@Horst: Du bist nicht du, wenn du hungrig bist... 🙂
When nothing goes right - go left!
Vatersein heißt für mich auch meine Lebenserfahrung mit dem Nachwuchs teilen.
Evtl. auch muttersein
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Guten Abend, Mahlzeit
Mein bei mir lebendender Sohn ist nun 18 und war beim Anwalt um Unterhalt von seiner Mutter zu verlangen (die Mutter sonnt sich lieber, als zu arbeiten
Und was könnte ein Anwalt daran ändern? Die Mutter hat kein Einkommen. HoWis Ausdrucksweise ist zwar etwas drastisch, aber ich frage dich dasselbe:
Warum hast du den Jungen nicht zum Jugendamt geschickt, die kostenlos solche Einkünfte einholen? Diese Variante hätte zugleich den Charme, dass deine geschiedene Frau nicht deine Einkommensnachweise zu Gesicht bekommt, sondern nur das Ergebnis der Quotelung:
Vater ist leistungsfähig nach Stufe n Düsseldorfer Tabelle (keinesfalls höher als derzeit).
Mutter ist nicht leistungsfähig. Das müsste sie gegenüber dem Jugendamt allerdings nachweisen. Sollte kein Problem sein, solange sie keinerlei bezahlter Arbeit nachgeht.
Wenn du nicht dramatisch mehr Einkommen als vor einem Jahr erzielst, bleibt die Stufe in der Düsseldorfer Tabelle gleich und die KM ist so schlau wie vorher. Ich habe dich so verstanden, dass du dein aktuelles Einkommen nicht der KM offenbaren magst, um bezogen auf den Jüngeren keine Begehrlichkeiten zu wecken.
Da wäre eine Anfrage hier im Forum oder ein Besuch beim Jugendamt deutlich zielführender gewesen, als einen Jüngling von knapp 18 Jahren dem Akquise-Bestreben eines Anwalts auszusetzen.
Vielleicht hat der Junge ja Glück. Dann ist der Anwalt anständig und sagt ihm, dass eine Klage gegen die einkommenslose Mutter nutzlos sein würde und rät ihm seine paar Mark fuffzich zusammen zu halten und sich einen Job zu suchen.
Wahrscheinlicher ist, dass er den Knaben eine Vollmacht unterschreiben lässt und dann versuchen wird, die Kosten dir anzuhängen. Weil bei Mutter und Sohn nichts zu holen ist. Für die Kosten wirst du aufkommen müssen, weil der Junge zwar einerseits mittellos ist, aber andererseits einen Unterhaltsanspruch gegen dich hat.
Ein Unterhaltsberechnung mit Quote 100% du, 0% KM auf der Basis deiner realen Zahlen hättest du hier online deutlich günstiger haben können.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Warum hast du den Jungen nicht zum Jugendamt geschickt, die kostenlos solche Einkünfte einholen? Diese Variante hätte zugleich den Charme, dass deine geschiedene Frau nicht deine Einkommensnachweise zu Gesicht bekommt, sondern nur das Ergebnis der Quotelung:
Bist du sicher, dass man sich darauf verlassen muss?
Hat man keinen Anspruch, das selbst zu prüfen?
Ich dachte, das JA darf nur noch beratend tätig werden.
Für die Kosten wirst du aufkommen müssen, weil der Junge zwar einerseits mittellos ist, aber andererseits einen Unterhaltsanspruch gegen dich hat.
:puzz: Worauf stützt sich das denn?
Ich habe jetzt zwar nicht die Vorgeschichte auf dem Schirm aber wenn die Mutter schon "bewiesen" hat, dass sie mittellos ist, schließe ich mich HoWi und Biggi an in meinem Unverständnis für dieses Vorgehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Eine Einkommensauskunft darf ohne besondere Gründe i.d.R. alle 2 Jahre eingeholt werden. Das Erreichen der Volljährigkeit ändert nichts an der Einkommenssituation der Eltern. Von daher ist dieses "Ereignis" kein Grund, erneut Auskunft zu verlangen. Oder gibt es hier Einkommensbestandteile, welche von der Minderjährigkeit eigener Kinder abhängig sind?
