine drei Kinder gemacht habe.

Eine Verschiebung erfolgt erst, wenn das älteste Kind 12 und das mittlere 6 Jahre alt wird.

Die Lebensversicherung wird abgezogen, aber nur soweit sie 4% vom Brutto nicht übersteigt.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 20:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau die gleiche.

Die nächsten Altersstufen sind erst mit 6 Jahren und 12 jahren erreicht.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2010 20:20




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