Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Unterhalt.
Zunächst die Ausgangssituation.
Vor ca. 1,5 Jahren wurde durch Beistandschaft des Jugendamtes ein Unterhaltstitel gegen mich erwirkt. (2 Kinder)
Diesen habe ich bisher immer Pünktlich bedient/erfüllt.
Frage Nummer eins. Erfolgt immer nach 2 Jahren eine Überprüfung? Also wieder Einkommensnachweise etc. einreichen?
Was ist wenn festgestellt wird, dass in der Vergangenheit, aufgrund einer Lohnerhöhung seid ca. 1 Jahr mehr gezahlt werden hätte können?
Höchst wahrscheinlich werde ich ende August aufgrund Schließung der Firma arbeitslos. Arbeitsamt bietet mir eine Umschulung an, da ich ca. 10 Jahre aus meinem gelernten Beruf raus bin und als ohne Abschluss gelte. Mein ALG 1 wird ca. 900 Euro betragen, aufstockendes ALG 2 werde ich wohl nicht bekommen.
Bzw. wenn ich die 250 Euro Unterhalt weiter bezahle, ggf. werde ich dann schon ALG 2 bekommen, da ein titulierter Unterhaltstitel vorliegt und das wird meines Wissens schon in Abzug gebracht.
Sollte ich versuchen den Unterhaltstitel abändern zu lassen?
Meine Exfrau hat auch diesen Vorschlag gemacht den Titel abändern zu lassen, letztendlich Zitat: Ist es ihr egal wie hoch der Unterhalt ist. Da sie selbst Arbeitslos ist, und ihr die 250 Euro in Ihrer Bedarfsgemeinschaft vom Jobcenter/SGB2 voll angerechnet werden. Letztendlich wenn sie 200 Euro weniger von mir bekommt bekommt sie die vom Jobcenter.
Was ist wenn ich und meine Exfrau sich einig sind und ich nur noch 50 Euro zahlen soll/muss, muss das Jugendamt dann den Titel abändern?
Das Jugendamt handelt als Interessenvertreter des Kindes, nicht als der der Eltern. Es ist anzunehmen, daß es also nicht ganz so einfach wird,
den Titel auf 50 Euro herunterzuschrauben, auch wenn das bei den Eltern Konsens ist. Denn letztlich fällt das dann auf die Füße der Steuerzahler.
Zu Frage 1: Die Überprüfung erfolgt nicht zwingend automatisch alle 2 Jahre. Das Engagement der Jugendämter ist da sehr unterschiedlich ausgeprägt. Höherer Unterhalt kann m. W. nur ab Aufforderung zur Auskunftserteilung verlangt werden.
Wenn das Jugendamt eine Herabsetzung des Unterhalts ablehnt, wirst du gerichtlich gegen den Titel vorgehen müssen. Die Klage wird i. d. Regel überhaupt erst angenommen, wenn du 6 Monate ohne Beschäftigung warst. Bis dahin ist deine Arbeitslosigkeit ein "vorübergehendes Ereignis" und unterhaltsrechtlich für dich hinzunehmen.
Positiv ist natürlich, das deine Umschulung deine Qualifikation am Arbeitsmarkt verbessert und damit auch ein höheres Einkommen zu erwarten wäre. Das könnte evtl. ein wenig Entgegenkommen von Jugendamt bzw. Gericht bewirken.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Positiv ist natürlich, das deine Umschulung deine Qualifikation am Arbeitsmarkt verbessert und damit auch ein höheres Einkommen zu erwarten wäre. Das könnte evtl. ein wenig Entgegenkommen von Jugendamt bzw. Gericht bewirken.
Oder auch gerade nicht:
"Na dann warten wir das doch erstmal ab bevor wir etwas ändern!" oder
"Dann können Sie sich ja was leihen und dann später umso leichter zurück zahlen!"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo codex,
Sollte ich versuchen den Unterhaltstitel abändern zu lassen?
Meine Exfrau hat auch diesen Vorschlag gemacht den Titel abändern zu lassen, letztendlich Zitat: Ist es ihr egal wie hoch der Unterhalt ist. Da sie selbst Arbeitslos ist, und ihr die 250 Euro in Ihrer Bedarfsgemeinschaft vom Jobcenter/SGB2 voll angerechnet werden. Letztendlich wenn sie 200 Euro weniger von mir bekommt bekommt sie die vom Jobcenter.
Was ist wenn ich und meine Exfrau sich einig sind und ich nur noch 50 Euro zahlen soll/muss, muss das Jugendamt dann den Titel abändern?
Wenn du und deine Ex-Frau euch einig seid, dann gibt es doch keinen Grund, die Beistandschaft durch das Jugendamt fortbestehen zu lassen. Deine Ex-Frau könnte die Beistandschaft kündigen und ihr zwei Eltern einigt euch auf eine gute Lösung während dieser beruflich und finanziell angespannten Zeit.
Es ist doch der Sinn gemeinsamer Elternverantwortung, auf Probleme im Alltag zu reagieren und gemeinsame Lösungen im Interesse eurer Kinder zu suchen. Eine Abänderungsklage ist unnötig, die Kosten, der Stress und das mögliche Streitpotential daraus sind vermeidbar.
