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Abschätzung netto-Gehalt, Endgeldumwandlung, Unterhalt an Frau

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(@antonwest)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum,

es ist soweit, die Trennung und Scheidung wird vermutlich unvermeidbar sein. Das Lesen der vielen anderen Thread im Forum hat mich gut vorbereitet und ich bin voller Zuversicht auf einen neuen Lebensabschnitt. Viel Dank an alle hier 🙂

Aktuell versuche ich den Unterhalt korrekt zu berechnen und stoße auf ein paar Detailprobleme.

1) Wie kann ich mein zukünftiges netto-Gehalt möglichst sauber abschätzen?

Ich muss noch von StKl 3 auf 4 wechseln. Kann ich einfach mein aktuelles Jahres-Brutto (90k) mit dem erstbesten Internetrechner ansetzten? Evtl. Steuerrückerstattungen kommen zukünftig bestimmt noch hinzu, aber kann ich das aktuelle einfach vernachlässigen, wenn ich die noch nicht kenne?
Weitere Einkünfte oder Kapitalerträge habe ich keine.

2) Es gibt eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Endgeldumwandlung. Irgendwie tue ich mich schwer den richtigen Wert in Abzug zu bringen. Man liest zwar überall immer etwas von bis zu 4% vom brutto, aber Beispiele sind Mangelware.
Sofern ich das überblicke werden ca. 2000€ im Jahr umgewandelt und ca. 500€ gibt der Arbeitgeber dazu. Genauere Zahlen habe ich gerade nicht. Ziehe ich dann von dem aus Punkt 1 ermitteln Monatsnetto die 2000€ / 12  ab?

Es gibt noch einen gemeinsamen Hauskredit, den ich voll abziehen kann (hoffentlich) und das Einkommen stark senkt.

Da mein Gehalt ganz passabel ist bleibt trotz der ganzne Abzüge noch genüg übrig für den Unterhalt der drei Kinder. Danach bin ich aber an der Schwelle zum Selbstbehalt was den Unterhalt der Frau angeht.

Meine Idee ist, dass die Frau und Kinder durchaus erstmal im Haus weiter wohnen bleiben können. Das stört mich nicht, hat sogar den Effekt, dass ich zwar natürlich das Haus mit abzahle, aber keinen direkten Unterhalt an die Frau leisten muss. Wäre diese Unterhaltsfreiheit ihr gegenüber dauerhaft, auch wenn man in 10 Jahren oder so das Haus zusammen verkauft?

Ich danke euch
Anton

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2020 13:25
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo AntonWest,

du musst die versch. Unterhaltsformen einzeln behandeln. Bei deinen 90 TEUR brutto guckst du mal auf deine Lohnabrechnung und zieht da von deinem Bruttolohn nochmal rund 170 EUR wegen Altersvorsorge ab. Den Betrag tippst du dann in den Brutto-Netto-Rechner und wählst LST 1 aus. Dann kriegst du dein Netto. Ich bekomme da 4 TEUR netto raus, hängt aber auch an deiner Konstellation. Von den 4 TEUR netto bist du den Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Je nach Steuer und sonstigen Kosten also Stufe 6 oder 7. Sind also mind. 1100 EUR Kindesunterhalt. Da bist du aber noch weit weg vom Selbstbehalt.

In der Trennungszeit wird Trennungsunterhalt gezahlt werden müssen, danach kann deine Frau nachehelichen Unterhalt fordern. Wird sie das tun? Falls ja, warum? Wie sieht ihre Berufstätigkeit aus?

Mit dem Haus rate ich ab. Du stehst weiter voll in der Finanzierung drin, wenn deine DEF dann einfach nicht zahlt, wird ggf. auch bei dir gepfändet. Ihr haftet als Gemeinschaftsschuldner.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2020 14:48
(@antonwest)
Schon was gesagt Registriert

In der Trennungszeit wird Trennungsunterhalt gezahlt werden müssen, danach kann deine Frau nachehelichen Unterhalt fordern. Wird sie das tun? Falls ja, warum? Wie sieht ihre Berufstätigkeit aus?

Nicht berufstätig, jüngstes Kind ein Jahr alt. Ambitionen einer Arbeit nachzugehen gab es seit dem ersten Kind nicht mehr.

