Abgetrennt: Nicht-L...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Abgetrennt: Nicht-Leistungsfähigkeit feststellen lassen

 
(@vwtec)
Schon was gesagt Registriert

*abgetrennt*


Moin,
Das ist der Knackpunkt. Du hast die Feststellung deiner Nicht-Leistungsfähigkeit nicht schriftlich. Gegen den Bescheid würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Deine Chancen sind 50:50.

DeepThought

Hallo Deep Thought,

wie genau ist das zu verstehen mit  "Nicht Leistungsfähig". Wovon ist das abhängig und wo kann man es nachlesen. Es müsste doch dann auch Gesetztestexte etc. vorhanden sein die das regeln.
Danke für die Info vorab.

Gruss vwtec


Anm.: Forenregeln beachten (Nr. 5).

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2008 00:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

gem. BGB bist du zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.

Sollte UHV geleistet werden, läuft dieser als Schuld auf. Dies, so lange du Leistungsfähig und Leistungsunwillig bist. Bist du Leistungsunfähig aber Leistungswillig, so ist dies von der UHV-Kasse festzustellen, damit du aus dem Schneider bist. Zu diesem Prozedere gibt es keine gesetzliche Regelung. Es ergibt sich aus der Negierung der Regelung zur Zahlung von Unterhalt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2008 00:40
(@vwtec)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DeepThought,

was ich so verstehe dass,  wenn ich rechnerisch Leistungsunfähig aber Leistungswillig, so liegt es im Ermessen der UHV-Kasse es festzustellen inwie weit ich womit aus dem Schneider bin ?
Könnte es darauf hinaus laufen das ich unter Umständen die Schulden verringert bekomme oder diese sogar ganz entfallen.

Werde nicht so wirklich schlau daraus.

Gruss vwtec

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2008 00:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Werde nicht so wirklich schlau daraus.

Doch, doch. Du hast es vollendends erfasst. Das passiert aber nicht von selbst. Du musst aktiv an die UHV-Kasse herantreten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 00:42
(@vwtec)
Schon was gesagt Registriert

Salü,

das wäre doch zu schön um wahr zu sein.
Auch wenn es nur Tipps sind, hast du einen wie man so etwas als Unwissender angehen kann.

Und mal Nebenbei gefragt, sind hier auch Anwälte oder Vergleichbares in Forum für verbindliche Antworten oder Angelegenheiten.

Gruss vwtec

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2008 00:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi vwtec,

Und mal Nebenbei gefragt, sind hier auch Anwälte oder Vergleichbares in Forum für verbindliche Antworten oder Angelegenheiten.

zum Themaverbindlich :  Du solltest Dir mal die Nutzungsbestimmungen durchlesen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 01:09
(@vwtec)
Schon was gesagt Registriert

Hey Oldie,

:exclam: probiert und erwischt.......ich weiß das es sich hier um keine Beratung handeln darf. Dennoch wäre es Interessant gewesen einen privateren und auch persönlicheren Kontakt aufzubauen, natürlich Abseits vom Forum.

Dennoch bin ich immer wieder Dankbar über Tipps und Hilfestellungen aus Erfahrungen der anderen User.

Gruss vwtec

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2008 01:56
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Deep hat`s auf den Punkt gebracht:

leistungs - fähig
leistungs - unfähig
leistungs - willig
leistungs - unwillig

das musst Du bei der UHV - Kasse feststellen lassen.
Wenn Du Dich da nicht meldest - geht alles seinen Gang - bis zur "Hinrichtung"

Gruß,
Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2008 07:48