Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin sozusagen hier noch Frischling. Zum Einstieg ganz kurz meine Geschichte. Ich bin seit Juni letzten Jahres allein erziehender Vater von 2 Kindern mit 7 u. 13 Jahren. Zur Trennung kam es aufgrund einer heimlichen "liebschaft" meiner Frau zu ihren jetzigen ich sag mal Lebensgefährten, die schon ein halbes Jahr vor der Trennung anfing.
Dazu zu sagen ist noch dass meine Frau seit ca. 6 Jahren massive Alkoholprobleme hatte und dies dann auch noch zum Schluss zu einen "Polizeieinsatz" in der ehelichen Wohnung führte. Ich habe den Mut aufgebracht und die Polizei angerufen, die ihr dann ein Kontaktverbot ausgesprochen haben. Daraufhin ist sie zu ihren Freund gezogen, und hat sich dann auch umgemeldet. 3 Wochen später kam es zu einen Krampfanfall aufgrund (kalten Entzuges) worauf sie dann ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Danach noch 3 Wochen in einem Sucht-Reha Krankenhaus.
Daraufhin folgten meinerseits Antrag auf alleinige Elterliche Sorge usw. usw. nach Gesprächen beim JA haben wir den Entschluss gefasst, dass die Kinder bei mir bleiben sollen. Mein Mutter wohnt im übrigen im gleichen Haus und kümmert sich während meiner beruflichen Abwesenheit um die Kinder.
Arbeiten geht meine Frau nicht, auch hat sie sich die letzten 9 Monate nur 8x schriftlich teils mündlich beworben. Sie wohnt bei ihren Freund, der selbst ein gutes Netto Einkommen hat. Und bekommt von ihn lt. ihrer eigenen Einlassung freie Kost u. Logis.
Eine Beziehung würde sie aber nicht mit ihn führen. Was für ein Blödsinn. Sie hat mich nachweislich (Zeugen gibt es die sie damals gedeckt haben) schon ein halbes Jahr vor der Trennung heimlich hintergangen und betrogen.
KU Bekomme ich natürlich nicht von ihr. TU Zahle ich bis jetzt auch keinen. Nun wird meine Frau aber darauf Klagen, und ich soll ihr rd. 1/3 meines Nettogehaltes TU zahlen. Tja, "leider" habe ich ein Haus vor 3 Jahren als vorweggenommenes Erbe bekommen und wohne mietfrei und habe auch keine Belastungen (geldwerter Vorteil). Ihre Anwältin hat mich schon letztes Jahr in Verzug gesetzt. Mein Anwalt dann natürlich hat sie in Verzug zum KU gesetzt, was sie ja aufgrund fehlender Arbeit nicht zahlen kann.
Nun schreibt ihr Anwalt, dass meine Frau krankheitsbedingt Erwerbsunfähig ist, und wahrscheinlich nicht mehr arbeiten kann, und im Ernstfall ein Gutachten anstrebt. Während unserer Ehe hat sie wenigstens auf "460€ Basis" gearbeitet.
Hier bei mir ist die Geschichte ein wenig anders herum. Ich bin ja mal gespannt wie sich ein Gericht einer Frau gegenüber verhält.
Wie ist denn eure Meinung dazu?
Hallo und Willkommen,
also wenn du eine Frau wärst, dann könnte man Dir sagen wie das Gericht entscheiden wird...aber so...mmh...
Die Höhe des TU's usw. hängt natürlich auch von der Höhe Deines Einkommens ab. Ich denke du brauchst wirklich einen guten RA der Dich in diese Sache vertreten kann und es gibt hier sicherlich ein paar User die das Thema zu genüge kennengelernt haben.
Alkoholsucht ist natürlich eine Krankheit und wenn die holde Ex wirklich noch nicht trocken ist, so sehe ich die Betreuung der Kids als sehr fragwürdig.
Vielleicht ist dieses auch ein Ansatzpunkt zum Thema Gutachten....
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Cyberrat,
willkommen bei VS.
Ja, um es kurz zu machen, das ist eine nicht sehr vielversprechende Situation für Dich. Denn die Unterhaltsverpflichtungen sind getrennt voneinander zu betrachten, das heißt, die Ansprüche Deiner Kinder sind mit den Ansprüchen der Ex nicht aufrechenbar.
Zudem ist Alkoholabhängigkeit eine nach ICD10 klassifizierte Krankheit, das heißt, wenn sie aufgrund der Krankheit arbeitsunfähig ist, "muss" ein anderer Topf für sie aufkommen. Wendet sie sich an die Arge, werden die auf Dich zurück kommen, wobei natürlich zunächst einmal eine Bedarfsgemeinschaft mit dem LG zu prüfen ist. Die Frage ist, ob Dein Anwalt eine Möglichkeit sieht, auf Verwirkung der Unterhaltsansprüche zu beharren.
