Da ich im Internet leider nur teilweise Antworten finde frage ich mal hier: Wenn ich zB ab sofort in das "Aktiengeschäft" einsteige, wirkt sich das auf den Kindesunterhalt aus? Ob und wieviel Gewinn gemacht wird kann ich bzw man natürlich keineswegs sagen. Zählen Aktiengewinne zum Einkommen? Danke schon mal!
Aktiengewinne sind Einkommenserhöhend und damit KU relevant. Verluste sind Privatvergnügen und können nicht angewendet werden.
Allerdings zeigen sich die Gewinne auch erst bei der nächsten Auskunft.
Auch könnten hier die Riesterregelung angewendet werden, das 4% für die Rente angewendet werden könne, wenn diese nicht bereits anderweitig genutzt wird.
Grundsätzlich ist es aber schwierig und aufgrund der teilweisen Unkenntnis der Beteiligten auch mit einem gewissen Risiko behaftet.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin
Beim Investieren/ Spekulieren mit Aktien fallen letztlich 2 Arten von Erträgen an:
Dividenden - idR regelmäßig (meist jährlich), fließen diese Erträge Dir zu. Wenn der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist, dann abzgl 25% Abgeltungssteuer
„Aktiengewinne“, dh Kursgewinne entstehen erst im Realisierungszeitpunkt, dh wenn Du die Aktien wieder verkauft hast. Auch dieser Betrag unterliegt der Abgeltungssteuer. Verluste werden gegengerechnet! Dementsprechend mindern diese auch das im Steuerbescheid ausgewiesene Einkommen und sollten sich deshalb auf die Bemessungsgrundlage zur Festlegung des KU auswirken
KU wird ja idR (bei unselbstständig Beschäftigten) auf Grundlage der letzten 12 Monatsnettos berechnet inkl. Kapitalerträge, wie sie aus dem Steuerbescheid zu entnehmen sind. Sollte dieser bspw einen sehr hohen Ertrag aus Aktienverkäufen ausweisen, dann sollte ggf versucht werden, die Einmaligkeit dieser Erträge herauszustellen, was ggf. zu einer längerfristigen Verteilung führen würde.
Reine Buchgewinne, dh unrealsierte Kurssteigerungen sollten mE nicht zur Erhöhung der BMG für den KU führen
gruß, toto
Hallo zusammen,
noch ein Hinweis: Aktiuengewinne tauchen bei fast niemanden in der Steuererklärung auf, eben weil die Bank ABgeltungssteuer abführt, sofern der Steuerfreibetrag (round about 800 EUR) ausgeschöpft ist. Hat man diesen komplett bei der Depot führenden Bank angesetzt (andere Konstellationen machen heute nur noch recht selten Sinn), so wäre der einzige nennenswerte Fall, bei welchem ein Ausfüllen der Anlage KAP Sinn machen würde, der, wenn der individuelle Steuersatz unter 25% liegt.
Ich würde dir raten einfach die Anlage KAP nicht auszufüllen, dass sollten die Erträge nirgends erkennbar sein. Ich schreibe das nicht, um dir zu helfen den Unterhalt zu minimieren, sondern, weil du Aktiengewinne nur schwer beeinflussen kannst. Steigst du dadurch einmal in der DDT nach oben, dann bleibst du da auch. Dies kann man niemandem sinnvoll erklären, also vermeide am besten eine Diskussion zu diesem Thema.