Hallo liebe Papas 😉
Nachdem ich nun 3 Jahre knapp 300,- Unterhalt (Titulierung vom Amtsgericht) für meine Tochter gezahlt habe, konnte ich mich, zumindest theoretisch mit der KM auf eine Zahlung von 200,-€ p.M. einigen. Gibt es denn noch andere Wege dies rechtskräftig zu fixieren als die Abänderungsklage beim Gericht? Ich denke z.B. an einen Notar oder eine selbst erstelltes Schriftstück?
Denn Weg übers Gericht würde ich mir aus Kostengründen gern ersparen, zumal ja eine Anwaltspflicht besteht.
Viele Grüße
Hallo,
wenn ein Titel besteht kann dieser herausgegeben werden und durch einen neuen Titel erstzt werden.
Wenn es ein Beschluss eines Amtsgerichts ist, kann es sein, dass das nicht so einfach möglich ist, da die Urkunde noch mehr umfasst. In diesem Fall müsste ein Vollstreckungsverzicht erklärt werden und dann kann ein neuer Titel (befristet auf den 18. Geburtstag des Kindes) beim Notar oder bei einem JA Deiner Wahl erstellt werden.
Auf gar keinen Fall einen neuen Titel erstellen lassen bevor der alte hergegeben wurde oder ein Vollstreckungsverzicht erklärt wurde. Ansonsten gelten beide Titel!
Nur wenn der alte Titel nicht herausgegeben wird und kein Vollstreckungsverzicht erklärt wird, dann muss auf Herausgabe des Titels und Abänderung geklagt werden. Problematisch bei einer Abänderungsklage ist auch, welche Summe dann am Ende als Unterhalt herauskommt.
Wenn ihr euch friedlich auf eine Summe einigen konntet, dann sollte eine Herausgabe des Alttitels bzw. eine Vollstreckungsverzichtserklärung auch möglich sein.
VG Susi
Vielen Dank für die Ausführliche Erläuterung, dies bringt etwas Licht ins Dunkel.
Ich werd mich heut Abend zuhause mal damit auseinander setzen und versuchen den Weg nachzuvollziehen.
:thumbup: