Alle zwei Jahre Aus...
 
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Alle zwei Jahre Auskunftsplicht

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(@mahlzeit)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

folgende Frage beschäftigt mich gerade: Mein bei mir lebendender Sohn ist nun 18 und war beim Anwalt um Unterhalt von seiner Mutter zu verlangen (die Mutter sonnt sich lieber, als zu arbeiten, 1 Kind 14 Jahre alt lebt bei ihr). Nun ist es ja so, dass beide Eltern barunterhaltspflichtig sind und der Anwalt mich um entsprechende Auskunft bitten wird.

Muss ich nun eine neue, aktuelle Auskunft erteilen oder kann ich die letzte Version verwenden, die ich der Kindsmutter erteilt habe?
Oder anders rum, gilt die 2 Jahresregel bei der Auskunft generell oder pro Kind oder pro Anwalt?
Ich hoffe ihr versteht meine Frage?

Vielen Dank.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2015 14:13
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es geht nicht um die "Verlängerung" des Unterhalts sondern um eine Neuberechnung aufgrund geänderter Lebensumstände, hier Volljährigkeit des Kindes. Deshalb geht es natürlich um die aktuellen Daten.
Ich glaube kaum, dass Du damit zufrieden wärst, wenn die KM eine Berechnung mit Daten von vor einem Jahr durchführen lassen wöllte.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 14:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Susi, warum ist das "natürlich"?

Neue Lebensumstände kann man auch anhand der vorhandenen Informationen berücksichtigen.
Solange die nicht älter als 2 Jahre sind, sind die immer noch aktuell.

Wenn die Mutter vor einem Jahr Auskunft gegeben hätte, wäre diese Auskunft natürlich auch aktuell genug.
Wenn sie noch nie Auskunft gegeben hat, muss sie das eben jetzt.

Ich will nicht behaupten, dass ich die richtige Antwort weiß aber ich halte diese, mit dieser Begründung nicht für plausibel.

Der Anwalt der Mutter kann dich übrigens nicht zur Auskunft auffordern, bzw. musst du der nicht Folge leisten.
Er muss deinen Sohn auffordern, ihm die Auskunft über dich zu liefern.

Und wenn du ihn ärgern willst, kannst du ihm ausrichten lassen, er möge die letzte Auskunft an die Mutter verwenden.
Wenn du nett sein willst, schicke ihm eine Kopie davon.
Und wenn er eine aktuellere fordert, würde ihn um eine Rechtsgrundlage für die erneute Auskunft bitten.
Wenn du uns diese dann weiter reichst, wissen wir es auch! 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 14:51
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich glaube hier liegt ein Denkfehler vor.

Mein bei mir lebendender Sohn ist nun 18 und

Der TO hat dem Sohn noch zu keinem Zeitpunkt Auskunft erteilt. Daher ist diese Aufforderung die erstmalige ...
Die Auskunft

1 Kind 14 Jahre alt lebt bei ihr).

hat damit überhaupt nichts zu tun.

Daher sind diese Auskünfte getrennt zu betrachten und es dürften daher keine Zahlen von vor einem Jahr verwendet werden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 15:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mahlzeit mahlzeit,

zwei Fragen (die sich nur mittelbar auf Deine Ausgangsfrage beziehen)
Was macht Junior denn aktuell ?
Was führt denn zu der Annahme, daß Junior jetzt mehr Erfolg mit der Unterhaltseinforderung hat, als Du in der Zeit seiner Minderjährigkeit ?

Und wenn er eine aktuellere fordert, würde ihn um eine Rechtsgrundlage für die erneute Auskunft bitten.

Wenn das Verhältnis vom TO zu dem mit ihm zusammenlebenden jungen Mann derart geprägt ist, daß ein Anwalt mit derartigen Fragestellungen beschäftigt werden muß, klingt das schon ein wenig eigenartig.

Und wenn du ihn ärgern willst, kannst du ihm ausrichten lassen, er möge die letzte Auskunft an die Mutter verwenden.

Um dann von der Mutter die Frage nach der Rechtsgrundlage für die Weitergabe von Informationen über einen Dritten zu bekommen ...

(Mit dem folgenden war Kasper schneller)
Da eine vorherige Auskunft (an die Mutter) zur Berechnung des KU (14) erteilt wurde und es hier um den anderen Sohn geht, fällt mir kein Grund ein, die Auskunft erfolgreich zu verweigern.
Er hat einen eigenen Auskunftsanspruch, der nicht in den letzten zwei Jahren erfüllt wurde.
Anders ausgedrückt: Wenn Mahlzeit nachweisen kann, daß er von sich selbst in Vertretung für Junior Auskünfte verlangt und befriedigt hat, dann vielleicht doch  :puzz:

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 15:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn die letzte Auskunft an den 14 jährigen ging, habt ihr natürlich recht.

