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Alleinerziehend, Selbstbehalt, Pfändungsfreigrenze?

 
(@moabit)
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Hallo

Ich brauch mal eure Hilfe.

Ich bekomme momentan ca 710 Euro an Arbeitslosengeld, 180 Euro UVG für meine 9 jährige Tochter, 184 Euro Kindergeld und verdiene 165 Euro dazu.

Ich zahle monatlich 45 Euro für die Ganztagsbetreuung (essen), 400 Euro Miete (warm) und 90 Euro für Strom.

Ich lebe mit meiner 9 jährigen Tochter allein zusammen, habe aber noch ein Kind im Alter von 3 Jahren.

Jetzt ist die Stadt in der meine kleine lebt hingegangen und hat die Auszahlung eines Teils meiner Leistungen beantragt. Hier sollen mir täglich 1,56 Euro vom ALGI abgezogen werden.

Ich soll jetzt der Arge folgendes nachweisen:
- wenn ich sie für nicht bedürftig halte. (sie bekommt uvg, daher Käse)
- ob ich meine Unterhaltspflicht erfülle (nein, momentan noch nicht)
- ob ich für eine andere Person Unterhalt zahlen muß. (in wie weit wird da meine bei mir lebende Tochter berücksichtigt?)
- ob ich sonstige Belastungen habe. (in wie weit wird da meine bei mir lebende Tochter berücksichtigt?)
- ob ich durch die Auszahlung hilfebedürftig werde. (keine Ahnung. ich komme gerade so über die Runden)

Ab Januar habe ich wieder einen festen Job und kann dann auch den vollen Unterhalt bedienen (ab Februar).
Dort hätte ich zwar was drehen können, aber das will ich nicht. Das Geld steht ihr zu, auch wenn die Mutter das für alles mögliche ausgeben wird, nur nicht für meine Tochter. Aber das ist ne andere Geschichte)

Ich bin aus meiner Ehe noch hoch verschuldet (Privatinsolvenz läuft bald an), brauche aber an meine Ex-Frau nicht zahlen.
Auch die Mutter meiner kleinen Tochter kann keine Ansprüche mehr an mich stellen.

Wäre dankbar für Anregungen was ich noch beantragen kann, damit ich nicht wieder finanziell untergehe wenn ich arbeite (bei meinem letzten Job hatte ich weniger wie ein HarzIVler (rechnerisch 120 Euro weniger), weil ich 76 Euro für die Ganztagsbetreuung zahlen und ein Auto nebst Sprit finanzieren mußte)

Und wie verhält sich das mit der Auszahlung der ARGE? Was und wie weise ich da nach?

Wie verhält sich das bei meinem neuen Job? Wie liegt da mein Selbstbehalt (als Alleinerziehender) und wo meine Pfändungsfreigrenze (wegen Inso)?

Bin für jeden Tipp dankbar, da ich nicht noch einen Job verlieren will weil ich mir das Arbeiten nicht leisten kann.

Danke.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2010 16:20
(@sleepy)
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Hallo,

das pfandfreie Einkommen liegt bei zwei Unterhaltspflichten bei 1.569,99 € (der Betrag setzt voraus, dass Du den Unterhalt für das nicht bei Dir lebende Kind auch zahlst - aber das hast Du ja auch vor). Zum Rest kann ich Dir leider nichts sagen.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2010 17:03
(@schwarzwaldmaedel)
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Ist er nicht eigentlich nur einem Kind zum Unterhalt verpflichtet, wenn das 2. bei ihm lebt?

LG das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2010 17:14
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Schwarzwaldmaedel,

einem zum Barunterhalt und dem anderen zum Betreuungsunterhalt. Allerdings ist die Frage nach der Pfändungsfreigrenze "vollstreckungsrechtlich" zu betrachten und danach zählt, wie viele Unterhaltspflichten man hat, die Art des Unterhaltes ist dafür egal.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2010 17:41
(@moabit)
Schon was gesagt Registriert

1.569,99 € hört sich ja schon mal gut an, wobei ich denke das ich diesen Betrag nicht ganz erziehlen werde.

Was wird denn alles als Einkommen berechnet? Kommt da noch Kindergeld und UVG für meine große drauf? Oder ist das darin mit eingerechnet? Wohngeld welches ich für mich und meine Tochter beantrage und ggf der Kindergeldzuschlag, wie sieht es damit aus?

Welchen Selbstbehalt habe ich momentan gegenüber der kleinen Tochter?

Problem ist einfach, das ich momentan nicht weiß ob ich zahlen kann/muß.

Ich habe momentan wie gesagt 710 Euro Wrbeitslosengeld und verdiene 165 Euro dazu. Kommen also UVG und Kindergeld noch hinzu.

Würde die Rechnung so aussehen:

710
+165
+180
+184
-------
1239 Euro die ich monatlich für mich und die Große habe.

Abzüglich Miete (390 warm), Strom (90) und Ganztagsbetreuung (45 für Essen) bleiben da nur noch 714 Euro über.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2010 17:23