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ändert Unterhaltsfestsetzung durch JA einen Gerichtsvergleich?

 
(@langendo)
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Hallo in die Runde- ich muss noch mal ein paar Fragen loswerden...

Ich hatte 2006 einen gerichtl. Vergleich geschlossen:
"Der Beklagte verpflichtet sich, für die gemeinsamen Kinder….einen Kindesunterhaltsbetrag in Höhe von jeweils 142% des Regelsatzes West (351,00€ in der gegenwärtigen Altersstufe) zu zahlen. Dies entspricht einen Zahlbetrag je Kind von zurzeit 274,00€."

Mit Vollendung des 11. Geburtstages der Zwillinge hatte ich die Zahlungen entsprechend der DD-Tabelle 2008 mit Abzug des hälftigen Kindergeldes (Zeile 4: 2301-2700 Netto) angepasst: also nun 2x 343€ für die Großen (12-17 Jahre) und 294€ für das jüngste Kind(10 Jahre) = 980€ gesamt. Dabei hatte ich übersehen, dass ja die Düsseldorfer Tabelle für 2 Kinder gestrickt ist...

Müßte ich nicht eigentlich nur einen Unterhalt für eine Stufe niediriger zahlen- da ich für 3 Kinder zahle? (Eheleute hatten auf Unterhalt verzichtet- auch "in Zeiten der Not")?

Ist dieser alte Vergleich auch jetzt noch rechtskräftig?  Meine (selbst und ohne Aufforderung vorgenommene) Erhöhung des Unterhalts mit Vollendung des 11. LJ´s der Zwillies wäre nicht "rechtskräftig" ?

Kann ein neuer "Jugendamtstitel" diesen Vergleich einfach aufheben- oder muss ich dem zustimmen?

(Falls die dort Blödsinn ausrechnen hätte ich wenig Lust, ewig zu viel zu zahlen... Zur Not muss ich eben abwarten, bis das JA Unsinn verzapft- dann mich weigern- meine EX verklagt mich- dann erst schalte ich den Anwalt ein-
sie verliert ggf. und muss auch meinen Anwalt zahlen...Das heißt...die PKH wird es bestimmt tun...(!)
Oder bietet sich hier eher ein proaktives Vorgehen an?)

Viele Grüße

Olaf

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2010 14:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Olaf,

Mit Vollendung des 11. Geburtstages der Zwillinge hatte ich die Zahlungen entsprechend der DD-Tabelle 2008 mit Abzug des hälftigen Kindergeldes (Zeile 4: 2301-2700 Netto) angepasst: also nun 2x 343€ für die Großen (12-17 Jahre) und 294€ für das jüngste Kind(10 Jahre) = 980€ gesamt. Dabei hatte ich übersehen, dass ja die Düsseldorfer Tabelle für 2 Kinder gestrickt ist...

Die DT ging bis zum 1.1.2010 immer von 3 Unterhaltsberechtigten aus. Dabei ist es egal, ob es 2 Kinder + Ehefrau oder 3 Kidner sind. Also hast du bisher wohl korrekt nach dem Vergleich gezahlt.

Erst seit dem 1.1.2010 geht die DT nur noch von 2 Berechtigten aus.

"Der Beklagte verpflichtet sich, für die gemeinsamen Kinder….einen Kindesunterhaltsbetrag in Höhe von jeweils 142% des Regelsatzes West (351,00€ in der gegenwärtigen Altersstufe) zu zahlen. Dies entspricht einen Zahlbetrag je Kind von zurzeit 274,00€."

Das impliziert, das zumindest die Anpassung der DT alle 2 Jahre aufgenommen wurde und du so einen dynamischen Titel hast. Ob auch an die jeweilige Altersstufe angepasst werden woll ,steht da nicht, wird aber wohl gemeint sein.

Ist dieser alte Vergleich auch jetzt noch rechtskräftig?  Meine (selbst und ohne Aufforderung vorgenommene) Erhöhung des Unterhalts mit Vollendung des 11. LJ´s der Zwillies wäre nicht "rechtskräftig" ?

Der Vergleich ist solange gültig bis er rechtskräftig abgeändert wurde.

Kann ein neuer "Jugendamtstitel" diesen Vergleich einfach aufheben- oder muss ich dem zustimmen?

Du kannst vom JA via Beistandshaft zur Erstellung eines neuen Titel aufgefordert werden. Willst du selsbt eine Änderung geht das auch, dabei muß aber dann die KM zustimmen.

meine EX verklagt mich- dann erst schalte ich den Anwalt ein-
sie verliert ggf. und muss auch meinen Anwalt zahlen...Das heißt...die PKH wird es bestimmt tun...(!)

Da befindest du dich im Irrtum. Deine Anwaltskosten und die Gerichtskosten wirst du tragen müssen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2010 14:33