Und bei dem RA gehe ich davon aus, dass der RA der Mutter gemeint ist.

Aber United, was meinst du hiermit?

Um dann von der Mutter die Frage nach der Rechtsgrundlage für die Weitergabe von Informationen über einen Dritten zu bekommen ...

Wer soll denn da der Dritte sein?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 15:29
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber United, was meinst du hiermit?Wer soll denn da der Dritte sein?

Junior (1) verlangt Auskunft von Mutter (2) über Einkommen des Vaters (3).

Mit der Auskunftserteilung zwischen (2) und (3) hatte Junior nichts zu tun.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 15:52
(@mahlzeit)
Schon was gesagt Registriert

Mahlzeit mahlzeit,

zwei Fragen (die sich nur mittelbar auf Deine Ausgangsfrage beziehen)
Was macht Junior denn aktuell ?
Was führt denn zu der Annahme, daß Junior jetzt mehr Erfolg mit der Unterhaltseinforderung hat, als Du in der Zeit seiner Minderjährigkeit ?
Wenn das Verhältnis vom TO zu dem mit ihm zusammenlebenden jungen Mann derart geprägt ist, daß ein Anwalt mit derartigen Fragestellungen beschäftigt werden muß, klingt das schon ein wenig eigenartig.

Noch Schule bis zum Sommer, dann Studium.
Den Anwalt hat mein Sohn in erster Linie, um den Anspruch gegen die Mutter durchzusetzen, dass der RA mich irgendwann auch anschreibt muss er wohl weil der Unterhalt von beiden zu fordern ist.
Um das ganze Erfolg hat weiß ich nicht, das soll mein Sohn selber erfahren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2015 16:14
(@psoidonuem)
Registriert

Man kann es sich auch schwer machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 16:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Junior (1) verlangt Auskunft von Mutter (2) über Einkommen des Vaters (3).

Mit der Auskunftserteilung zwischen (2) und (3) hatte Junior nichts zu tun.

Doch. Ich wurde stets von meinen (minderjährigen) Kindern zur Auskunft aufgefordert und dann von diesen verklagt.
Die Mutter hatte damit natürlich nie etwas zu tun.
Zumindest nicht in den Juristengehirnen.
Und nun soll sie plötzlich dem Kind die Unterlagen gestohlen haben? 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 16:45




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mahlzeit,

Um das ganze Erfolg hat weiß ich nicht, das soll mein Sohn selber erfahren.

Daß eine derartige Erfahrung zum Erwachsenwerden dazu gehört, kann ich durchaus nachvollziehen.

Es stellt sich allerdings die Frage, wer für diese Erfahrung bezahlt ?

@Beppo:
Dein Beispielfall ist doch anders gelagert ... hier ist die Mutter gar nicht legitimiert, für Junior Auskunft zu verlangen (weil er beim Vater lebt).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 16:55
(@psoidonuem)
Registriert

das ist doch alles Quatsch. Die Frage ist: Bekommst Du oder bekamst Du jemals Unterhalt für ihn? Nein? Warum nicht? Und warum soll dann jetzt was anderes rauskommen? Warum soll der Junge sinnlos Geld an einen Anwalt zahlen, für eine Information, die Dir längst bekannt ist?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 17:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dein Beispielfall ist doch anders gelagert ... hier ist die Mutter gar nicht legitimiert, für Junior Auskunft zu verlangen (weil er beim Vater lebt).

Doch. Der Sohn fordert sie doch auf und sie damit ihn in Bezug auf den Vater. Wegen der Quote.
Der Sohn ist doch volljährig.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 17:15
(@mahlzeit)
Schon was gesagt Registriert

Moin Mahlzeit,
Daß eine derartige Erfahrung zum Erwachsenwerden dazu gehört, kann ich durchaus nachvollziehen.

Es stellt sich allerdings die Frage, wer für diese Erfahrung bezahlt ?

Also zumindest hat er einen Beratungsschein bekommen für den ersten Termin, der RA will das Ganze abschätzen und dann entsprechend handeln oder auch nicht. Sollte er vor Gericht gehen um die Mutter über fiktives Einkommen zu belangen (ich weiß ab 18 schwer, aber machbar) dann hoffe ich doch mein Sohn bekommt PKH, oder gibt es hier Sippenhaft und ich muss das bezahlen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2015 17:39
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Man kann es sich auch schwer machen.

