Hallo zusammen,
Bin noch neu hier, aber es wird nicht einfacher..
Ich steige langsam nicht mehr durch - die Gedanken kreisen...
Ich habe drei gemeinsame Kinder (14, 9, 7) mit meiner Ex-Frau, die bei ihr leben. Der Unterhalt ist tituliert und fließt regelmäßig und pünktlich in ihre Taschen. Die Kids sind möglichst oft bei mir, aufgrund Schichtdienst aber nur ein WE/Monat und zwischendurch mal
Ihr neuer Partner zog sofort nach meinem Auszug ein. Dann kam die Hochzeit und nun ist sie schwanger.. So weit, so gut
Nun kommt mein großer Sohn überhaupt nicht mit der derzeitigen Situation zu Hause und ihrem neuen Ehemann klar. Er wurde immer auffälliger, leider gibt es dort auch keine Unterstützung für ihn, sondern nur extreme Bestrafung. Sie kommt auch nicht mehr mit unseren Sohn klar (warum nur!?!), sodass er nun erstmal für einige Wochen zu mir und meiner Partnerin gekommen ist. Er nimmt dafür 1,5 Stunden Schulweg in Kauf.
Wir dachten, dass er mal zur Ruhe kommen und durchatmen muss. Er würde wohl gerne dauerhaft zu uns ziehen, was räumlich momentan leider kaum möglich ist und ein Schulwechsel momentan meiner Meinung nach nicht unbedingt positiv verlaufen würde. Seine Mutter hat mir auch sofort Kindergeld und seinen Unterhalt für diesen Monat zurücküberwiesen, aber keinen Cent mehr. Es fehlt eher was, Ist mir momentan egal, da ich erstmal versuche für meinen Sohn da zu sein und ihn aufzubauen..
Nun frage ich mich, was passieren würde, wenn mein Großer endgültig zu uns zieht.
Mutti müsste ihm ja eigentlich Unterhalt zahlen, ich zahle weiter den UH für die beiden Kleinen. Sie ist aber vom neuen Partner schwanger und krankgeschrieben, dann Mutterschutz und Erziehungszeit für mind. ein Jahr - wird also unter dem SB liegen. Gilt hier der normale SB oder der verringerte? Ihr Mann verdient gut und so wie ich das sehe, könnte sie ja nach dem Mutterschutz auch wieder arbeiten wie vorher und der Mann das Kind betreuen, damit sie ihrem Sohn UH leisten kann?
Oder würden die Unterhaltsansprüche unserer Kinder untereinander verrechnet werden? Also ich zahle UH für die kleinen minus UH von ihr für den Großen? Wäre logisch, aber zu einfach..
Sie ist ja dann grundsätzlich einem Kind mehr gegenüber unterhaltspflichtig.
Zudem ist es endlich kurz davor, dass unser gemeinsames Haus endlich auf sie überschrieben wird. Sie zahlt mich aus. Das will sie bis zur Umschuldung in monatlichen Raten machen. Würden diese auch bei einer Unterhaltsberechnung vermindernd wirken? Als ehebedingte Schulden? Die entstanden ja erst nach der Scheidung..
Dann würde ich eher zur komplettsumme, zur Not auch erst bei der Umschuldung in zwei Jahren, im Notarvertrag tendieren..
Vor zwei Jahren war es schon mal so weit, dass unser Sohn zu mir ziehen wollte und der erste Satz meiner Lieben Ex war: aber Unterhalt zahle ich nicht, reicht ja, dass du dann keinen mehr für ihn zahlst.
Inzwischen rechne ich bei dieser Frau mit allem, darum suche ich erstmal Rat bevor ich gleich wieder zum Anwalt watschel.. Das kommt wohl noch früh genug..
Danke für eure Meinungen
Hallo!
Soo wahnsinnig kompliziert ist das eigentlich gar nicht.
Du bist für die Kinder UH-Pflichtig die bei der KM wohnen, die KM ist für das Kind UH-Pflichtig das bei dir wohnt.
ABER:
Aufgerechnet wird da nichts. Klar kann man untereinander sagen "bevor du mit 200€ überweist und ich dir 100€, krieg ich 100€ und gut ist".
Die KM hat gegenüber dem Kind das bei dir wohnt gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet letzlich das sie dann eben nicht in Erzienungszeit gehen kann, oder ihr halt ein fiktives Einkommen zugerechnet wird. Zumindest theoretisch und in Situationen wo ein KV gerne Erziehungszeit für ein Kind aus der neuen Beziehung nehmen möchte auch so angewendet.
