Änderung Ehegattenu...
 
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Änderung Ehegattenunterhalt wegen Gehaltsreduzierung

 
(@evgesh)
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Hallo Zusammen,

ich brauche Eure schnelle Hilfe.

Am 29.04.09 hatte ich Termin beim OLG (2. Instanz, Berufung nach Amtsgericht). Dabei ist ein Vergleich rausgekommen: ich muss über 13.000 € rückständigen Ehegattenunterhalt für den Zeitraum bis April 2009 zahlen. Ab Mai 2009 dann 136 € pro Monat befristet bis Dezember 2011.
Und nun erfahre ich, daß mein Arbeitgeber 35-Stundenwoche (Statt 40 Stunden) + Verzicht auf Urlaubs- und Wiehnachtsgeld + 40-60% Kurzarbeit ab Mai 2009 einführt!!!!!
Meine Frage: Wie kann ich jetzt diese drastische Gehaltsreduzierung in die Berechnung des Ehegattenunterhalts einfließen lassen? Kann ich mich direkt an das OLG wenden? Oder muss mein Anwalt eine Abänderungsklage erheben? Und wenn ja, mir welchen Kosten ist es dann verbunden?

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe!

Gruß
evgesh

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2009 14:59
(@papi74)
Registriert

Hallo,

du hast 2 Probleme:

1. Du hast vor kurzem ein Vergleich geschlossen...und dieser ist erheblich schwerer abzuändern als ein Urteil/Titel.
2. Kurzarbeit sowie Arbeitslosigkeit wird derzeit noch als vorübergehendes Ereignis angesehen. Frühstens nach 6 Monaten kann man dagegen klagen.

Was kann man machen...Wenn du Glück hast, kannst du dem Vergeich noch widersprechen (falls du noch in der Frist bist). Dann kanst du versuchen, dass du eine "Verurteilung" mit den neuen Begebenheiten bekommen kannst.

Dazu werden Dir sicherlich noch erfahrende User was sagen.

Mfg

papi74

PS. Was mich wundert: wieso ist Dein Unterhaltsrückstand so hoch, wenn du nur 136€ jetzt zahlen musst? Hast du die letzten 10 Jahre nicht gezahlt?

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2009 15:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin evgesh,

schlechte Nachrichten: Deine neue Einkommenssituation hat mit dem rückständigen EU nichts zu tun; den solltest Du ja aus dem damals gültigen Einkommen leisten und nicht aus dem künftigen. An den 13.000 EUR Rückstand ändert sich folglich nichts. Theoretisch hättest Du dafür Rücklagen bilden müssen/können; es stand ja zumindest die Möglichkeit im Raum, dass Du zur Zahlung verurteilt wirst.

Anders würde es mit der Zahlungsverpflichtung für die Zukunft darstellen - aber auch nicht sofort, sondern erst nach einer Übergangsfrist von 6 Monaten, die sogar bei Arbeitslosigkeit gilt: Alle kürzeren Fristen gelten als "vorübergehendes Ereignis" ohne Auswirkungen auf laufende Unterhaltsverpflichtungen. Andererseits: Die Möglichkeit, wegen Kurzarbeit von 136 EUR pro Monat auf vielleicht 120 herunterzukommen, lohnt sich schon allein von den zu erwartenden Kosten her kaum ein neuerlicher Rechtsstreit, oder?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2009 15:16
(@evgesh)
Schon was gesagt Registriert

.Wenn du Glück hast, kannst du dem Vergeich noch widersprechen (falls du noch in der Frist bist). Dann kanst du versuchen, dass du eine "Verurteilung" mit den neuen Begebenheiten bekommen kannst.

PS. Was mich wundert: wieso ist Dein Unterhaltsrückstand so hoch, wenn du nur 136€ jetzt zahlen musst? Hast du die letzten 10 Jahre nicht gezahlt?

Hallo papi74,
danke für Deine Antwort!

Ich habe noch nichts Schrifliches vom OLG erhalten, keine Berechnungen, kein Urteil/Verglech. Weisst Du vielleicht, wie lang die Frist ist, um dem Vergleich zu widersprechen?