Um letztendlich etwas darüber sagen zu können, ob überhaupt Zahlungsfähigkeit Deinerseits vorliegt, müsste man konkrete Zahlen haben, also Deine Nettoeinkünfte, der Wohnwert der Immobilie, Zinseinkünfte, etc. pp.
Wenn sie den KU nicht zahlt, kann dieser vorher in Abzug gebracht werden.
Da können Dir Rechencracks hier sicher unter die Arme greifen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Cyberrat,
Prognosen sind in einem Fall wie Deinem besonders schwierig. Natürlich könnte ein guter Anwalt sich im Zweifelsfall auf § 1579 BGB berufen und einen Unterhaltsanspruch verneinen - wegen grober Unbilligkeit, wegen Ausbruchs aus intakter Ehe, wegen verfestigter neuer Lebensgemeinschaft, wegen mutwilliger Herbeiführung der eigenen Bedürftigkeit - whatever. Theoretisch müsste das Familiengericht Deine Ex sogar auffordern, umgehend eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, um den Unterhalt für die bei Dir lebenden Kinder zu erwirtschaften.
Aaaaber: Sie ist eine Frau. Und selbige gelten in Deutschland oft als arme Opfer. Eine Lebensgemeinschaft mit ihrem Neuen musst Du beweisen; nicht sie deren Nichtbestehen. Hinzu kommt: Sie ist (alkohol-)krank und damit im Zweifelsfall gar nicht arbeitsfähig; weder für ihren eigenen Unterhalt noch für den für Eure Kinder. In Summe kann das dann tatsächlich bedeuten, dass Du zur Zahlung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt verdonnert wirst.
Ist das fair? Nein - aber es ist die (möglich) Realität. Insofern ist es wichtig, dass Du nicht Dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden mit der Rechtssprechung verwechselst - das hat nicht viel miteinander zu tun. Bleibe wach, hol Dir hier und bei Deinem Anwalt kompetente Hilfe (und auch an anderer Stelle, sofern nötig und sinnvoll) - und vor allem: Sei für die Kinder ein Super-Dad!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nun schreibt ihr Anwalt, dass meine Frau krankheitsbedingt Erwerbsunfähig ist, und wahrscheinlich nicht mehr arbeiten kann, und im Ernstfall ein Gutachten anstrebt
Hallo,
der kann schreiben was er lustig ist. Gesetz ist, dass deine Frau gegenüber den Kindern gesteigert erwerbspflichtig ist. Dazu muss sie ca. 30 Bewerbungen pro Monat *nachweisen*. Dass sie derzeit wg. Alkoholmißbrauchs nicht arbeiten kann, bedarf eines (amts)ärztlichen Attests, nicht der Behauptung eines Anwalts. Stellt das Attest dann tatsächlich fest, dass sie alkoholkrank ist, hat sie sich nochmals einem Entzug zu unterziehen. Macht sie das nicht, hat sie schuldhaft ihre Erwerbsunfähigkeit herbeigeführt bzw. für deren Weiterbestehen gesorgt, somit ihren Unterhaltsanspruch verwirkt. So ungefähr würde ich argumentieren.
/elwu
Moin Elwu,
ganz so einfach kommst Du da nicht raus. Denn über allem bleibt das Wort KRANK stehen und wer KRANK und nicht erwerbsfähig ist, ist bedürftig. Aus die Maus. Ob sie die Reha dann pro Forma macht und dann wieder rückfällig wird, ist Nebenschauplatz. Es ist ja ein Symptom der Krankheit, dass die Kranken nicht einsichtig sind. Außerdem zahlt der DRV Bund die Rehamaßnahmen auch nicht unbegrenzt.
Das ist nicht sooo einfach-
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das ist nicht sooo einfach
Hallo,
ich habe jetzt meinen Beitrag eigens noch mal gelesen, finde da drin aber nirgends das Wörtchen 'einfach'? 😉
Von einfach ist keine Rede, das ist mir klar. Es ging mir um die Strategie und um Argumente.
/elwu
Hallo ihr,
auch wenn der Weg von elwu keine Erfolgsgarantie beeinhaltet, ist es aber doch derjenige, der am ehesten Erfolg verspricht oder?
Wenn der TO selbst schon windelweich an die Sache ran geht, wird es garantiert nichts.
Wenn er aber seine Forderungen klar und fest vertritt und gut untermauert hat er am ehesten eine Chance.
