Hallo,
ich habe jetzt offiziell Post vom Gericht erhalten und der Termin ist am 1.6.
Zeitgleich kam das Schreibend des gegnerischen RA zum nachehelichen Unterhalt,
hier würde ich gerne Eure Meinung hören.
Grundsätzlich steht drin, dass Unterhalt in Höhe von knapp über 2000 für Ex und 416€ fürs Kind,
es steht drin, Kosten des Verfahren hätte ich zu tragen (ist das korrekt?)
Mein Brutto in 2009 wurde mit 30.000 zu hoch angesetzt, schon komisch, dass musste der RA ja nur von der Lohnsteuerbescheinigung ablesen.
Das ist einfach zu wiederlegen.
Ich bekomme monatlich eine Zuschuss von 500€ brutto als car allowance, damit wird kompensiert, dass ich meinen Privatwagen für geschäftliche Fahrten nutze. Diese 500€ sind in meinen Gesamtbrutto mit drin.
Trotzdem listet der RA dies als Firmenwagen auf, er rechnet mit einem Firmenwagen von Listenpreis 50.000€ und kommt am Ende auf 350€ netto, die er zu meinen monatlichen Einkünften hinzuzählt, kurios, denn es gibt keinen Firmenwagen und die 500€ sind ja schon im Gehalt drin.
Meine Ex verdient 1900€ netto mit einer Halbtagsarbeit, sie hat einen Firmenwagen für den sie die Leasingrate selbst trägt, 430€, aber sie habe keinen geldwerten Vorteil zu zahlen, ist das richtig? Ausserdem steht da, für private Anschaffung und Nutzung eines gleichwertigen PKW würden ihr keine höheren monatlichen Kosten anfallen....diesen Satz verstehe ich nicht.
könnt Ihr mir bitte zu diesen Punkten Eure Sicht schildern?
Danke
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*betreff angepasst*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!