Hallo an alle.
Ich habe folgendes Anliegen.
Mein Mann und ich bekommen im Sommer ein Kind zusammen. Er hat bereits ein Kind aus einer früheren Beziehung. Er bezahlt natürlich regelmäßig Unterhalt für sein Kind. Er bezahlt aber nicht den vollen Mindestunterhalt,weil er sonst unter sein Selbstbehalt liegen würde. Er bezahlt ca. 120 Euro und es besteht kein Titel.
Sollten wir dann die Geburt unseres Kindes angeben und eine neue Berechnung beim Jugendamt ein anfordern?
Danke für Antworten!
Hi,
bei dem gezahlten Kindesunterhalt solltet Dein Mann froh sein, wenn sich das JA nicht an ihn wendet. Allerdings nicht, um den hälftigen Mindestunterhalt noch weiter abzusenken, sondern ihn ganz zu fordern.
Wenn der volle Mindestunterhalt nicht erbracht wird, stellt auch der Selbstbehalt keine rote Linie dar, die nicht durch ein Familiengericht unterschritten werden könnte (Stichwort: fiktives Einkommen).
Mich wundert, dass die Kindesmutter mit einem derart geringen KU zufrieden ist. Ein Gang zu JA würde reichen, um eine Beistandschaft einzurichten. Und die würde sich sicherlich nicht mit 120 € zufrieden geben.
Also mein Rat: Wenn Dein Mann nicht Ärger kriegen will, sollte er sich in Schweigen hüllen und hoffen, dass er keine Post vom JA bekommt.
LG,
Mux
Ich frage mich dann warum es sonst ein Selbstbehalt gibt?
Er wurde doch bereite reduziert,weil wir zusammenleben.
Der damalige Unterhalt wurde vom Jugendamt so berechnet.
"Kann ein Unterhaltspflichtiger nicht den Mindestunterhalt für seine minderjährigen Kinder aufbringen, so kann der kleine Selbstbehalt unterschritten werden. Der tatsächliche Selbstbehalt wird in diesem Fall individuell von den Gerichten festgelegt. Er liegt meist knapp über den Kosten für angemessenen Wohnraum plus der Regelleistung entsprechend der Regelsatzverordnung."
Der damalige Unterhalt wurde vom Jugendamt so berechnet.
Das heißt die 120 Euro wurden vom JA als maximal zumutbar ermittelt?
Gruss,
gardo
Wenn das JA das ausgerecnet hat bist du dir sicher, dass es keinen Titel über diesen Betrag gibt?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja, richtig wurde als maximale Zumutbar Betrag ermittelt.
Nein, es besteht kein Titel. Sie hatte es das damals versucht,aber es wurde abgelehnt vom Jugendamt ,weil er immer pünktlich bezahlt hat.
Gut, wenn auch ungewöhnlich, da sogar laut Gesetz das Kind ein Anrecht auf einen Titel hat.
Ich würde trotzdem nicht an dem Betrag rütteln. Wenn er noch weniger zahlen will könnte das durchaus doch in einem Titel enden und da ist nicht abzusehen, ob der niedriger, gleichhoch oder höher ist.
So hart es für euch klingt. Ihr wußtest, dass er den KU schon für 1 Kind nicht vollständig leisten kann, dann war es nicht so ganz geschickt ein weiteres Kind in die Welt zu setzen. Zumindest dann, wenn nicht gleichzeitig über die Finanzierung geredet wird. Entweder muss er versuchen mehr zu verdienen, um sich beide Kinder "leisten" zu können oder du musst für euer gemeinsames Kind eben alleine finanziell sorgen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
ich denke nicht, dass auf die Titulierung verzichtet wurde, weil er regelmäßig zahlt sondern weil man gehofft hat später mehr titulieren zu können und er regelmäßig zahlt.
Genau darin liegt das Problem jetzt. Eigentlich kann er nur versuchen sich mit KM zu einigen, wenn sie mit weniger zufrieden ist, kann es klappen, aber ich sehe die große Gefahr, dass sie es nicht ist und ein Gericht (das JA hat nichts zu beschliessen) eher mehr als weniger KU festlegt.
VG Susi