Gruss Beppo
Edit: elwu war jetzt selbst schneller.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@Elwu/Beppo:
ah okay, für mich las sich das wie "so wird geurteilt". Die Argumentation sollte so sein, ja.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
So ungefähr würde ich argumentieren.
Ich auch und empfehle die Lektüre der Entscheidungen des OLG Frankfurt (>hier<) und des OLG Oldenburg (>hier<)
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo, und noch mal danke est mal! Ok, sagen wir es mal so, mein "Bereinigtes Netto" beläuft sich auf ca. 2450€ LSK 2. Geldwerter Vorteil der Wohnung ca. 450€. Was ich noch hinzufügen möchte....Es gibt Zeugen die auch vor Gericht aussagen würden. Mit ihnen hatte sich meine Frau damals über die Beziehung und auch intimeres gesprochen. Des weiteren hat sie ohne mir zu sagen ein halbes Jahr vor der Trennung ihren Minijob hingeschmissen. Jetzt sagt sie krankheitsbedingt. Während dem letzten halben Jahr ist sie gekommen und gegangen wie sie wollte. Hätte ich nicht meine Mutter im Haus, die dann eingesprungen wäre, wäre dies auch für mich beruflich eine rießige Katastrophe geworden. Zu guter letzt wurde der ganzen Familie, mir, Freunden und Kindern von ihr noch eine Lebensbedrohliche Brustkrebserkrankung vorgespielt, um ihre "Auszeiten" mit den neuen Partner zu decken. Wir waren alle durch den Wind. Ich konnte mir sogar den Klinikbericht den die Klinik unseren Allgemeinarzt schickte kopieren. Er hat sich strafbar gemacht, und ihn wurde auch mit Anzeige meiner Frau gedroht, würde ich versuchen diese Kopie zu verwenden......Nun ja.....Ich hörte mal "Vor Gericht und auf Hoher See ist man allein auf Gott angewiesen." Es gäbe die Möglichkeit eines Vergleiches. Mein Anwalt hat der Gegenseite einen Vorgeschlagen. Ab Zeitpunkt der Trennung für 2,5 Jahre sollte im "Innenverhältnis" kein Geld gegeneinander fließen. Halt 0 auf 0. Hierzu wäre ich noch bereit. Aber sonst.....lasse ich es auf eine Klage ihrerseits ankommen. Eine Verhandlung zum KU gab es schon. Ich forderte lediglich 300€ für beide Kinder. Das Gericht meinte sie muss arbeiten. Das Trennungsjahr hat für den KU keinen Belang. Sie hat einfach seit dem Trennungstermin eine erhöhte Pflicht den KU zu bedienen. Andernfalls wird ihr ein fiktives Einkommen von ca. 1100€ Netto angerechnet. Dem Gericht wäre es lieb wir würden zu einem Vergleich kommen. Was meint ihr?
Kleine Berichtigung, sorry, nicht Bereinigtes Netto sondern Netto im Durchschnitt mit Urlaubs u. Weihnachtsgeld! OLG Nürnberg. Bis zum Einreichen der Scheidung bin ich 11 Jahre und 4 Monate verheiratet. Ich 37 und KM 35 Jahre alt. Weil ihre Anwältin von langer Ehezeit spricht und so.....und dass die KM wohl aufgrund ihrer fehlenden Berufsausbildung und Alters keine Anstellung mehr findet......Ich wusste damals nicht dass ich mit 26 Jahren eine "Fastrentnerin" heiratete. So alt sah sie gar nicht aus. Sorry
Mein Anwalt hat der Gegenseite einen Vorgeschlagen. Ab Zeitpunkt der Trennung für 2,5 Jahre sollte im "Innenverhältnis" kein Geld gegeneinander fließen. Halt 0 auf 0. Hierzu wäre ich noch bereit.
Hallo,
das halte ich für gefährlich. Damit wird dem Grundsatz nach ein Anspruch der Dame auf Unterhalt anerkannt und der Beginn einer Unterhaltskette geschaffen, aus der du nie wieder herauskommst.
/elwu
Zumal auf TU garnicht wirksam verzichtet werden kann.
Es hindert sie also niemand einen Tag nach dieser Vereinbarung, den hier, "offensichtlich bestehenden", Anspruch durchzusetzen.