Ob das bei einer KM genau so entschieden wird - schwer zu sagen ...
Ich würde aber meinen du hast keine schlechten Karten das volle UH-Programm durchzuziehen: Wenn Sie in Elternzeit geht fiktives Einkommen, oben drauch noch Haushaltsersparniss durch zusammenleben mit neuem Ehepartner.
Hallo,
und sie hat den geldwerten Vorteil durch das Leben im eigenen Haus (wenn es dann auf sie überschrieben wird).
Hast du mal einen Anwalt gefragt, wie das ist, wenn du deinen Geldanteil fürs Haus in monatlichen Raten bekommst...zählt das dann als Einkommen und würde dein Einkommen erhöhen, so dass du evtl. mehr Kindesunterhalt zahlen müsstest oder ist das als Ausgleich nur als Vermögenszuwachs zu sehen?
Sophie
Servus Arutha!
Seine Mutter hat mir auch sofort Kindergeld und seinen Unterhalt für diesen Monat zurücküberwiesen, aber keinen Cent mehr.
Davon ausgehend, dass sie das unaufgefordert getan hat: ich würde doch als erstes mit KM reden, ob Du zukünftig mit diesem (und wenn nicht, mit welchem) Betrag rechnen kannst.
Des Weiteren müsste sie Dir den Titel für den ältesten Sohn aushändigen, sobald er zu Dir gezogen ist, oder einen entsprechenden Pfändungsverzicht für ihn notariell erklären.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
ich würde den finanziellen Aspekt erst einmal hintenanstellen.
Ob sie Leistungsfähig ist, oder nicht, wäre erst einmal egal. Nach den neuen Regelungen des UHV (Unterhaltsvorschuss) bekommst du diesen bis zum 18ten Lebensjahr des Kindes. Das heißt, wenn die KM nicht zahlen kann, bekommst Du das volle Kindergeld plus Unterhaltsvorschuss, dass wären dann:
194 Euro Kindergeld
273 Euro UHV
= 467 Euro für Deinen 14jährigen Sohn, die bei Dir landen.
Das ist zwar nicht der volle KU, aber besser wie nichts.
Wenn es dem Sohn damit besser geht und ihr (durch einen Umzug) es hinbekommt, dass er bei Euch leben kann, dann macht das.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
wenn Du es finanziell kannst, dann würde ich erst einmal einen Monate warten bis sich das Ganze verfestigt hat. Dann solltest Du die KM zur Herausgabe des Titels/Vollstreckungsverzicht, Einkommensauskunft/Unterhalt auffordern. Ich weiss nicht wie ihre Einkommensverhältnisse sind, aber ihr habt beide 3 unterhaltsberechtigte Kinder (mit Baby hat die KM dann 4 unterhaltsberechtigte Personen), damit geht es in der DDT eine (bzw. 2) Stufe(n) runter. Bei der KM dürfte es sich dann i.Allg. nur noch um den Mindestunterhalt (467 - 97 = 370 Euro) drehen. Deshalb ist auch UHV durchaus eine Option.
Wenn es jetzt Probleme gibt, dann kannst Du umgehend Unterhaltsvorschuss beantragen und die UHV-Kasse wird sich um den Unterhalt kümmern (bis zur Höhe des UHV).
Prinzipiell kannst Du auch eine Beistandschaft beim JA einrichten, ich habe aber Zweifel ob da etwas dabei herauskommt. Allerdings müsste Dich die Beistandschaft bei der Aufforderung zur Einkommensauskunft/Unterhalt unterstützen. Kann eine Arbeitsersparnis sein.
"Aufrechnen" würde ich prinzipiell nicht akzeptieren, Du überweist den Unterhalt für die beiden kleineren Kinder an die KM, die überweist den Unterhalt für das große Kind an Dich, jeweils mit Vorname des Kinder Monat und Jahr. Damit ist alles sauber und nachvollziehbar.
VG Susi
Moin zusammen,
ich kann Kasper da nur beipflichten. Auch das war mein erster Gedanke.
Wenn der Umzug vollzogen ist, Titel über Beistandschaft holen, feststellen lassen, dass er nicht bedient werden kann und dann den UHV beantragen.