Mit dem Haus rate ich ab. Du stehst weiter voll in der Finanzierung drin, wenn deine DEF dann einfach nicht zahlt, wird ggf. auch bei dir gepfändet. Ihr haftet als Gemeinschaftsschuldner.

Ja aber wenn ich von vorne rein die Rate alleine bezahle, dann kann ich die doch auch voll für die Bereinigung des Einkommens abziehen, oder? Ist zwar alles sehr teuer, aber im Verhältnis einer Vorfälligkeitsentschädigung beim direkten Verkauf meiner Meinung nach zu vernachlässigen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2020 15:21
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit dem Haus rate ich ab. Du stehst weiter voll in der Finanzierung drin, wenn deine DEF dann einfach nicht zahlt, wird ggf. auch bei dir gepfändet. Ihr haftet als Gemeinschaftsschuldner.

Sehe ich auch so. Wenn man es sich leisten kann, drin bleiben. Ansonsten verkaufen, was üblicherweise die beste Lösung ist. Danach herrschen dann nämlich klare Verhältnisse, zB auch hinsichtlich eines Zugewinns.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2020 15:23
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Nicht berufstätig, jüngstes Kind ein Jahr alt.

Das ist schlecht.

Weil Scheidungen 2-3 Jahre lang dauern, ist wahrscheinlich kein Betreuungsunterhalt zu zahlen. Aber um einen Aufstockungsunterhalt wirst Du vermutlich nicht herum kommen. Und bis zur Scheidung, also die nächsten 2-3 Jahre, zahlst Du Trennungsunterhalt. Da die Frau nicht arbeitet, sind das 3/7 Deines bereinigten Nettoeinkommens, wobei bei der Bereinigung auch der Kindsunterhalt abgezogen wird.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2020 15:31
(@wasserfee)
Registriert

äh....die Möglichkeit, das nochmal mit hilfe einer Familientherapie/Ehetherapie aufzuarbeiten und diese Ehe weiterzuführen siehst du nicht?

weil

ich bin voller Zuversicht auf einen neuen Lebensabschnitt.

das wäre ich an deiner Stelle nicht wirklich. 3 Kinder (das jüngste erst 1 Jahr!!!), Haus und eine seit Jahren nicht-arbeitende Ehefrau sind ne echte Hausnummer.

Und bedenke, dass du eine für den Umgang geeignete Wohnung anmieten musst (3 Kinder, muss also MINDESTENS ne 3-Zimmer Wohnung sein)..da wird nicht viel über bleiben und zwar auf Jahre gesehen.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2020 15:56
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Ambitionen einer Arbeit nachzugehen gab es seit dem ersten Kind nicht mehr.
Ja aber wenn ich von vorne rein die Rate alleine bezahle, dann kann ich die doch auch voll für die Bereinigung des Einkommens abziehen, oder? Ist zwar alles sehr teuer, aber im Verhältnis einer Vorfälligkeitsentschädigung beim direkten Verkauf meiner Meinung nach zu vernachlässigen.

Hmmm Du solltest schleunigst Deine rosarote Brille ablegen und dir hier zu den einzelnen Topics die Posts nochmals durcharbeiten. Deine Frau ist Dir einige Schritte voraus und hat den Grundstein für Deine Zahlpflicht in der Ehe gelegt. Du schreibst selbst, dass Sie seit dem ersten Kind keine Ambitionen hat einer Arbeit nachgehen zu wollen. Warum sollte sich das bei der Scheidung ändern. Sie wäre schön blöd....und wie kommst Du auf den Trichter, dass Du alleine mit der Rate für das Haus deinen Verpflichtungen nachkommen würdest?
Besser Du gehst umgehend zu einem versierten Anwalt, ich befürchte das ganze wird dir finanziell das Genick brechen....

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2020 16:07
(@antonwest)
Schon was gesagt Registriert

Ich glaube ich werde etwas missverstanden. Habe ich so wirr geschrieben?

