Hallo zusammen,
ab dem 01.06.2008 sollen meine Töchter ständig bei mir wohnen. Bis jetzt habe ich 632 Euro Unterhalt für die KM und meine Töchter (14 und 16) bezahlt.
Ab dem 01.06 möchte ich nun eine Neuberechnung durchführen. Das mir 1.000 Euro Selbstbehalt zustehen weiß ich bereits, aber wie werden die Kinder gerechnet?
Gibt es da einen Satz für die Kinder, so das mein Selbstbehalt steigt z.B. auf 1.400 Euro.
Die KM geht aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten und bekommt Harz IV, von dort ist also nicht zu erwarten.
Mein bereinigtes Einkommen beträgt 1.600 Euro, demnach müsste ich also wenn mir 1.000 Euro Selbstbehalt zustehen 600 Euro an die KM zahlen, wenn für die Kinder nichts angerechnet wird
Danke für die Hilfe
Reinhard
Hallo Reinhard,
Also zum Einen bekommst du ja dann das gesamte Kindergeld und zum Anderen wird dir durchaus der nicht erhaltene KU angerechnet.
Da dürfte für EU nix übrig bleiben.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Reinhard
Herzlich Willkommen auf vs
Dein SB bleibt zwar bei den 1000,- , allerdings wird von Deinem berein. Netto der Unterhlatsbedarf Deiner Kinder lt. DT (der ihnen ja weiterhin zusteht) vorab abgezogen. Da landest Du unter 1000,- Euro.
gruss oldie
Edit: es stellt sich eher die Frage wie es bis jetzt geregelt ist mit dem Unterhalt. Existieren Titel, ein Vergleich oder wie läuft es da?
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
moin, reinhard,
herzlich willkommen bei VS, dem forum auch für immer mehr alleinerziehende väter :wink:!
ich hoffe, deine beiden hübschen sind aus dem gröbsten pubi-stress raus :rofl2:!
zu deiner frage schliesse ich mich beppo und oldie vollinhaltlich an.
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hallo Reinhard,
Mama unterliegt aber jetzt einer erhöhten Erwerbsobliegenheit und hat KU zu erbringen.
Sie muss eigentlich jeglichen Job annehmen.
Gruß,
Michael
Sie muss eigentlich jeglichen Job annehmen.
Hallo,
das ist die Theorie. Die Praxis sieht bekanntlich anders aus. Mal sehen ob jemals einer der AE-Väter hier, die jahrelang brav KU und EU gezahlt hatten als die Kids noch bei Muttern lebten, jemals auch nur einen Cent KU sieht, geschweige denn EU.
Zum Thema hier: da ist IMO kein Unterhalt für die werte Ex drin. Existiert denn ein Titel? Und sei darauf gefasst dass die ARGE alsbald mit einem kuriosen Fragebogen bei dir aufschlägt, die Antwort auf das Ding steht sozusagen bereits hier im Forum 😉
/elwu
Hallo Zusammen,
erstmal herzlichen Dank für die vielen Antworten. Ich hatte schon vermutet das ich den KU abziehen darf, habe aber nach stundenlangem googlen nichts gefunden.
Das Schreiben von der ARGE kam schon vor drei Jahren. Die haben das übliche angefordert und dann 890.- Euro pro Monat verlangt. Die Berechnung war total falsch, so wurde z.B. die 10% Erwerbstatigenbonus nicht berücksichtigt usw.
Vom Anwalt neu berechnen lassen, dann kamen wir auf 632 Euro !!! Das denen geschrieben und die haben das anstandslos akzeptiert !!
Ja die Mädels sind miitendrin in der schönsten Puperrtät, deshalb bekomme ich Sie auch jetzt 😡
Jetzt zum KU noch eine Frage:
Da die KM ja kein Einkommen hat, welcher Satz für den KU wird dann hergenommen? Der mit 1.500 Euro also 288.- Euro pro Kind?
Gruß
Reinhard
erstmal herzlichen Dank für die vielen Antworten. Ich hatte schon vermutet das ich den KU abziehen darf,
Hallo,
besteht denn nun ein Titel? Wenn ja, würdest du den Wortlaut bitte hier nennen?
/elwu
Ich hatte schon vermutet das ich den KU abziehen darf, habe aber nach stundenlangem googlen nichts gefunden.
Hallo Reinhard,
ich hatte das auch schon durch. Bei mir war es so, dass ich von meinem anrechenbaren Einkommen 2x KU nach Stufe 6 DT abziehen durfte (nach meinem Einkommen gerechnet, wäre es Stufe 9 gewesen). Für unter 15 Jahre alte Kinder durfte ich zusätzlich noch Betreuungsunterhalt nach Stufe 1 DT abziehen. Zwischen 16ten und 17ten Lebensjahr 1/2 Stufe 1 DT und ab dem 17ten Lebensjahr keinen BU mehr.
So, wie ich Deine Verhältnisse sehe, bleibt kein Spielraum mehr für einen EU übrig! Bei Bedarf kann ich Dir mein OLG-Urteil zumailen.
So Du noch einen pfändbaren Titel über KU und/oder EU hast, musst Du umgehend Abänderungsklage einreichen!!!
LG Uli
Moin,
So Du noch einen pfändbaren Titel über KU und/oder EU hast, musst Du umgehend Abänderungsklage einreichen!!!
Den KU betreffen würde die Rückgabe des Titels nebst Vollstreckungsverzichtserklärung reichen. Für die Abänderungsklage zum EU ganz wichtig ist es, auch Vollstreckungsschutz zu beantragen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo zusammen,
nein ich habe keinen Titel oder ähnliches, sondern nur ein Schreiben der ARGE mit Betreff "Festsetzung des Unterhaltsbetrages".
Noch eine Frage zum Betzreungsunterhalt. Steht dieser jedem zu?
Gruß
Reinhard
nein ich habe keinen Titel oder ähnliches, sondern nur ein Schreiben der ARGE mit Betreff "Festsetzung des Unterhaltsbetrages".
Noch eine Frage zum Betzreungsunterhalt. Steht dieser jedem zu?
Hallo,
schön! Sobald die Kinder bei dir wohnen, stellst du die Zahlungen an die Ex ein, komplett. Schriftlich ankündigen solltest du es schon, aber vielleicht erst wenn die Kids bei dir sind... Neuberechnung anfordern ist nicht nötig und auch nicht anzuraten. Warte einfach bis die ARGE auf dich zukommt mit ihrem lustigen Fragebogen. Und die wird kommen, ganz sicher. Was du dann antworten sollst, sagen wir dir.
Zudem musst du sofort am Umzugstag die Kids ummelden, bei dir den Hauptwohnsitz. Wenn sie bereits bisher mit Zweitwohnsitz gemeldet waren, geht das ohne Unterschrift der Kindsmutter. Mit der Meldebestätigung gehst du gleich weiter zur Familienkasse bei deiner ARGE, Kindergeld beantragen. Die sind furchtbar langsam, es kann also passieren dass noch 1-2 mal die Überweisung an deine Ex geht bevor es an dich geht. Wenn die gute Frau das Geld nicht an dich weiterreicht, den Sachverhalt der Familienkasse mitteilen, die machen das dann mit ihr klar, und du bist aus dem Gezeter draussen.
Wie ist es mit den Schulen, bleiben die beiden Kids auf ihren bisherigen?
Betreuungsunterhalt wird es für dich nicht geben, zum einen weil die Kindsmutter nicht leistungsfähig ist, zum anderen wegen des Alters der Kinder.
/elwu