Solche Vorschläge sind immer schon ein Hinweis auf mindere Qualifikation des RA.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sicherlich ist das so. Genauso verhält es sich ja auch mit den KU, auf den ja auch nicht verzichtet werden kann. Im Vergleichsangebot steht sinngemäß dass ein vergleich nur geschlossen wird um sich gütlich zu einigen, was nicht bedeutet, dass anerkannt wird dass meine Frau auch TU berichtigt ist, denn unserer Meinung hat sie diesen Verwirkt, und lebt auch in einer sozio ökonomischen Lebensgemeinschaft. Genauso könnte ich ja dann sofort wieder den KU einfordern.....! Was mich etwas stutzig macht, ist Dass ihr trotz Trennungsjahr wo sie ja nicht unbedingt eine Erwerbsobliegenheit hat im Bezug zum KU aber trotzdem eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat, und ihr auf jeden Fall ein fiktives Einkommen von ca. 1100 € Netto angerechnet werden kann. Wie verhält sich dieses fiktive Einkommen im Ernstfall zu einer möglichen TU-Klage ihrerseits? Ist dies Einkommen oder nicht? Falls dieses so ist, wie verhält sich dies dann rechnerisch mit meinem Einkommen. Bekäme sie im Ernstfall dann überhaupt noch TU? Ich denke genau darum versucht meine Frau ein amtsärzliches Gutachten zu bekommen wo sie arbeitsunfähig ist. Auf der anderen Seite hat sie ja einen Lebenspartner der ihr freie Kost u. Logis stellt. Er wird sich etwa in der gleichen Gehaltsklasse wie ich bewegen. So weit ich weiss hat sie auch ALG II beantragt. Aber das Amt glaubt ihr nicht dass sie nur in einem Untermietsverhältnis in der 2,5-Zimmerwohnung mit ihn lebt, und sieht dieses als Lebensgemeinschaft. Eigentlich sollte er wirtschaftlich einspringen, was er ja eh schon macht. Sie lebte bisher ja auch ganz gut bei ihn. Warum soll ich hier sollidarisch sein, wenn sie sich schon vorher aus der ehelichen solidarität herausgezogen hat, einen anderen Partner zugewendet hat, und nun soll ich die beiden finanzieren. Vor einem Monat waren die beiden 2 Wochen in Griechenland Urlaub machen. So schlecht kann es ihnen gar nicht gehen.
Moin Beppo,
Zumal auf TU garnicht wirksam verzichtet werden kann.
ich glaube, das ist nicht ganz richtig; auch eine Versagung ist möglich: § 1579 BGB beschränkt sich nicht auf nachehelichen Unterhalt bzw. schliesst TU nicht explizit aus. Man kann damit sogar die Abweisung von "Elternunterhalt" oder KU volljähriger Kinder begründen.
Abgesehen davon würde ein "Verzichtsverbot" ja auch bedeuten, dass Ehefrauen automatisch einen solchen Anspruch haben und geltend machen müssen; ganz unabhängig von ihrer eigenen Einkommenssituation. Und das kann nicht sein.
Grüssles
Martin
(der auch im Trennungsjahr nie TU bezahlt hat)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Zumal auf TU garnicht wirksam verzichtet werden kann.
Hallo,
soweit ich weiß kann auf jeglichen Unterhalt verzichtet werden, auf TU sogar de jure, auf KU mindestens de facto. Zum Alkoholthema gibt es noch ein interessantes Urteil des OLG Naumburg:
Ehegatte kann mangels Durchführung von Suchtbehandlung keinen Trennungsunterhalt verlangen
OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2006, Az. 14 WF 16/06
Hat ein Ehegatte in Kenntnis seiner Alkoholkrankheit über längere Zeit hinweg eine zumutbare und Erfolg versprechende Suchtbehandlung unterlassen, kann ihm deshalb auch unterhaltsrechtlich der Vorwurf einer ebenso unvernünftigen wie leichtfertigen und damit mutwilligen Herbeiführung seiner eigenen Bedürftigkeit gemacht werden. Dies hat zur Folge, dass er keinen Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt geltend machen kann.
BGB § 1361 Abs. 1, BGB § 1361 Abs. 3, BGB § 1579 Nr. 3
/elwu
Hm elwu,
Hat ein Ehegatte in Kenntnis seiner Alkoholkrankheit über längere Zeit hinweg eine zumutbare und Erfolg versprechende Suchtbehandlung unterlassen
Das ist dann wieder die Frage ab wann ein Suchtkranker wirklich Einsicht hat, das er krank ist. Solange er eine Alkoholsucht leugnet hat er auch keine kenntnis, oder ?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das ist dann wieder die Frage ab wann ein Suchtkranker wirklich Einsicht hat, das er krank ist. Solange er eine Alkoholsucht leugnet hat er auch keine kenntnis, oder ?
Hallo,
leider liegt mir nicht der komplette Urteiltext vor. Aber nach meinem Sprachverständnis ist Einsicht keine Bedingung, um von etwas Kenntnis zu haben. So oder so würde ich auch dieses Urteil anziehen, hätte ich (noch) die Situation von Cyberrat.
/elwu