Was wäre aus eurer Sicht das beste Vorgehen, um das Haus möglichst schnell gegen den Willen der Frau loszuwerden?
Falscher Ansatz. Die richtige Frage lautet:
Wie bringe ich meine Frau dazu, einem möglichst zügigen Hausverkauf zuzustimmen.
Dazu ist dann zu sagen: Die meisten Frauen sind käuflich. Biete ihr doch 55 oder 60% vom Erlös des Hausverkaufs an.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Du kannst eine Teilungsversteigerung einleiten, auch nach 10 Jahren. Aber: da wohnt eine Mutter mit drei Kindern drin. Jeder Bieter wird wissen, dass es schwer bis unmöglich ist die da rauszubekommen. Was meinst du welchen Preis die Immobilie erzielt? Wer zahlt in der Zwischenzeit die Reparaturen? Du wirst begeistert sein, wenn du die Heizung deiner Ex zahlen darfst.
Deine Ex ist Leistungsunfähig. Alles, was sie nicht zahlt, fällt auf dich zurück. Grundabgaben, ihren Anteil der Kreditrate,...
Du denkst jetzt kurzfristig, aber was passiert, wenn du später was kaufen willst oder auch nur einen Kredit brauchst. No way mit 1500 EUR Kredit + Unterhalt an der Backe. Das Haus halten zu wollen, damit die Ex mit den Kindern drin wohnen kann, ist die denkbar schlechteste Idee. Ich wohne im gem. gekauften Haus, aber: ich habe es ihr abgekauft und mein Haus besitzt nun meine Mutter. Ich habe kein Eigentum, meine Ex hat keine Bürgschaft. Das klappt aber nur, weil meine Ex arbeiten geht und wir ein WM haben, sodass ich nicht einen 4-stellligen Betrag an Unterhalt berappen muss.
Geht es vor Gericht, so sind die Richter immer pro-Kind. Natürlich verständlich, aber wenn Mama mit Kind wohnt, wird der Papa gerupft wie ein Huhn. Du wirst das Haus zahlen, du wirst Kindesunterhalt und Unterhalt an die Ex zahlen. Du wirst auf H4-Niveau leben, die Ex lebt ohne Job im Haus. Bei meiner Nachbarin lief da auch einige Jahre so.
Verkauf das Haus direkt. Und lieber jetzt mit einer Teilungsversteigerung und Schulden raus als später. AM sinnvollsten wäre, dass man gemeinsam nach einem Käufer sucht und so lange zusammen drin wohnen bleibt. Die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein Kredit zur Schuldentilgung des Hauses angerechnet wird ist größer als dass die Ex die Rate selber zahlen muss.
Wieso möchtest du überhaupt direkt raus? Möchtest du direkt zu einer neuen Frau ziehen, oder warum so eilig? Eile ist in deiner Situation sicher der schlechteste Rat.
Wieso möchtest du überhaupt direkt raus? Möchtest du direkt zu einer neuen Frau ziehen, oder warum so eilig? Eile ist in deiner Situation sicher der schlechteste Rat.
Nein, es gibt keine neue Frau und es gibt keine akute Eile, weswegen ich morgen ausgezogen sein muss. Ich muss mir aber meine Karten zurecht legen, vorallem, wann ich ausziehe und mit welchen finanziellen Folgen, oder ob ich die Trennung ohne Auszug durchziehe.
Finanzielle Einbußen sind ok. Aber was natürlich nicht geht ist maximaler Unterhalt und dann soll ich noch für den gesamten Kredit aufkommen. Da muss eine Variante mit Sicherheit her. Die wäre gegeben, wenn vom Einkommen erst das Haus als ehebedingte Schulden bezahlt wird, und dann der ganze Unterhalt berechnet würde. Dazu meien Beispielrechnung oben.
Es kann ja nicht sein, dass wenn die gute Frau keine Lust mehr hat den Kredt hälftig zu bezahlen, dass das zusätzlich von mir eingezogen wird und ich so massiv unter den Selbstbehalt falle und mir nicht mal mehr eine 1-Zimmer Wohnung leisten könnte. Dieses Schreckenszenario baut ihr gerne so auf. Dafür bedarf es einer Lösung.
Wir bauen kein Szenario auf, wir zeigen auf, was häufig passiert. Das ist ein Unterschied. Leider keine Zeit mehr.
Hallo,
<a href="https://www.scheidung.org/wohnwertvorteil/>Hier</a>" steht wann, was, wie berücksichtigt werden kann.
Ausziehen hat den Vorteil, dass der Wohnvorteil nur bei Deiner DEF entsteht. Wohnst Du auch im Haus, dann hast Du auch einen Wohnvorteil.
In der Trennungszeit kannst Du den Kredit aber voll von Deinem bereinigtes Netto abziehen, dann erst wird der KU und letzlich der TU bestimmt.
Während der Trennungszeit ist der Wohnvorteil aber nicht nach der ortsüblichen Miete sondern nur für eine adäquate Wohnung zu berechnen. Der Wohnvorteil wäre Einkommen Deiner DEF.
Beim TU würden dann Dein bereinigtes Netto -Kredit - KU - Erwerbstätigenbonus und bei Deiner DEF der Wohnvorteil als Einkommen stehen, addiert werden und jedem steht die Hälfte davon zu.
D.h. der TU = 1/2(Dein Netto - Kredit -KU - Erwerbstätigenbonus) - Wohnvorteil der KM
Mit der Scheidung kannst Du noch die Zinsen und nicht die Tilgung in Abzug bringen, möglich wäre das zumindest ein Teil als Altersvorsorge in Abzug gebracht werden kann.
Deine Ex hätte jetzt den vollen Wohnvorteil, also die örtsübliche Miete für das Haus als Einkommen. Was natürlich beim nachehelichen Unterhalt zu berücksichtigen wäre.
Das alles kann man halbwegs ausrechnen und dann kannst Du sehen ob Du den ganzen Kredit stemmen kannst plus TU bzw. nachehelichem Unterhalt.
VG Susi
Moin,
ich möchte auf einen Umstand hinweisen, der hier noch nicht genannt wurde und gleichzeitig die Motivation so mancher Ex quasi beflügelt.
Bei einer Zwangsversteigerung, jeder gerichtlichen Auseinandersetzung, selbst die vielleicht kommenden Umgangsverfahren und evtl. teuren Sorgerechtsverfahren, mit Gutachten ... muss die Ex zu 50% mit bezahlen.
Also angenommen, die Hütte wird mit 100.000 Euro Gewinn verscherbelt, dann bekommt die Ex 50.000 Euro Anteil. Da sie jetzt Vermögen hat, kann sie kein ALG II beantragen. Jedes Gerichtsverfahren wird sie solange bezahlen müssen, solange sie Geld von dem Hausverkauf hat.
Auch wenn das Haus in die Zwangsversteigerung geht, trägt die Ex die Hälfte der der Kosten und der minderen Einnahmen.
Sie sollte es sich als gut überlegen, ob sie nur "auf ihr Recht besteht", oder interessiert ist, einen möglichst hohen Ertrag zu erwirtschaften.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
<a href="https://www.scheidung.org/wohnwertvorteil/>Hier</a>" steht wann, was, wie berücksichtigt werden kann.
Ausziehen hat den Vorteil, dass der Wohnvorteil nur bei Deiner DEF entsteht. Wohnst Du auch im Haus, dann hast Du auch einen Wohnvorteil.
In der Trennungszeit kannst Du den Kredit aber voll von Deinem bereinigtes Netto abziehen, dann erst wird der KU und letzlich der TU bestimmt.
Vielen Dank für den Link, Susi64.
Das Vorgehen deckt sich mit meinem Beispiel aus Beitrag #7.
Wenn das wirklich klappt, dann sehe ich den Vorteil dieser Lösung ganz klar in der finanziellen Sicherheit.
Der Kredit wird sicher voll von mir bedient und mir bleibt (vermutlich) trotzdem noch der Selbstbehalt.
Wir bauen kein Szenario auf, wir zeigen auf, was häufig passiert. Das ist ein Unterschied. Leider keine Zeit mehr.
Was ihr aufzeigt, was passieren kann, das hilft. Keine Frage.
Manchmal klingt es nur so, als müsse man sich dem Schicksaal hingeben und man wäre verpflichet unter Hartz 4 Niveau zu leben. Sorry, das sehe ich mit meiner rosaroten Brille absolut nicht!
Die 1200€ Selbstbehalt + Erwerbstätigenbonus bzw. sogar die 4/7 Regelung ist doch besser als Harz4? Zumal ich ja dann noch einen Immobilienwert als gebundenes Kapital in der Hinterhand halte.
lass Dich um Gotteswillen nicht von den Mitgliedern eines Onlineforums in Deiner Entscheidung über die Immobilie beeinflussen. Hier gibt man schnell den Rat „schau, dass Ihr die Hütte loskriegt“, denn keiner der Foristen zahlt Dir Deine Verluste dabei. Ob sich das Halten einer Immobilie lohnt, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere auch von der Lage, also der Wertentwicklung für Immobilien in der relevanten Region, den Finanzierungsbedingungen usw...
[..]
Ja und nein. Natürlich macht es keinen Sinn einen Verkauf über das Knie zu brechen, genausowenig wie eine Versteigerung.
Das Problem ist aber, dass ein Kredit auch bezahlt werden muss. Das senkt erheblich die liquiden Mittel jeden Monat. Ist wie eine Art Zwangssparen von Geld, das nicht übrig ist. Wie gesagt, das obige Vorgehen könnte bis zur Scheidung schonmal funktionieren.