Hallo zusammen,
ich lese hier schon seit einiger Zeit mit, während der Trennung von meiner Noch-Frau habe ich hier auch einige Fragen beantwortet bekommen (nochmals Danke an der Stelle), mein Account ist aber leider nicht mehr aktiv, weswegen ich mich erneut angemeldet habe.
Ich bin Vater von zwei Kindern (drei und sechs), getrennt lebend, im November 2007 geheiratet, getrennt seit Februar 2012 und kurz vor der Scheidung.
Meine Noch-Frau ist vor einiger Zeit mit den Kindern ca. 200 km weit weg gezogen. Dies wurde vor Gericht verhandelt, da ich widersprochen habe. Hier wurde die Einigung getroffen, dass ich die Kinder alle 14 Tage fürs WE hole, meine Nochfrau sie wieder bei mir holen muss. Während der Verhandlung erfragte der Richter meine Vermögensverhältnisse und meine Frau, wie es mit Unterhalt aussähe. Meine Frau sowie ihr Anwalt antworteten beide, bisher sei kein Trennungsunterhalt geltend gemacht worden, nachehelicher Unterhalt würde auch nicht geltend gemacht. Hierdurch habe ich wenigstens ein bisschen die Mittel, ein Auto zu unterhalten und die Kinder holen zu können.
Meine NochFrau ist arbeitslos. Nach Umzug bekam ich nun ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass der Unterhaltsanspruch übergegangen ist, etc. Jetzt war ich selbst vor einigen Jahren einmal im Genuss einer (Gott sei Dank kurzen) Hartz4-Behandlung und weiß von daher, dass ich ab jetzt besser gaaaaaanz vorsichtig bin. Daher einige Fragen, wäre nett, wenn ihr mir bei der Beantwortung der einen oder anderen helfen könntet.
1. Freundin. Im Begleitschreiben wird bereits darauf hingewiesen, dass sich meine Angaben auch auf Einkommen- und Vermögen meines nicht getrennt lebenden Lebensgefährten erstreckt. Kurz googlen, ja klar, muss ich angeben, weil mir ein munteres Zusammenleben ein zweites Brötchen morgens ermöglicht. Meine Freundin und ich haben angedacht zusammen zu ziehen (sie würde in meine Wohnung ziehen). Jetzt die Frage: Wenn meine Freundin zum 01.11. zu mir zöge, kann ich jetzt richtigerweise angeben, dass niemand bei mir wohnt, richtig? Außerdem, wenn meine Freundin einen ordnungsgemäßen Untermietvertrag über ein Zimmer meiner Wohnung hat, keine gemeinsame Haushaltsführung vorliegt (was tatsächlich nicht so wäre, sie isst z.B. auf der Arbeit), d.h. tatsächlich von ihr die Hälfte der Mietkosten usw. nachvollziehbar auf mein Konto gezahlt werden, dann ist das m.E. ebenso kein eheähnliches Verhältnis. Heißt also auch künftig hätte ich eine Untermieterin, ob ich mit ihr ins Bett gehe ist ja wohl meine Sache… Ja ich weiß, was ich denke und was Amt draus strickt sind zwei paar Schuhe, aber würde ich mein übriges Zimmer an einen Mann untervermieten wäre ja auch kein eheähnliches Verhältnis gegeben?
2. Auto. Ich halte ein KFZ vor, da ich während meines Arbeitszeit Termine machen muss. Das KFZ gehört mir, damit ich diese Termine wahrnehmen kann, muss ich logischerweise mit dem KFZ auf die Arbeit fahren. Dies habe ich mir von meinem AG bestätigen lassen. Hilft mir das? Kann hierdurch der Unterhalt reduziert werden?