  :thumbup: Seh ich auch so.

Warum soll der Junge sinnlos Geld an einen Anwalt zahlen, für eine Information, die Dir längst bekannt ist?

Weil der TO entweder dumm wie'n Brot oder ein Sadist ist. Oder beides. Hat man ja öfter.

Es stellt sich allerdings die Frage, wer für diese Erfahrung bezahlt ?

Der junge Erwachsene natürlich.

Der Sohn ist doch volljährig.

Weil sein dämlicher Vater ihn aus pädagogischen Gründen

das soll mein Sohn selber erfahren.

sinnlos ins offene Messer laufen lässt. Das JA macht solche Dinge für privilegierte Volljährige kostenlos. Und in diesem Fall vermutlich auch umsonst.

Bekommst Du oder bekamst Du jemals Unterhalt für ihn? Nein? Warum nicht? Und warum soll dann jetzt was anderes rauskommen?

Manche Kinder wären bei ihren Müttern wirklich besser aufgehoben.

und ich muss das bezahlen?

Wäre wünschenswert. Hoffentlich kommt der RA im Rahmen der Erstberatung auf Staatskosten auf die Idee, von dir Verfahrenskostenzuschuss zu verlangen.
Gruss  😡 Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 17:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

HoWi startet wieder eine Charmeoffensive! 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 18:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo mahlzeit,

solange Dein Sohn noch zur Schule geht und bei Dir wohnt ist er ein sogenannter priveligierter Volljähriger, das hat Auswirkungen auf die Berechnung des Unterhalts. Trotzdem ist richtig, dass auch in diesem Fall Dein Sohn Anspruch auf das volle Kindergeld hat und dies als Einkommen angerechnet wird. Solange er privilegiert ist, hat die KM eine erhöhte Erwerbspflicht, danach nicht mehr. Hinweise zum Unerhalt für Volljährige gibt es <a href="http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/unterhalt-volljaehrige-kinder.html#Unterhalt-ab-Volljaehrigkeit>" hier </a>. Insbesondere bist Du mit Volljährigkeit Deines Sohnes diesem zur Auskunft verpflichtet (§ 1605 BGB).

Der Anwalt muss Dich nicht anschreiben, wenn Du Dein Einkommen Deinem Sohn offenlegst. Allerdings kann und muss Dein Sohn die Unterlagen an die KM weiterleiten.

Gut wenn Dein Sohn einen Beratungsschein dafür hat, dann mag das ein Anwalt machen. Trotzdem würde ich die Frage stellen wollen, was Du und Dein Sohn sich davon erhoffen?
Insbesondere, wenn Dein Sohn studiert und z.B.durch Bafög nur einen geringen Anspruch auf Unterhalt hat, kommt dabei außer Ärger nichts raus. Schlimmer noch, wenn die KM (offiziell) nicht leistungsfähig ist, Du aber genug Unterhalt zahlen kannst, dann ist die KM außen vor.

Es ist nicht so, dass Deinem Sohn (auch mit Anwalt) mehr Mittel zum Eintreiben des Unterhalts zur Verfügung stehen als Dir. Durch die Barunterhaltspflicht beider Eltern und insbesondere beim Wegfall der Privilegiertheit ist Dein Sohn eher schlechter dran.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 18:30
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Beratungsschein

ist nicht dasselbe wie VKH. Die Kostenfalle steht noch weit offen. Es gibt genug umsatzgeile Schwarzkittel.

Trotzdem würde ich die Frage stellen wollen, was Du und Dein Sohn sich davon erhoffen?

Kosten für ein Verfahren das kein Mensch braucht. Was sonst.

HoWi startet wieder eine Charmeoffensive! 🙂

Yepp. Eltern die ihre Kinder knallhart :froihand: auftitschen lassen treiben mich auf die Palme.
Vatersein heißt für mich auch meine Lebenserfahrung mit dem Nachwuchs teilen.
Ich hoffe der RA nimmt den TO als Zahlesel für die Eselei des Jungen.
Gruss  :boese020: Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 18:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@HoWi64,

hast Du irgendwas genommen?

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 19:21
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

hast Du irgendwas genommen?

Nö, brauch ich nicht. Wenn ich sowas lese

das soll mein Sohn selber erfahren.

geht mein Blutdruck ohne Drogen hoch.
Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 19:32




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