Nein, keine 10 Jahre. Es geht um den Zeitraum von Anfang 2006 bis April 2009. Für 2006, 2007 wurde natürlich nach altem "Recht" berechnet. Erst ab 01.01.08 nach neuem.

Gruß
evgesh

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2009 16:27
(@evgesh)
Schon was gesagt Registriert

Andererseits: Die Möglichkeit, wegen Kurzarbeit von 136 EUR pro Monat auf vielleicht 120 herunterzukommen, lohnt sich schon allein von den zu erwartenden Kosten her kaum ein neuerlicher Rechtsstreit, oder?

Hallo Martin,
danke für Deine schnelle Antwort!

Mit dem Rückstand ist es klar. Es geht mir um die laufende Zahlungen bis Ende 2011. Wenn die Gehaltsreduzierung mehr als 30% beträgt, kann es doch nicht sein, daß der Unterhalt von 136€ nur auf 120€ runter geht, oder?

Gruß
evgesh

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2009 16:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin evgesh,

Wenn die Gehaltsreduzierung mehr als 30% beträgt, kann es doch nicht sein, daß der Unterhalt von 136€ nur auf 120€ runter geht, oder?

das kann man so nicht sagen; schon gar nicht, wenn das Ganze per Vergleich zustandekam. Das ist so ähnlich, wie wenn Du Dir heute ein Auto auf Kredit kaufst und vertraglich eine Monatsrate von 500 EUR vereinbarst: Da interessiert es das Autohaus oder die Bank im Nachhinein auch nicht, ob Du arbeitslos oder krank wirst und die Rate nicht mehr bedienen kannst. jedenfalls gibt es kein Recht, die Rate deswegen zu mindern oder die Zahlungen auszusetzen.

Beim EU gibt es keine festen "Sätze" wie beim KU; da spielen unterschiedlichste Faktoren eine Rolle; ohne konkrete Zahlen können wir da nur spekulieren. Aber rechne einfach mal anders herum: Wieviel Geld bleibt Dir beim "neuen" Gehalt nach Abzug des Unterhalts für Kinder und Ex-Frau? Wenn's mehr als 1.000 EUR netto sind, gäbe es für eine Änderung sowieso keine Veranlassung; auch nicht nach einem Urteil. Und sofortige Veränderungen sind sowieso nicht vorgesehen; da gilt erstmal eine Karenzzeit von 6 Monaten.

Nur wegen persönlichem Interesse: Du bist hier ja schon ein paar Monate dabei und müsstest eigentlich mal der "Forenmeinung" begegnet sein, dass Unterhaltsvergleiche (mit wenigen Ausnahmen) etwas ganz Schlechtes sind - warum hast Du Dich trotzdem darauf eingelassen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2009 16:48
(@evgesh)
Schon was gesagt Registriert

Nur wegen persönlichem Interesse: Du bist hier ja schon ein paar Monate dabei und müsstest eigentlich mal der "Forenmeinung" begegnet sein, dass Unterhaltsvergleiche (mit wenigen Ausnahmen) etwas ganz Schlechtes sind - warum hast Du Dich trotzdem darauf eingelassen?

Danke für Deine Antwort, Martin.
Ja, die Meinung kenne ich. Aber ich wurde von meinem Anwalt dazu quasi gezvungen. "Es wäre gute Lösung in Ihrer Situation: "nur" 136€ und Befristung. Ein Urtel wäre gut, um die Möglichkeit zu haben, in die nächste Instanz (BGH?) zu gehen. Aber da hätten wir sowieso keine Chance". So ungefähr die Argumentation. Und für nächste Instanz habe weder Kraft noch Geld.
Ich glaube schon lange, dass mein Anwalt absolut unfähig ist.

Gruß
evgesh

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2009 17:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin evgesh,

solange wir die Rahmenbedingungen nicht kennen, können wir auch nicht beurteilen, ob der "Zwang" Deines Anwalts eine gute oder schlechte Idee war. Ein Urteil hätte je nach EK-Situation ja auch auf "unbefristet 500 EUR pro Monat" lauten können. Man kann allerdings sagen: Wenn beim EU das "ob" bereits geklärt ist und nur noch die Höhe des Betrages strittig ist, sind 136 EUR pro Monat - noch dazu auf 2 Jahre befristet - kein schlechtes Ergebnis; es sei denn, Du würdest finanziell bereits auf dem letzten Loch pfeifen und Dein Anwalt wüsste das.