Unterstützt euch also im Rahmen eurer derzeitigen Möglichkeiten gegenseitig so, wie es euch möglich ist. Und lasst euch von staatlichen Stellen oder von Alltagsproblemen nicht in Situationen treiben, die euch und euren Kinder nicht helfen.
Alles Gute
Graham
Moin Codex,
Deine Ex-Frau könnte die Beistandschaft kündigen und ihr zwei Eltern einigt euch auf eine gute Lösung während dieser beruflich und finanziell angespannten Zeit. [...]
Eine Abänderungsklage ist unnötig, die Kosten, der Stress und das mögliche Streitpotential daraus sind vermeidbar.
Das Problem dürfte sein, daß eine derartige einvernehmliche Einigung zu Lasten Dritter ginge.
Ich befürchte, Deine Ex bekommt in diesem Falle Probleme mit ihrem Jobcenter (zumal ihre UH-Ansprüche auf das JC übergegangen sein dürften).
Wäre das gleiche Jobcenter für Euch zuständig ?
Gruß
United
Hallo zusammen,
Das Problem dürfte sein, daß eine derartige einvernehmliche Einigung zu Lasten Dritter ginge.
Ich befürchte, Deine Ex bekommt in diesem Falle Probleme mit ihrem Jobcenter (zumal ihre UH-Ansprüche auf das JC übergegangen sein dürften).
Selbst wenn dies so wäre, sollten doch zunächst zur persönlichen Bewertung der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit einer solchen elterlichen Handlungsfreiheit (Rückgabe des Alttitels und Vereinbarung einer neuen Unterhaltshöhe) folgende Überlegungen angestellt werden:
- Wären - ohne Jobcenter und ohne eventuelle Anspruchsübergänge - unter den beschriebenen zu erwartenden Einkommensverhältnissen die Voraussetzungen für den aktuellen Titel gegeben?
- Wäre eine Einkommensfiktion gerechtfertigt?
- Wären die unverschuldete Arbeitslosigkeit und die vom Jobcenter als erfolgversprechend vorauszusetzende Weiterbildung zugunsten des Verpflichteten zu werten?
Schlussfolgernd: Wäre eine Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners in der aktuell titulierten Höhe unter der ab August voraussichtlich eintretenden Einkommenssituation tatsächlich gegeben?
Liebe Grüße
Graham
Moin Graham,
Schlussfolgernd: Wäre eine Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners in der aktuell titulierten Höhe unter der ab August voraussichtlich eintretenden Einkommenssituation tatsächlich gegeben?
Diese Gedanken kann ich vollkommen nachvollziehen.
Letzten Endes ist (sehr wahrscheinlich) weniger Geld da. Perspektivisch betrachtet macht eine Umschulung Sinn.
Im Prinzip geht es deshalb nur darum, ob Jobcenter A oder Jobcenter B (zumindest temporär) für den Kindesbedarf aufkommt.
Durch den Anspruchsübergang auf das JC würde ich der KM aber dringend davon abraten, ohne vorherige Rücksprache mit ihrem JC, an den Ansprüchen aus dem Titel rumzubasteln.
Schlicht und ergreifend, weil es nicht (mehr) ihre Ansprüche sind.
Gruß
United
Hallo,
da Ämter involviert sind steht es Euch zwar in der Theorie frei zu vereinbaren was Ihr wollt, am Ende hängt es aber davon ab ob die Ämter mitspielen.
D.h. letzlich ist es so wie von United beschrieben:
Das JA wird man zwar durch Aufkündigung der Beistandschaft los, das JC aber nicht. Auch wenn Deine Frau arbeitslos ist, wird deren JC prüfen wieviel Unterhalt Du zahlen kannst und entsprechende Forderungen aufmachen, da die Ansprüche auf das JC übergangen sind.
Die Umschulung ist zwar sinnvoll, es gibt aber durchaus Varianten wie die ganze Sache interpretiert wird.
Die naheliegende Variante wäre, dass Du für weniger Unterhalt leistungsfähig bist. Man kann aber auch die Rechnng aufmachen, dass Du einen Nebenjob annehmen musst und Extremfall sogar, dass Du Dir die Umschulung nicht leisten kannst.
In diesen Fällen ist Deine einzige Variante selber H4 (Aufstockung) zu beantragen um den Unterhalt bezahlen zu können.
VG Susi
Erst mal vielen Dank für Eure Antworten,
Momentan sieht es so aus, als ob ich meinen Job über den 31.08. behalten kann. Was dann sämtliche Änderungen erstmal ausschließt.
Ich bin nur überrascht, das das Jobcenter mir so schnell eine Umschulung angeboten hat. Was ja auch gut ist.
Andererseits verstehe ich nicht, das meine ExFrau immer noch arbeitslos sein darf. Meine Kinder sind fast 14 und 11,5. Und Meine Frau hat noch nie gearbeitet.
Sie müsste mit 32 erst mal eine Ausbildung machen.