Trotzdem macht es sicher auch Sinn, nach vollzogenem Umzug die Sache nochmals mit der KM zu besprechen. Sie erscheint mir ja relativ moderat.
Aber Vorsicht: das ist nur möglich so lange du NICHT neu verheiratet bist. Danach verfällt die Möglichkeit. Sollten also Hochzeitspläne mit deiner neuen Partnerin in der Schublade liegen, gilt es diese in der Hinsicht nochmals zu überdenken.
Grüße
Sputnik
Moin ihr und erstmal vielen Dank für eure Antworten, Tipps und Sichtweisen. Das hilft mir
Klar geht der Sohnemann vor, das finanzielle kann ich leider nicht ganz außer Acht lassen.. Aber erstmal geht's mir darum, für ihn da zu sein.
Allein diese Woche tat meinem Großen schon sehr gut, die Lehrerin meinte, dass sie ihn so noch nicht erlebt hat - im positiven Sinne, strahlende Augen usw. Das zeigt mir, dass es ihm hier echt gut tut und der richtige Weg ist.
Schade nur, dass der Zeitpunkt so ungünstig ist, und zu wissen, dass es ihm "zuhause" scheinbar so schlecht geht. Aber verwundern tut es mich nicht mehr, nachdem was wir alles mitbekommen.. Werde über einiges mit ihr reden müssen.. Hatte auch schon ans wechselmodell gedacht, zumindest bis er ggf. ganz her kommt..
Mal schauen, erstmal schlafen und demnächst über einiges informieren.... und nochmal vielen Dank
Gruß
Aru
Servus
Solange keiner Sozialleistungen bezieht könnt ihr unter Euch ausmachen was ihr wollt.
Ich habe mich bei ähnlicher Konstellation mit EXE geeinigt den Unterhalt gegeneinander zu verrechnen.
Praktisch. 2 Kinder bei Ihr 1 Kind bei mir = Ich zahle nur für ! Kind.
Geht aber nur solange keiner zum Amt rennt und ihr Euch vertrauen könnt.
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hallo,
einen kleinen Einspruch (gemäß. "man hat ja schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen - und dass mit einem Rezept in der Hand",
Ich habe sogar für (m)ein Kind auf das Konto der KM Unterhalt überwiesen, als die Beziehung noch Intakt war und wir noch zusammengelebt haben)
Der Lösungsansatz von @roselladady klingt zunächst gut und ist sicherlich nicht unpraktikabel.
Allerdings hat man es später schwer im (nicht auszuschließenden) Streitfall Unterhaltszahlungen nachzuweisen- an eine Verrechnung wird sich dann u.U. keiner mehr erinnern können. Bei Dir kommt hinzu, dass es Unterhaltstitel gibt, die zwingend bedient werden müss(t)en (andernfalls droht Pfändung).
In der Regel kosten Daueraufträge/ Überweisungen nichts, deshalb: Für die Kinder, die bei der KM wohnen zahlst Du regelkonform Unterhalt (Überweisungen), umgekehrt zahlt die KM an Dich den regelkonformen (hier noch zu berechnenden) Unterhalt an Dich für das Kind was nun bei Dir lebt.
Der Titel ist an Dich herauszugeben.
Bei der Unterhaltsfindung ist auch das (von Dir als gut bezeichnente Einkommen des neuen Ehemannes Deiner EXE) heranzuziehen!
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
das Einkommen des Ehepartners nur über den "Taschengeldparagraphen" (§ <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1360.html>1360" BGB</a> bzw. § 1360a BGB ) herangezogen werden.
Dass Taschengeld auch unterhaltsrelevantes Einkommen ist hat der BGH im Fall von Elternunterhalt festgestellt: <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=62856&pos=0&anz=1>BGH" XII ZR 43/11</a> .
Trotzdem steht die Frage ob das Einkommen das Ehepartners über den Mindestunterhalt hinaus herangezogen werden kann.
VG Susi
Nachtrag: In der Praxis wird das selten wirklich angewandt. Das liegt am Querfinanzierungsverbot. Der neue (Ehe)partner ist nur für seine Kinder zuständig. Wenn man das aufweicht, dann steht die Frage inwieweit nicht z.B. auch die UHV-Kasse Geld sparen könnte indem beim Mangelfall der Ehepartner oder auch die Lebenspartnerschaft als Finanzierungsquelle genutzt werden kann.