3. Mietkosten. Kann ich mir von Vermieterseite bestätigen lassen. Dürfen die das fragen? Wenn ja warum? Meine Mietkosten sind recht hoch, da ich eine Zwei-Zimmer-Wohnung bewohne, eben weil die Kinder die ganze Zeit ein Kinderzimmer hatten. Was sich durch die Untervermietung auch wieder ändert. Mit daher eben nun auch das Zusammenziehen. Momentan muss ich aber wohl die Kosten angeben, die ich tatsächlich habe. Richtig?
4. Kinderfahrten. Inwieweit kann das noch berücksichtigt werden / wird dies berücksichtigt? Ich weiß wohl, dass ob wie und wann ich meine Kinder sehe mein Privatvergnügen ist. Gleichwohl hat doch z.B. der Richter eben deswegen den Vergleich angeregt, da auch er es fürs Kindswohl unerlässlich fand, dass diese ihren Vater haben. Wird das irgendwie berücksichtigt? Bzw. kann ich das irgendwie berücksichtigen lassen? Immerhin sind das Spritkosten von ca. € 120,00 im Monat.
5. Einkommen. Dieses wird erfragt. Mein Einkommen hat sich in den letzten zwei Jahren stückweise verbessert. Das Amt möchte nun die Einkommensnachweise der letzten zwei Jahre und die Angabe meines jetzigen Einkommens. Klar, an Hand der letzten zwei Jahre wird der Unterhalt errechnet, an Hand meines jetzigen Einkommens die Differenz zwischen Selbstbehalt und dem Betrag, den ich dann an Exe überweisen darf. Wie sähe es aber jetzt aus, würde ich auf einmal weniger verdienen oder arbeitslos werden. Beides ist leider gar nicht so weit hergeholt. Wie soll ich einen Unterhalt zahlen, der auf Basis der Vergangenheit errechnet wurde, wenn ich das Geld morgen faktisch nicht habe?
6. Zukunft. Meine Nochfrau hat wie gesagt bei der Klärung der Kinderfrage angegeben, keinen Unterhalt geltend zu machen. Im Protokoll taucht dies leider nicht auf. Bei dem Scheidungstermin wird dieses dann wohl mit verhandelt. Was passiert hier, wenn (und so wird’s sein) meine Frau nun doch irgendwie Lust hat Unterhalt geltend zu machen. Der Richter wird sich nach geschätzten 7.544 anderen Fällen in der Zwischenzeit nicht mehr an diese Aussage erinnern, meine Frau und ihr Anwalt werden plötzlichen Gedächtnisschwund erleiden. Kann aber generell der Richter weniger oder endenden Unterhalt festlegen, natürlich nur für die Zeiten, in denen meine Frau keinen Bedarf hat, sprich evtl. doch irgendwann einmal arbeiten geht? So nicht, was dann? Klar sollte sie arbeiten gehen müssen, aber wieso sollte sie das tun? Sie bekommt von mir € 535,00 Unterhalt für die Kinder, bis zu meinem Freibetrag nochmal € 300,00 für sich, wenn sie sich einen 400-€-Job sucht hat sie ein Gesamteinkommen von € 1.235,00. Das ist etwas mehr als Hartz4 und,so habe ich sie leider mitlerweile kennen gelernt, wird ihr reichen. Warum sollte sie voll arbeiten gehen, wenn sie quasi alles von mir bekommt?
Ich bin von alle dem plötzlich ein bißchen überwältigt ehrlich gesagt, anfangs lief alles zumindest gut, jetzt auf einmal ist mein ganzes Leben komplett auf der Kippe.
Ich weiß gerade überhaupt nicht mehr wie ich reagieren soll und bin für jede Hilfe dankbar.
Viele Grüße
Dirk
Hallo Dirk,
auch wenn ich die Detaifragen nicht wirklich beantworten kann.
Wenn ein Amt im Spiel ist, ist es völlig gegenstandslos, wenn Deine DEF bekundet hat von Dir keinen Unterhalt zu wollen.
(Sie will ihn ja auch nicht, nur das Amt wird einen Teil von HartziV bei Dir einfordern, für Deine DEF ist es ein Nullsummenspiel.)