Lasst uns doch erstmal bei der reinen Unterhaltsthematik bleiben. Eigentlich ging es mir um Details, aber machen wir das mal grob mit runden Zahlen:

Netto 4000€
Immoblienkredit 1500€
Altersvorsorge 200€,
Berufsbedingte Aufwendungen 100€
----
Bereinigtes Einkommen 2200€
Unterhalt Kinder 1000€
----
Rest 1200€, keine weiteren Unterhaltspflichen. Haus wird dann später mal verkauft oder versteigert und der Kinderunterhalt entsprechend angepasst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2020 16:22
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Du bist Deiner Frau mit 3/7 unterhaltsverpflichtet. Wie Du darauf kommst, dass Du 1500 Euro Immokredit gegenrechnen kannst musst Du mal erläutern. Schließlich zahlst Du mit dem Kredit auch Deinen Anteil ab und bildest dadurch Vermögen...so solltest Du maximal mit der Zinsrate rechnen aber nicht mit der Tilgungsrate, denn alles über 1% wird der Richter eh nicht anerkennen

Wer kommt für Reparaturen etc beim Haus auf? Wer zahlt die Steuer, was ist im Grundbuch eingetragen, wie der Kreditvertrag gestaltet?

Ich verstehe nicht auf was Du hinaus möchtest, aber Dein Ansinnen dass Du mit der Bezahlung der Hausrate aus dem Schneider bist teile ich definitiv nicht, das gibt ein ganz böses Erwachen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2020 16:49
(@wasserfee)
Registriert

und wie willst du dir von 1200.- den Lebensunterhalt, eine eigene, für den Umgang angemessene Wohnung, Umgangskosten leisten?
Von einem KfZ, Urlaub, Kinobesuche etcpp will ich gar nicht anfangen...

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2020 16:52




(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Wie jetzt, Wasserfee?

Muss ja möglich sein. Liegt doch noch großzügig über dem Selbstbehalt.

Und wenn damit ein gutes Leben nicht möglich wäre, würde hier doch bestimmt, in unserem guten und gerechten System, nachgebessert.

Mit spaßigen Grüßen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2020 17:16
(@antonwest)
Schon was gesagt Registriert

und wie willst du dir von 1200.- den Lebensunterhalt, eine eigene, für den Umgang angemessene Wohnung, Umgangskosten leisten?

Es gibt 4000€ Einkommen, 1500€ Kredit und 1000€ Unterhalt für die Kinder. Das ist unumgänglich und den Kindern soll es auch gut gehen. Die 1500€ Kredit tun weh, aber über Nacht verkauft man kein Haus. Somit werde ich diese Kosten irgendwie die nächsten 2-3 Jahre sicherlich einpreisen müssen.

Du bist Deiner Frau mit 3/7 unterhaltsverpflichtet. Wie Du darauf kommst, dass Du 1500 Euro Immokredit gegenrechnen kannst musst Du mal erläutern.

In den Unterhaltsleitlinien (OLG Köln) heißt es ganz kurz und knapp:
"Berücksichtigungswürdige Schulden (Zinsen und Tilgung) sind abzuziehen; die Abzahlung soll im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplans in angemessenen Raten erfolgen."

Ich verstehe nicht auf was Du hinaus möchtest, aber Dein Ansinnen dass Du mit der Bezahlung der Hausrate aus dem Schneider bist teile ich definitiv nicht, das gibt ein ganz böses Erwachen

Deshalb bin ich ja hier. Ich kann schwer einschätzen, wie in der Realität so ein Immobilienkredit wirklich eingerechnet wird. Aber irgendwo komme ich ja an die Grenze des leistbaren. Ich kann ja nicht Unterhalt nach Stufe 7, Betreuungsunterhalt und dann noch die hälfte des Immokredits bezahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2020 17:31
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

In den Unterhaltsleitlinien (OLG Köln) heißt es ganz kurz und knapp:
"Berücksichtigungswürdige Schulden (Zinsen und Tilgung) sind abzuziehen; die Abzahlung soll im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplans in angemessenen Raten erfolgen."

SLAM: Nur mal als Vorbereitung auf das was kommt: "vernünftig" und "angemessen" ist stets das, was der Kindsmutter den maximalen Unterhalt sichert.

Deshalb bin ich ja hier. Ich kann schwer einschätzen, wie in der Realität so ein Immobilienkredit wirklich eingerechnet wird. Aber irgendwo komme ich ja an die Grenze des leistbaren. Ich kann ja nicht Unterhalt nach Stufe 7, Betreuungsunterhalt und dann noch die hälfte des Immokredits bezahlen.

Bei mir wurde der volle Kredit angerechnet. Was aber ein Einzelfall ist, der auf Dich nicht anwendbar ist.