@Biggi
Das JA holt Einkommensauskunft für ein vollj. (und geschäftstüchtiges) Kind ein? Wo ist hier die Rechtsgrundlage? Meines Wissens steht im SGBVIII, dass sie lediglich beratend tätig werden dürfen. Von Handlungen ist da keine Rede. Und das FamG habe ich momentan nicht so auf dem Schirm, vielleicht steht ja dort was dazu drinne.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Mahlzeit,
Sollte er vor Gericht gehen um die Mutter über fiktives Einkommen zu belangen (ich weiß ab 18 schwer, aber machbar) dann hoffe ich doch mein Sohn bekommt PKH, oder gibt es hier Sippenhaft und ich muss das bezahlen?
Die Beratung ist zunächst über den Beratungsschein abgedeckt.
Der Inselreife möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege:
Verfahrenskostenhilfe gibt es meines Wissens nur für gerichtliche Verfahren.
So der Anwalt in Sohnemanns Auftrag Einkommensauskünfte einfordert und auf Basis dieser eine Berechnung erstellt, ist noch kein Gericht im Spiel.
Ob eine derartige außergerichtliche Tätigkeit noch über Beratungshilfe abgedeckt wird, wage ich zu bezweifeln.
Richtig ist definitiv, daß das Jugendamt Volljährige nur noch beraten darf.
Einige JAs verstehen aber unter Beratung auch noch das Einfordern von Einkommensnachweisen.
Wenn die Auskunft verweigert wird, ist die Beratung zu Ende (einklagen können sie das nicht).
@Horst: Du bist nicht du, wenn du hungrig bist... 🙂
@storm: You made my day.
Gruß
United
Und mal unabhängig davon wie blöd die Aktion ist:
Wieviel fiktives Einkommen soll den ein Gericht da anordnen, damit überhaupt was rauskommt? Bei 1200€ SB und einem Kind, das bei ihr wohnt. Das müssen schon über den Daumen 2500€ sein, damit sich das lohnt. Illusorisch.
Hallo,
die Sache liegt aus meiner Sicht wie folgt. Für das privilegierte Kind hat die Mutter eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Mit (relativer) Sicherheit kann ihr ein 20-30 Stundenjob fiktiv angerechnet werden. Die Frage hier ist, wieviel Geld wird das dann sein und kommt sie damit überhaupt über den Selbstbehalt? Sollte sich ein Unterhaltsanspruch ergeben kann es allerdings spannend werden, siehe Urteil zum familienrechtlichen Ausgleich.
Ab Ende der Schulzeit ist das Kind nicht mehr privilegiert. Jetzt wird es noch komplizierte, weil es keine gesteigerte Erwerbobliegenheit mehr gibt.
Mit Studienbeginn ist der Sohn verpflichtet Bafög zu beantragen, sollte er Bafög erhalten mindert das seinen Unterhaltsanspruch.
Sollte es dann überhaupt noch einen Unterhaltsanspruch geben, so gilt <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1603.html>" § 1603 BGB </a>.
Gegenüber der KM kann der zahlende Vater dann zwar einen familienrechtlichen Ausgleich verlangen, den dann aber nicht das Kind sondern nur der KV einklagen kann und zum anderen ist unklar ob dabei etwas rauskommt.
<a href="https://openjur.de/u/557051.html>" Hier </a> ein Urteil zum familinerechtlichen Ausgleich.
VG Susi
Richtig ist definitiv, daß das Jugendamt Volljährige nur noch beraten darf.
Einige JAs verstehen aber unter Beratung auch noch das Einfordern von Einkommensnachweisen.
Wenn die Auskunft verweigert wird, ist die Beratung zu Ende (einklagen können sie das nicht).
Das JA hat meinem Stiefsohn dabei geholfen ohne einen Cent dafür zu verlangen.
Das gehört laut JA zu den Privilegien der privilegierten volljährigen Schüler.
Der Mitarbeiter hat Junior beraten über die geänderte Rechtslage nach dem 18. Geburtstag.
Hat Formulierungstipps bekommen wie er das Einkommen von KV und KM abfragen soll.
Als er die Belege hatte hat der MA auch die Berechnung der Quotelung durchgeführt.
Fordern musste Junior beides selbst: Die Einkommennachweise und die Kohle.
Das das JA nicht für ihn klagen darf hat er Junior als Erstes gesagt.
Und ihm auch klargemacht das eine Klage ultima ratio sein sollte.
Nicht das Erste was einem Schüler frühmorgens am 18. Geburtstag einfällt.
War eine kluge Beratung in Richtung: Was junge Erwachsene wissen sollten.
Kostenlos, aber nicht umsonst.
Illusorisch.
:thumbup: Seh ich ebenso.
Gruss Horst