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Änderung Kindesunterhalt / Neue Voraussetzungen

 
(@pseudo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte Hilfe bei der Neuberechnung des KU.

Bisher Zahle ich nach (alter)  DD Tabelle 142% d. Regelbetrags.
Kinder sind 8 und 10 Jahre alt.
In Summe nach Abzug des hälftigen Kindergeldes 602,-€

Meine neue/veränderten Bedingungen seit der letzten Festlegung:

- wieder verheiratet
- 1 weiteres Kind im Haushalt (jetzt 2 Jahre alt)
- ab 1.2. neues, veringertes Einkommen.

Gehalt Netto 2675,-€, ab 1.7.  2774,-€ (LstKl 3)

Wie ist nun die Betrachtung in der aktuellen DD Tabelle richtig?
Ich muß für 2 Kinder Unterhalt bezahlen.
Gleichzeitig meine Familie unterhalten. Frau + Tochter.
Meine Frau arbeitet 3Tage/Woche und hat ca. 500,-€ Netto Einkommen. (Spielt das eine Rolle?)

Ich finde mich in der DD Tabelle in Stufe 4 wieder.
Unter Berücksichtigung der Altersstufen und des hälft. Kindergeldes sind das 654,-€

Gibt es nun eine Herabstufung wegen Anzahl der Kinder (und Frau?)?

Liege ich richtig oder muß ich noch etwas beachten?

Besten Dank im voraus,

pseudo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2011 16:41
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo pseudo,

mit einiger Verspätung doch noch 'ne Antwort. Meiner Meinung nach ist es so:

Gehalt Netto 2675,-€, ab 1.7.  2774,-€ (LstKl 3)

Ja, das dürfte nach Bereinigung (um berufsbedingte Kosten und ggf. zusätzliche Altersvorsorge) mit ziemlicher Sicherheit Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle sein. Allerdings kommt dann tatsächlich eine Herabstufung in Betracht:

Da sind die beiden älteren Kinder, sowie die zweijährige Tochter, also drei Kinder. Außerdem dürfte deine Frau mit 500 Euro Einkommen noch als bedürftig gelten und solange die Tochter noch nicht drei Jahre alt ist, müsstest du ihr m.E. somit auf alle Fälle unterhaltspflichtig sein. Insgesamt hast du also vier Unterhaltsberechtigte auf der Liste, die Düsseldorfer Tabelle geht aber nur von zweien aus, also Herabstufung um zwei Zeilen nach Zeile 2; Zahlbetrag somit zweimal 291 Euro. Beziehungsweise Zeile 3 und somit zweimal 309 Euro, wenn/sobald deine Frau nicht mehr als unterhaltsbedürftig gilt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2012 23:43