Deswegen zum BGH zu gehen wäre auch mit einem Urteil keine besonders gute Idee; die Kosten würden den Streitwert wohl um ein Mehrfaches überschreiten. Und von so grundsätzlicher Bedeutung wäre ein solches Urteil auch nicht; möglicherweise würde es gar nicht zur Verhandlung angenommen.

Ob ein Anwalt fähig ist, bemisst sich unter anderem an seiner Realitätsnähe und nicht daran, dass er es nicht geschafft hat, die Vorstellungen seines Mandanten 1:1 durchzuboxen. Ansonsten wäre der Anwalt meiner Ex die grösste Pfeife: Zwischen seinen anfänglichen Forderungen und dem abschliessenden, mickrigen Ergebnis lagen Welten...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2009 19:34
(@sonnenblume83)
Schon was gesagt Registriert

Ob dein Anwalt im Ergebnis gut oder schlecht war, lässt sich nicht sagen.
Er hat nur gehandelt, wie es jeder Anwalt und jeder Richter tut: Zu einem Vergleich geraten. Der Anwalt kriegt dann mehr Kohle und der Richter hat weniger Arbeit, weil kein Urteil schreiben muss.  :knockout:
Mit dieser Lösung sollen unsere Gerichte entlastet werden.

Es ist bei Dir ja -Gott sei Dank- ein Ende in Sicht. Ich weiß ja nicht, wie eng deine finazielle Situation ist, aber ich denke es ist cleverer die Finger von einer Abänderung zu lassen. Du könntest schließlich auch verurteilt werden mehr zu zahlen! Außerdenn müsstest du dich dann noch länger damit beschäftigen und das kostet so viel Nerven und Energie.
Bitte köpf mich nicht gleich für folgenden Vorschlag: Vielleicht findest du noch nen 400€-Job, wenn Kurzarbeit eingeführt wird, dann hättest du die 136€ schnell wieder drin und könntest mit dem Kapitel abschließen.

Mit welchen Argumenten hast du denn deine Befristung durchgeboxt bekommen?

sonnige Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2009 20:40
(@evgesh)
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Bitte köpf mich nicht gleich für folgenden Vorschlag: Vielleicht findest du noch nen 400€-Job, wenn Kurzarbeit eingeführt wird, dann hättest du die 136€ schnell wieder drin und könntest mit dem Kapitel abschließen.

Mit welchen Argumenten hast du denn deine Befristung durchgeboxt bekommen?

Hallo Sonnenblume,
danke für die Aufmunterung! Ich bin gerade dabei eine Nebentätigkeit zu suchen, ich hoffe, dass ich so die Kurve irgendwie kriege. Jetzt hasse ich die Wirtschaftskrise genauso wie die Richter, Anwälte und das ganze System! 😡 😉

Meine Argumente waren dieselben wie beim Amtsgericht:
- Ex hat immer schwarz gearbeitet (wurde nicht beachtet, da nicht bewiesen, obwohl sogar ein Detektiv eingeschaltet war)
- Sohn ist mittlerweile 11 Jahre alt
- Es gibt genug Betreuungsmöglichkeiten nach der Schule
- Schule ist 200 m von Zuhause entfernt
- Kurze Ehedauer (ca. 3 Jahre)

Aber ich habe keine Ahnung, welche Argumente zur Befristung geführt haben.

Das seltsamste dabei ist, dass der laufnede EU nach der Entscheidung von Amtsgericht cent genau ist mit dem EU nach der OLG-Entscheidung - diese 136€, obwohl OLG 2 neue Punkte berücksichtigt hat: ex hat 2008 halbes Jahr offiziel gearbeitet, und ich muss ab Dez. 08 mein BAFöG zurückzahlen. Und trotzdem der haargenauer Betrag!  :knockout:
Es sieht so aus, als ob die Richter den Betrag einfach an die Summe angepasst haben, die ARGE an die ex im Laufe des Zeitraums bezahlt hat (ca 13000 €). Der Vater Staat muss ja seine Ausgaben irgendwie wieder reinholen. :gunman:

Ich hoffe, ich konnte Deine Frage beantworten. 🙂
Gruß
evgesh

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2009 15:34




(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
so hart wie es klingt. In einen Vergleich musstest du für dich das Risiko einer evtl. Arbeitslosigkeit einkalkulieren. Und alle anderen Risiken auch.
Ein Vergleich solltest du nur schließen, wenn du die Zahlungen AUF JEDEN FALL stemmen wirst.
Da der Termin noch nicht so lange her ist, war dir die allgemeine wirtschaftliche Lage bekannt und musste von dir als Risiko einkalkuliert werden.

