Hallo zusammen,
ich bin trotz Internetrecherche etwas ratlos. Kann mir jemand erklären, wann Altervorsorgeunterhalt eingefordert werden kann? Gibt es irgendwelche Kriterien die erfüllt sein müssen? Wie berechnet man diesen?
Danke für die jeglichen Input.
Pabloc
Hallo,
Grundlage ist <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1578.html>" § 1578 Abs. 3 BGB </a>.
"Altersvorsorgeunterhalt bezeichnet einen Beitrag, den der schlechter verdienende Ehegatte verwendet, um eine eigene private Altersvorsorge aufzubauen. " (<a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/altersvorsorge-beim-ehegattenunterhalt_137296.html>Altersvorsorge</a>" und weitere Hinweise)
<a href="https://www.iww.de/fk/archiv/ehegattenunterhalt-der-vorsorgeunterhalt-wegen-alters-berufs-und-erwerbsunfaehigkeit-f31955>Hier</a>" stehen wesentliche Informationen zum Altersvorsorgeunterhalt und auch Musterrechnungen.
Prinzipiell würde ich einen Ehepartner als berechtigt ansehen, der aufgrund seines geringen Einkommens in der Ehe und auch nach der Ehe (z.B. krankheitsbedingt oder aufgrund von Kindern) nicht in der Lage ist eine angemessene Altersvorsorge aufzubauen und dies in Form einer privaten Altersvorsorge tun möchte.
VG Susi