Und ja, Du wirst auf viele Jahre hinaus auf dem Niveau eines Hartz4 Empfängers leben. So ist das halt. Wer sich für Ehe und Kinder entscheidet, verzichtet freiwillig auf Wohlstand und ein freies, selbstbestimmtes Leben. Wer das nicht versteht, dem wird es von der Anwältin der Gegenseite und vor allem vom Gericht ins Hirn gehämmert (frei nach Klaus Kinski :-))

90.000 Euro im Jahr sind halt viel zu wenig, um 3 Kinder und eine Ehefrau zu unterhalten, ein Haus zu bezahlen, UND zusätzlich noch selbst ein bescheidenes Niveau zu halten.

Mein Ex bekommt zusätzlich zu ihrem bescheidenen Einkommen (Minijob) noch 2400 Euro leistungsloses Einkommen von mir. Und Dir bleiben trotz Vollzeitjob mit 90k gerade mal 1200 Euro. Willkommen in Deutschland !

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2020 18:11
(@antonwest)
Schon was gesagt Registriert

Es wäre schön wenn man diese ganze Polemik mal weglassen könnte. Die Situation ist wie sie ist und wenn ich jetzt wirklich auf Hart 4 Niveau leben muss, dann ist das kein Weltuntergang. Etwas mehr Sachlichkeit bitte.

Zu dem Interessanten Punkt:

Bei mir wurde der volle Kredit angerechnet. Was aber ein Einzelfall ist, der auf Dich nicht anwendbar ist.

Warum wurde der Kredit bei dir voll angerechnet, bei mir voraussichtlich nicht? Wo liegt der Unterschied? Was war so besonders an deinem Fall?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2020 18:26
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich bin Alleineigentümer und meine Einkommen ist so hoch, dass die komplette Rate als Altersvorsoge durchgegangen ist, Thema mietfreies Wohnen im Alter.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2020 20:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich könnte mir vorstellen, dass dem TO vorschwebt die Hälfte des Kredits und die halbe Miete als nachehlichen Unterhalt zu zahlen.
Beim KU wäre dann auch der halbe Kredit berücksichtigungsfähig, da er eheprägend ist.

Was glaubt der TO eigentlich zu gewinnen, wenn das Haus erst in 10 Jahren verkauft wird? Dann bekommen beide die Hälfte des Erlöses und kaufen sich davon eine Eigentumswohnung?
Worin besteht denn dann der Gewinn für ihn?

Noch komplizierter ist die Frage mit dem Eigentum. Denn auch wenn er alleine den Kredit bedient gehört ihm nur die Hälfte des Hauses. Um Alleineigentümer zu werden müsste ihm seine Frau ihre Hälfte des Hauses übertragen oder er müsste sie ihr abkaufen. Dafür ist aber kein Geld da.

Ich kann ja verstehen, dass er das Haus für die Kinder erhalten will. Es ist aber auch eine gelebte Realität, dass irgendwann Next ins Spiel kommt und Ex mit Kindern auszieht bzw. Next für ihn sich fragt warum er wie eine Kirchenmaus lebt und damit ein Haus finanziert von dem er nichts hat.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2020 22:40
(@maxmustermann1234)
Registriert

Sachlich läuft es meistens so:

während der Trennungszeit kriegt deine Ex Trennungunterhalt von dir und deine Kinder Kindesunterhalt. Also werden aus deinen 4000 EUR netto nach Kindesunterhalt 2900 EUR. Davon zahlst du 3/7 als Trennungsunterhalt, also etwa 1240 EUR. Bleiben dir 1660. Die Rate wirst du weiter zur Hälfte bedienen müssen, also bleiben dir 1660 - 750 = 910 EUR. Am Ende wird die Mutter eine Nutzungsentschädigung für deine halbe Haushälfte zahlen, aber die wird nicht bei 750 EUR liegen, sondern eher für eine halbe kleine Wohnung (die brüchte sie ja, wenn sie keine Kinder betreuen müsste). Du wirst dann bei etwa 1200 EUR landen, würde ich vermuten. Wenn die Frau nicht blöd ist, wird sie die Scheidung in die Länge ziehen (Anwalt stellt ständig neue Anträge). Wenn es nach ein paar Jahren (oder wenn du Pech hast einem Jahrzehnt) nicht mehr geht, so kommt nachehelicher Unterhalt. Den wird sie als Aufstockungsunterhalt und Altersvorsorgeunterhalt fordern, da sie durch die jahrelange Erwerbslosigkeit nicht mehr in der Lage ist sich selbst zu unterhalten. In solchen Fällen gilt auch heute noch der Halbteilungsgrundsatz, also fließt das Geld in gleicher Höhe weiter. Es kann auch besser kommen, aber das, was ich skizziert habe, ich der wahrscheinliche Fall.

