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Abgetrennt: Neuberechnung KU altes/neues Recht ?

 
(@wossark)
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Hallo,
Ich habe einen fast 12-jährigen Sohn aus einer nichtehelichen Partnerschaft. Jetzt steht eine neue Berechnung an!
Seit 2005 bin ich verheiratet und habe 2 Kinder von 9 und 14 Jahren, die meine frau mit in die ehe gebracht hat.
Werden diese im neuen Unterhaltsrecht mit berücksichtigt?
Kann mich mal bitte jemand aufklären? Ich verzweifel langsam an dem ganzem Wirr-warr.
Vielen Dank im voraus.


Anm.: Bitte Forenregeln beachten (Nr. 5).

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2008 00:42
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Du bist den Kindern deiner Frau ja erstmal gegenüber nicht KU-pflichtig, sondern das ist ja weiterhin ihr Vater, u es sind auch nicht deine Kinder, wie du es nennst, sondern weiterhin die deiner Frau u des leibliche Vaters...

Demnach fließen sie auch nicht in die Berechnung des KU für dein 12 jähriges leibliches Kind mit ein..

Am Rande erwähnt finde ich es schon etwas anmassend, die Kids eines anderen Mannes die deinen zu nennen, weil du die KM der Kids geheiratet hast.
Durch die Heirat sind es aber nicht deine Kinder geworden, du bist zwar ihr Stiefvater, dennoch sind es aber nicht deine Kids u letztendlich hast du ihnen gegenüber auch keine wirklichen Rechte oder Pflichten.....
Eltern bleiben Eltern, u daran ändert auch nicht eine Neuheirat eines Elternteil etwas!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2008 00:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi wossark und wie immer herzlich Willlkommen hier,

eigentlich ist es ganz einfach. Du bist für Deine eigenen kinder unterhaltspflichtig. Punkt. D.h. Du bist nur Deinem eigenen Kind zum Unterhalt verpflichtet und nur dieses/Diese zählen bei der Festlegung der Unterhaltshöhe. Da minderj. Kinder ab 01.01.2008 alleine im ersten Rang stehen zählt erstmal nicht Deine Ehefrau da mit hinein. Die beiden Kinder, welche Deine Frau mitgebracht hat, zählen bei Dir überhaupt nicht, da wohl nicht adoptiert. Für diese zahlen/zahlt i.d.R. jeweils der leibliche Vater. Erklär doch mal bitte, wo genau für Dich ein Wirrwarr besteht?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2008 00:59
(@wossark)
Schon was gesagt Registriert

Die Mutter meines Kindes hat jetzt wieder eine Überprüfung über das Jugendamt veranlaßt.
Dazu gab es ein schreiben, indem ich angaben zu meiner jetzigen Famile machen soll.
z.B. Angehörige die im Haushalt leben und von meiner Frau sämtliche Einnahmen.
Wozu wird das gebracuht, wenn das doch keine Rolle spielt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2008 03:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo wossark,

wozu das JA das braucht? Ganz einfach, sie können ja nicht wissen, ob du weitere leibliche Kinder hast und ob du deiner Frau gegenüber zu Unterhalt verpflichtet bsit oder sie dir...

Angehörige heißt in deinem Fall deine Ehefrau, ihre Kinder sind nicht mit dir verwandt. Das Einkommen deiner Frau wird zur Berechnung nicht herangezogen, da sie ja deinem Kind gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet ist. Allerdings kann es für die Eingruppierung in die DDT wichtig sein zu wissen, ob sie einen Unterhaltsanspruch hat oder nicht. Soltlest du nach eienr Mangelfallberechnung zahlen könnte ach geprüft werden, ob deine Ehefrau das höhere Einkommen aht und dir zu nterhalt verpflichtet ist.
Bevor du aus allen Wolken fällst. Durch die neue Ehe wird das Kind an de Steuervorteilen der neuen Ehe partizipieren, d.h. es wird nach der für den KU günstigsten STkl. berechent.

Vielleicht hilft dir ja diese Diskussion weiter

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2008 08:53