Hallo,
aus einer vorherigen Beziehung (keine Ehe) ist ein Kind hervorgegangen. Eine Vaterschaft wurde festgestellt und anerkannt. Unterhalt wird ebenfalls ordnungsgemäß gezahlt. Da das Kind nun in eine andere Altersstufe hochgestuft wird, wurde mir dies heute schriftlich mitgeteilt.
Mit meiner neuen Frau (verheiratet) habe ich ein 7 jähriges Kind und ein weiteres wird im Frühjahr zur Welt kommen.
Wirkt sich das (bald) dritte Kind finanziell auf die Unterhaltspflicht des 1. Kindes aus?
Bin über jede hilfreiche Antwort dankbar.
Grüße
Hallo Sch998,
erst einmal herzlich Willkommen im Forum. Ja da ändert sich im dem Moment wenn euer Baby auf die Welt kommt an den Unterhaltspflichten. Das betrifft die Einstufung in der DDT . Denn dann bist Du anstelle 2 Kindern , 3 Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig. Hinzu kommt noch die Mutter von Kind 2 und 3. Magst Du uns mal die Daten nach welcher Stufe Du für Kind 1 Unterhalt zahlst einstellen?
LG der Frosch
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Hier noch mal ein paar Eckdaten:
Kind 1 = unverheiratete Beziehung, Unterhaltspflicht nur beim Kind in der ab 01.01.2024 3. Stufe
Kind 2 und bald 3 = gleiche Frau (verheiratet) und zusammenlebend.
Einkommen : Netto 2.300 Euro
ist Dein Netto schon bereinigt? Das heißt die Arbeitswege, Gewerkschaft etc.
Einkommen : Netto 2.300 Euro
Bei einem Netto von monatlich 2.300 € bist du mit 3 Kindern und Ehefrau mit ziemlicher Sicherheit ein Mangelfall. Dann findet keine Herauf- bzw. Herabstufung mehr statt. Möglicherweise bist du sogar schon (bald) Mangelfall. Aufgrund der Düsseldorfer Tabelle 2024 sollte ohnehin mal eine komplette Überprüfung der bisherigen Unterhaltshöhe stattfinden. Sollen wir hier mal berechnen? Allerdings werden auch von Laien in einem Forum zu einer Neuberechnung alle relevanten Informationen benötigt. Dabei könntest du an frühere Berechnungen anknüpfen.
@der-frosch , eine Frage hierzu:
„hinzu kommt die Mutter von Kind 3 … als unterhaltsberechtigte“
Grundsätzlich, weil zusammenlebend und Mutter des 3. Kindes. Oder wird sie zur unterhaltsberechtigten Person auf Grund der Tatsache, dass sie verheiratet sind?
Und gilt hier nicht auch, nachrangig der Kinder? Als eine Stufe auf Grund der Frau geht, nicht?
@emer der Mann ist gegenüber seiner Ehefrau Unterhaltspflichtig ( allerdings auch wenn sie nicht arbeitet weil z.B. krank) weil sie mit dem Baby schwanger ist und das gilt für 6 Wochen vor der Geburt und für die 3 Jahre nach der Geburt, allerdings unter einberechnung des Elterngeldes. Danach ist die Ehefrau nachrangig hinter den Kindern. Bei Kindesunterhalt gilt die 2 Frau nicht, sie hat für alleine für ihren Unterhalt zu sorgen.
LG der Frosch
Da das Kind nun in eine andere Altersstufe hochgestuft wird, wurde mir dies heute schriftlich mitgeteilt.
Solche Mitteilungen erhält man eigentlich nur, wenn man einen dynamischen Titel zu bedienen hat.
Ausgehend davon, dass "nur" der Mindestunterhalt, also 100%, tituliert ist, sind für dieses Kind ab Januar 2024 (dann 3. Altersstufe) 520 € monatlich zu überweisen. Der Mindestunterhalt für das 2. Kind (7) würde ab Januar 426 € betragen. Zusammen also 946 €, wodurch der notwendige Selbstbehalt von 1.450 € schon vor Geburt des 3. Kindes unterschritten wäre.
Ich empfehle eine detaillierte Berechnung vorzunehmen und rechtzeitig beim gesetzlichen Vertreter des 1. Kindes die Abänderung des Titels zu verlangen.