Werd die Hütte los und zwar so schnell wie möglich. Egal wie. Bei dir erzezugt sie einen Wohnvorteil, bei deiner Ex wirst du weiter zahlen müssen und sie wird sehr billig drin wohnen dürfen. Bei SLAM ging es darum, dass er das Haus selbst nach der Scheidung behalten hat, um drin zu wohnen. Er hat ein Wechselmodell und verdient mehr als du. Das ist nicht vergleichbar.

Wie kommst du auf die lustige Idee, dass deine Frau 10 Jahre in dem Haus wohnt und später einem Verkauf zustimmt? Wenn ich deine Frau wäre, würde ich drin wohnen bleiben bis ich sterbe, denn schließlich wirst du den Großteil des Hauses abzahlen. Und wenn es fertig ist, wird sie dir eine geringe Entschädigung für die Nutzung einer Hälfte zahlen müssen. Klar sparst du Geld an, aber das wirst du ggf. nie zu Gesicht bekommen.

Ich glaube auch, dass du noch sehr durch die rosarote Brille guckst.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2020 13:37
(@antonwest)
Schon was gesagt Registriert

Ok, vielen Dank. Das erklärt doch schon viel besser, wie aktuell gerechnet werden muss. Ich muss das später mal in Ruhe durchgehen.

Wie kommst du auf die lustige Idee, dass deine Frau 10 Jahre in dem Haus wohnt und später einem Verkauf zustimmt?

Sie kann mich ja nicht unendlich lange zwingen diese Immoblilie zu besitzen. Irgendwann gibt es doch die Möglichkeit einer Teilungs­verstei­gerung, spätestens nach der Scheidung.

Ich glaube auch, dass du noch sehr durch die rosarote Brille guckst.

Ja, das sagt ihr alle und vermutlich zu Recht. Ihr habt viel mehr Erfahrung als ich in diesen Themen. Aber nichts tun und abwarten ist ebenso keine Option. Da muss es doch einen gangbaren Weg geben.

Was wäre aus eurer Sicht das beste Vorgehen, um das Haus möglichst schnell gegen den Willen der Frau loszuwerden? Abkaufen und auszahlen ist beidseitig keine Option, für die Geld da wäre. Also bleibt dann doch wieder nur die Versteigerung nach der Scheidung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2020 16:27
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie kann mich ja nicht unendlich lange zwingen diese Immoblilie zu besitzen. Irgendwann gibt es doch die Möglichkeit einer Teilungs­verstei­gerung, spätestens nach der Scheidung.

Nö, nicht direkt, aber sie bleibt einfach drin sitzen, das wars.
Wie mein Vorredner gesagt hat, so schnell wie möglich verkaufen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2020 16:48
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Anton,

lass Dich um Gotteswillen nicht von den Mitgliedern eines Onlineforums in Deiner Entscheidung über die Immobilie beeinflussen. Hier gibt man schnell den Rat „schau, dass Ihr die Hütte loskriegt“, denn keiner der Foristen zahlt Dir Deine Verluste dabei. Ob sich das Halten einer Immobilie lohnt, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere auch von der Lage, also der Wertentwicklung für Immobilien in der relevanten Region, den Finanzierungsbedingungen usw... Insbesondere bei einer Versteigerung hast Du meist mit hohen Verlusten im Vergleich mit dem Marktwert zu rechnen.

Wenn das Haus in einer Großstadt liegt, gab es, wenn man die Entwicklung der letzten zwanzig Jahre ansieht, nur wenige Anlagen, die eine ähnliche Rendite aufwiesen wie die Wertsteigerung einer Immobilie. Zudem solltest Du, wenn Du das Haus nicht mehr selbst bewohnst, auch die AFA geltend machen können. Hierzu weiß Lausebackesmama sicher genauer Bescheid.

Letztendlich sollte das mit der Immobilie unter mehreren Gesichtspunkten betrachtet werden, ggf. unter Hinzuziehung eines Finanzexperten.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2020 16:59




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