VG Susi
Moin Dirk,
zunächst: Es wäre hilfreich, wenn Du Deinen alten Thread hier verlinkst, um einen Betrachtung im Gesamtzusammenhang zu ermöglichen.
Für genauere Antworten wäre noch das zuständige Oberlandesgericht hilfreich (abhängig vom Wohnort der Kinder).
zu 1.)
Du zahlst aktuell 535 EUR Kindesunterhalt, das hört sich nicht nach einer Mangelfallberechnung an.
Vor diesem Hintergrund droht keine Absenkung des Selbstbehalts wegen gemeinsamer Haushaltsführung.
Da Ihr aktuell nicht gemeinsam wohnt, kannst Du das wahrheitsgemäß angeben (eine Pflicht, dass Ihr plant in absehbarer Zeit zusammenzuziehen gibt es nicht).
In Bezug auf Unterhalt sollte Euer Zusammenzug irrelevant sein.
zu 2.)
Fahrtkosten zählen zu Berufsbedingtem Aufwand.
Gibst Du diesen Kosten auch bei einer Steuererklärung an ?
Ungeachtet dessen sollte das berücksichtigt werden.
zu 3.)
Einige Ämter berücksichtigen Wohnkosten, die höher als die im SB enthaltenen 360 EUR Warmmiete sind, um den Selbstbehalt entsprechend zu erhöhen.
Diese Angabe kannst Du als optional betrachten.
zu 4.)
Inwieweit Umgangskosten berücksichtigt werden, ist Ermessenssache. Aufgrund der Entfernung solltest Du diese angeben.
Hinsichtlich der Fahrtkosten können die Leitlinien des zuständigen OLG Aufschluß geben.
zu 5.)
Wie kommen die auf zwei Jahre ? Üblicherweise sind die vergangenen 12 Monate heranzuziehen (bei Selbständigen oder großen EK-Schwankungen ggf. drei Jahre).
Solange kein Titel existiert, kannst Du bei Einkommensveränderungen Deine Unterhaltszahlungen anpassen.
So eine Titulierung verlangt wird, müsstest Du eine Abänderung verlangen (und ggf. mit ungewissem Ausgang einklagen).
zu 6.)
Siehe Susi.
Gruß
United
Noch zu 1.
Selbst wenn du bereits mit deiner Freundin zusammen wohnen würdest geht derer Einkommen das Amt einen feuchten Kehricht an.
zu 5.: Ein Auskunftsanspruch besteht, wie bereits korrekt bemerkt, nur für die letzten 12 Monate.
Desweiteren besteht keinerlei rechtliche Verpflichtung irgendwelche Formulare die die zugeschickt wurden auszufüllen.
Du bist verpflichtet DEINE Einkommensverhältnisse der letzten 12 Monate offen zu legen.
Es gibt KEINE Formvorschrift dafür.
Merke: Nicht alles was ein Amt von dir fordert hat auch zwingend eine rechtliche Legitimation.
Ganz wichtig: Das Amt ist auch nicht ermächtigt in irgend einer Weise festzulegen welchen Betrag an UH du zu zahlen hast. Das kann nur ein Gericht.
Hallo ihr,
erst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Den ursprünglichen Thread hier verlinken geht aus zwei Gründen nicht, erstens finde ich ihn nicht (ja, ich bin im richtigen Forum :)) zweitens hatte ich damals unter einem Namen gepostet, den ich öfter in Foren nutze und der Ex durchaus bekannt ist. Vorsicht und so.... Ich werde die Geschichte Anfang nächster Woche im entsprechenden Forum posten und verlinken, ich bin diese Woche leider beruflich super eingespannt, weswegen mit kaum Zeit bleibt.
