Hallo zusammen,
ich möchte gerne Altersvorsoge betreiben und diese Aufwendungen auch vom unterhaltsrelevanten Einkommen in Abzug bringen. Soll ja bis zu 4% vom Brutto gehen.
Wie ich gelesen habe, ist die Form der Altersvorsorge ja nicht starr vorgegeben. Aber gibt es diesbezüglich andere formelle Kriterien, die erfüllt sein müssen?
Um es zu konkretisieren: ich habe ein Depot bei einem Neobroker, bei dem ich unregelmäßig Investitionen in ETFs und Aktien leiste und auch unregelmäßig (aber in Summe bestimmt 4% meines Bruttos) Geld von meinem Girokonto zum Broker überweise. Kann ich davon ausgehen, dass das nicht ausreichen würde, um die Transfers von meinem Girokonto zum Broker als Altersvorsorgeaufwendungen anzusetzen?
Alternative wäre, dass ich ein zweites Depot bei einem anderen Broker eröffne und von nun an monatlich einen festen Betrag von meinem Girokonto zum Broker überweise mit der Verwendung "Altersvorsorge". Beim Broker dann Anlage in ETFs. Wäre das vielleicht der sicherere Weg?
Ich würde gerne mal wissen, wie andere das so machen und auf was ich da achten muss.
Vorab danke!
Hallo,
vorab zur Einordnung: die 4% sind von deinem Netto und auch nur wenn das jeweilige OLG (relevant ist der Wohnort des Kindes) diesen pauschalen Abzug grundsätzlich akzeptiert.
Wenn das so ist, kannst du mit den 4% dein Netto bereinigen und kommst zu dem Ausgangswert für den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
vorab zur Einordnung: die 4% sind von deinem Netto...Nein, es sind 4% vom Bruttogehalt!
Alternative wäre, dass ich ein zweites Depot bei einem anderen Broker eröffne und von nun an monatlich einen festen Betrag von meinem Girokonto zum Broker überweise mit der Verwendung "Altersvorsorge". Beim Broker dann Anlage in ETFs. Wäre das vielleicht der sicherere Weg?Ich glaube, damit hättest Du mehr Chancen zur Anrechnung. Meine Wissens gilt ja Kapitalanlage als Altersvorsorge, warum also auch nicht die also solche deklarierte ETF-Anlage?
Versuch macht kluch!! 😉
Meine Meinung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ah, okay. Wusste ich nicht. Basis ist dann vermutlich das Jahresbruttogehalt, oder?
Hallo @Schildkroete,
(...) und von nun an monatlich einen festen Betrag von meinem Girokonto zum Broker überweise mit der Verwendung "Altersvorsorge". Beim Broker dann Anlage in ETFs.
Ich vermute, es kommt nicht auf die Überweisung vom Girokonto auf das Brokerkonto an, mit welchem Verwendungszweck auch immer, sondern auf die Abrechnungen des Brokers über den Kauf von ETF-Anteilen - und ergänzend dazu, eventuell noch die Gegenüberstellung der betreffenden Depotposition, z.B. Jahresanfang gegenüber Jahresende, nämlich um zu beweisen, dass auf diese Art und Weise tatsächlich innerhalb einer gewissen Zeitspanne so-und-soviele ETF-Anteile hinzu gekommen sind.
Such dir als bestes einen Broker oder eine Bank, die ETF-Sparpläne generell kostenlos anbieten, oder zumindest einen kostenlosen Sparplan für jenen ETF, den du dir ausgesucht hast.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Zur Ergänzung: Es sind nicht starr 4% des Brutto. Sofern Du über der Beitragsbemessungsgrenze liegst, sind für den übersteigenden Betrag die vollen 23sowienoch% anzusetzen.
Hallo zusammen,
ich möchte mich bedanken für eure Antworten. Sie haben mir geholfen.
Grüße