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Abzocke von der Exfrau?

 
(@dantin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

folgender Fall:
Vater eines Sohnes zahlt Unterhalt, allerdings zahlt er freiwillig 2 Stufen höher, als er lt. Düsseldorfer Tabelle müsste. Außerdem zahlt er dem Sohnemann immer die hälfte der Kosten für Tennisclub, Ferienlager usw. Die Exfrau will jetzt auch noch, dass er die Kosten für den Nachhilfeunterricht (den er dem Sohn auch selbst geben könnte, wenn man ihn ließe) komplett übernimmt (9 €/Std in 4 Fächern), weil dies Mehraufwendungen seien, die sie nicht zahlen könnte bzw. müsste.
Nun meine Frage: Muss der Vater des Kindes, obwohl er freiwillig mehr zahlt, trotzdem den Nachhilfeunterricht zahlen?

Danke schonmal

Dantin

Der verlorenste aller Tage, ist der an dem man nicht gelacht hat.
(Chamfort)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2004 09:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dantin,

wenn der KV neben dem KU noch weitere Dinge zahlt, dann tut er es freiwillig und es entbindet ihn nicht davon, rechtlich relevante Unterhaltsbestandteile zu zahlen.

Die KM macht sog. Sonderbedarf geltend. Was alles dazu zählt und was nicht, steht >hier<. Zum Nachhilfeunterricht gibt es vier Entscheidungen - zwei sagen "Ja" zum Sonderbedarf, zwei "Nein". Es kommt also auf das Gericht und den Parteienvortrag an.

Die freiwilligen Leistungen nun einfach einzuschränken ist auch so eine Sache - es könnte ein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2004 11:10