Dein Vgl hat den Vorteil, dass er relativ kurz befristet ist: setz das nicht aufs Spiel.

Außerdem bringt er dir Ruhe und du kannst gewisserweise nach vorne blicken, und brauchst auf dieser Front nicht mehr zu kämpfen. Ein großes Plus, wie ich finde.
Also: Zähne zusammenbeißen und los gehts. Zeig der Gegenseite jetzt keine Schwäche.
Mit einem Nebenjob durchaus zu schaffen.

Danach bist du die Zecke los.

Die rückständigen 13.000 finde ich eher einen Hammer als die monatlichen 136 €.
Aber wie - ich glaube es war brille - hier schon gesagt wurde, hat man von dir erwartet, dass du dafür Rücklagen gebildet hast...

Ich hoffe es für dich.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2009 10:41
(@evgesh)
Schon was gesagt Registriert

Danach bist du die Zecke los.

Das hoffe ich auch!!!
Aber ist diese Befristung endgültig und für alle Zeiten? Oder kann die Zecke auf die Idee kommen, in 2 Jahren irgendwelche Abänderung/Verlängerung aufgrund z.B. Gehaltserhöhung oder ihrer Arbeitslosigkeit verlangen?

Oder wenn z.B. meine richtige Frau in nächsten Jahren arbeiten wird (davor nicht gearbeitet), kann die Exe aus diesem Grund dann den Vergleich ändern?

Danke für Eure Antworten!

evgesh

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2009 01:09
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
es kommt darauf an.

erstens, wie der Vergleich formuliert ist. Dh ob es überhaupt eine Formulierung gibt, die einen weiteren EU nach der Befristung ausschließt.
Zweitens, würde ich sagen, der Gerechtigkeit halber geht es ja wohl nicht dass deine Frau mehr arbeitet, damit Ex mehr EU bekommt. Grundsätzlich ist deine Frau ja nicht unterhaltspflichtig für deine Exfrau. Nur wenn deine Frau selbst als unterhaltsbedürftige derzeit mitzählt, und das in dem Vgl auch so festgehalten ist, könnte es dann irgendwann bei der berechnung deines verfügbaren Einkommens für all deine Unterhaltspflichten eine Rolle spielen. (die Kinder gehen aber sowieso vor)

Also auch das zum einen eine Frage der Formulierung.

Und zum anderen - leider - kann Ex immer fordern, bzw. wenn irgendwann ein öffentlicher Träger leistet, dann fordern die.

Dann sind aber ein paar Jahre ins Land gegangen, und alles wird neu geprüft. Ob sie mit ihrer Forderung dann durchkommt, steht ganz woanders. Die Rechtsprechung entwickelt sich bis dahin weiter, und die Umstände ändern sich... das kann dir also keiner 100% beantworten, ob sie mit irgendeiner Forderung durchkommt.

Allerdings, da erstmal eine Befristung im Vgl ist, kommt Ex viel schwerer an dein Geld als ohne Befristung...denn sie weiß ja dass in 2 Jahren Schluss ist und hat der Befristung und somit dem Wegfall von EU wissentlich zugestimmt, außerdem keine ehebedingten Nachteile, weil sehr kurze Ehe... (so könntest du dann argumentieren)

Und 136 € sind ja nun auch nicht so viel, dass sie davon leben kann.

(ich meine es so: für dich sind es natürlich viel, ist klar, aber für Ex auf keinen Fall die Existenzgrundlage)

Aber über ungelegte Eier gackert man nicht, du musst jetzt die 2 Jahre stemmen, und die Nachzahlung, und dann siehst du irgendwann weiter.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2009 20:39