Ich verstehe nicht ganz, wieso ich kein Mangelfall sein soll. Ich verdiene ca. 1.800 Netto, hiervon geht der Kindesunterhalt ab. Vom Rest bekommt Exe 4/7. Das kann ich nicht zahlen, also kann ich nur bis zum SB zahlen. Die Differenz trägt das Amt. Ist das nicht exakt sie Definition von Mangelfall?
Vielen Dank für eure Erklärungen, ich werde nun folgendes tun: Meine Miete angeben. Angeben, das ich ein Auto habe. angeben, dass Exd verzogen ist, ich Fahrtkosten von X habe und bei "Ich bin bereit Unterhalt in Höhe von ... Zu zahlen" eine rinde Null eintragen. Dazu ein Begleitschreiben, des Gerichtsprotokoll über die Einigung und abwarten.
Ist das so in Ordnung? Oder sollte ich noch etwas beachten?
Nochmals sorry, ich erwarte hier Hilfe von euch und gebe kaum Infos raus. Ich sitze hier mit einem urLten Laptop, der von der Seite hier schon überfordert ist und versuche mein bestes euch alles so gut wie möglich zu schildern.
Sonntag bin ich zuhause und kann an den PC, da kann ich euch leider erst mehr erzählen.
Danke und Grüße,
Dirk
Moin dasada,
Ich verstehe nicht ganz, wieso ich kein Mangelfall sein soll. Ich verdiene ca. 1.800 Netto, hiervon geht der Kindesunterhalt ab. Vom Rest bekommt Exe 4/7. Das kann ich nicht zahlen, also kann ich nur bis zum SB zahlen. Die Differenz trägt das Amt. Ist das nicht exakt sie Definition von Mangelfall?
die familienrechtliche Definition von "Mangelfall" bedeutet, dass Du nicht einmal den Kindesunterhalt der 1. Stufe, den so genannten Mindestunterhalt, bezahlen kannst. Das ist vorliegend nicht der Fall: Du bist ja mit ca. 800 EUR durchaus leistungsfähig für den KU Eurer Kinder.
Gleiches gilt nach Deiner Schilderung für den TU/EU: Wenn Deine Ex von der Differenz zwischen Deinem nach KU verbleibenden Netto und Deinem Selbstbehalt 4/7 bekommt (warum eigentlich; "üblich" sind eher 3/7?), bist Du auch dafür leistungsfähig; selbst wenn diese 4/7 am Ende nur noch einen Betrag von 50 Cent ausmachen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Dirk,
Wenn Deine Ex von der Differenz zwischen Deinem nach KU verbleibenden Netto und Deinem Selbstbehalt 4/7 bekommt
Kleine Korrektur:
Die Differenz für TU/EU wird nicht gegen SB gerechnet, sondern gegen Ex´s Einkommen.
D.h. erst die 3/7, was vermutlich unter den SB führen würde, dann Kappung am SB (ohne Berücksichtigung Erwerbsanreiz).
Hiesse: Ja, in Bezug auf TU/EU wärst Du ein Mangelfall. Da Du gegenüber Ex aber keine erhöhte Erwerbsobliegenheit hast, wird hier in der Regel keine SB-Kürzung wegen Zusammenwohnens vorgenommen.
Gruß
United
Moin,
Ja, in Bezug auf TU/EU wärst Du ein Mangelfall. Da Du gegenüber Ex aber keine erhöhte Erwerbsobliegenheit hast, wird hier in der Regel keine SB-Kürzung wegen Zusammenwohnens vorgenommen.
ich bezog mich auf diese Formulierung:
Ich verdiene ca. 1.800 Netto, hiervon geht der Kindesunterhalt ab. Vom Rest bekommt Exe 4/7.
da steht ja kein Betrag. Heisst für mich: Selbst wenn nach Abzug des (Mindest-)Unterhalts für die Kinder als Differenz bis zum Selbstbehalt nur noch ein EUR übrig ist, bekäme die Ex davon eben 4/7 (also 56 Cent). Aber ein Mangelfall wird man deswegen nicht; der KU ist ja gewährleistet.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.