Hallo,
Das Thema "Geld" - Kindergeld und Unterhalt / UVG - habe ich bis jetzt bei der KM nicht angesprochen.
Ich habe es nicht angesprochen, um dem Umgang eine Chance zu geben.
Ich habe die Befürchtung, dass der Umgang durch das Thema Geld gestört werden könnte.
Leider klappt es mit dem Umgang trotzdem nicht.
Die KM gibt ihre Wunschtermine immer nur sehr kurzfristig bekannt, statt 4 Wochen vorab wie beim FG vereinbart.
Die KM nutzt den vereinbarten grosszügigen Umgang - manch ein KV hier würde die Richterin für diese Regelung küssen - nicht aus. Umgang erfolgt nur an einem Tag pro Woche.
Es geht um insgesamt etwa 600,00 Euro monatlich.
Soll ich noch in diesem Monat Kindergeld auf mich umleiten und die KM mittels UVG absägen ?
Das Kindergeld ist nicht zeitkritisch, aber beim UVG verliere ich jeden Monat Geld auf Grund der Befristung.
Oder gibt es eine Alternative ?
Wie ist dem Kindeswohl (!) am besten gedient ?
Hi,
wenn das Kind in Deinem Haushalt lebt, hast Du auch Anspruch auf Kindergeld. Und bei dem anderen Elternteil erlischt auch das Recht zum Bezug von Kindergeld. Also stellt sich die Frage nicht: Umschreiben. Wenn Du bedürftig bist und hier eine entprechende Prüfung der Beträge durchgeführt wurde, steht Dir das Geld auch zu. Ob Du es durchsetzen kannst, ist wieder eine andere Frage. Denk daran, Du willst doch nicht etwa eine arme, arme KM ausnehmen? Da muss und wird Vater Staat natürlich dagegenhalten...also warm anziehen. Gruß Ingo