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An die Unterhaltsspezialisten

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(@guddis)
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Hallo zusammen. Brauche etwas Hilfe bevor ich den Gang zum Ra antreten muss. Es geht um die Berechnung des Unterhalts den meine Ex Frau für meine bei mir lebenden Kindern zu zahlen hat.
Kurze Darstellung der Verhältnisse :

Kinder 2 , Alter 11 ( im April 12 ) und 15 Jahre
Scheidung im April 2012 - hoffe ich  🙂

Ich möchte vor der Scheidung eigentlich alles geregelt haben so das sich nicht noch die Anwälte dabei eine goldene Nase verdienen. Ich möchte meine Ex - Frau auch nicht ausnehmen und auf jedem Cent herumreiten. Eine vernünftige Unterhaltsberechnung sollte aber schon stattfinden.

Problematisch ist das meine Ex Frau bei der Berechnung des KU keine genauen Zahlen zum Überstunden , Urlaubs - und Weihnachtsgeld preisgibt. Das könnte man aber vllt. in der Berechnung pauschal einfliessen lassen.

Nun zu den Zahlen :

Arbeitsstellen : 2 x Halbtags , bei der einen Stelle besteht St.Klasse 1 bei einem Verdienst. butto 983,70 und netto 672,32
dort ist vertraglich kein Urlaubs und Weihnachtsgeld geregelt.
Die zweite Arbeitsstelle auch halbtags allerdings St. Kl. 6 . Leider stehen hier keine eindeutigen Einkommen zur Verfügung. Zur Berechnung des Brutto/netto Einkommens stehen lediglich folgende Zahlen. Wochenarbeitszeit 25 Stunden bei Brutto Std. Lohn von 10,00 €.
Das bei dieser Arbeitsstelle Überstunden anfallen ist bekannt , das urlaubs und Weihnachtsgeld bezahlt wird ist auch bekannt. Wieviel, ist allerdings nicht bekannt. Wie gesagt möchte ich nicht auf jedem Cent herumreiten, was ich benötige sind allerdings Zahlen die ich meiner Ex Frau mal anbieten kann. Zahlungen die bisher geflossen sind - 300,- € für Januar und Februar zusammen!! was mir etwas wenig erscheint.
Meinen Anwalt will ich zu dieser Sache aber erst aufsuchen wenn ich merke das meine Ex Frau bei den Unterhaltszahlungen weiterhin so uneinsichtig ist - Zitat - bei mir gibts nichts zu holen wenns dir nicht passt wird halt gekündigt . Zu solchen Sprüchen kann sich jeder seine Meinung bilden, aber bevor ich die ganze Geschichte jetzt über den Anwalt laufen lasse bin ich erstmal noch bestrebt eine einvernehmliche Lösung zu bekommen.

Über eure Hilfe wäre ich sehr froh.

Sollte ich es tatsächlich schaffen das meine Ex Frau sich mit dem vereinbarten KU dann einverstanden erklärt wäre dann so schnell wie möglich ein  dynamischer titel vom Notar erstellt sinnvoll ??

Für eure Antworten bedanke ich mich schonmal im Voraus

Bis dann

Guddis

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 13:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Guddis,

ich sehe überschlägig angesichts der von Dir genannten Zahlen (< 900 € netto) derzeit überhaupt keine Leistungsfähigkeit für KU - und wenn sie mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld über ihren Selbstbehalt von 950 € kommt, nicht viel. Ob Deine Ex dazu verdonnert werden kann, ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten, sei mal dahingestellt; Gerichte tun sich damit bei weiblichen Unterhaltspflichtigen recht schwer.

Wie hoch ist denn Dein Netto? Am Ende lauert noch der Fallstrick, dass Du im Rahmen der Scheidung zu nachehelichem Unterhalt für Deine Ex verurteilt wirst (ja, auch das gibt es) und die Kosten für die Kids trotzdem an der Backe hast.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 13:55
(@guddis)
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Hi Brille , nein du hast da was überlesen , die Gute hat zwei Halbtagsstellen arbeitet einmal für brutto 983, 70 ;e bei Stkl. 1 und ca. 1050,00 € bei Stkl. 6 also ca. Brutto Einkommen ohne Weihnachts Urlaubs und Überstundengeld von ca. 2033,70 Brutto

Grüßle Guddis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 14:01
(@Inselreif)

Hi,

ich sehe überschlägig angesichts der von Dir genannten Zahlen (< 900 € netto)

Ich sehe das Problem, dass diese Zahlen völlig unvollständig sind. Überschlägt man Guddis Angaben zu den zwei Jobs, dann kommt ein Gesamtbrutto von über 2.000 raus.
Also irgendwas wird die Dame schon zahlen müssen aber mit Sicherheit weniger als Mindestunterhalt.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 14:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Guddis,

Hi Brille , nein du hast da was überlesen , die Gute hat zwei Halbtagsstellen arbeitet einmal für brutto 983, 70 ;e bei Stkl. 1 und ca. 1050,00 € bei Stkl. 6 also ca. Brutto Einkommen ohne Weihnachts Urlaubs und Überstundengeld von ca. 2033,70 Brutto

Hups, Du hast recht; ich hatte beim zweiten Job das Wort "Wochenarbeitszeit" überlesen. Dann stimmt meine Annahme natürlich nicht.

Tu Dir (und uns) trotzdem mal den Gefallen, die Zahlen so zu strukturieren, dass ein belegbares Netto dabei herauskommt. Weihnachts- und Urlaubsgeld des zweiten Jobs kannst Du ja mal überschlägig mit jeweils einem halben Monatsgehalt ansetzen (die Ex wird schon protestieren wenn es nicht stimmt). Und dann kann man rechnen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 14:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Guddis.

Der Mindest-Ku für Kinder ab 12 beträgt 334,-€, zusammen also 668,-€.

Um diesen erwirtschaften zu können, müsste sie regulär mindestens 1.618,-€ Netto verdienen.

Wenn sie nach deiner Schätzung in etwa diesen Betrag verdient, kannst du ihr ja vorschlagen, dir genau das zu bezahlen oder dir anderenfalls eine vollständige und belegte Einkommensauskunft zukommen zu lassen.

Wenn du selbst mit weniger zufrieden bist, kannst du den geforderten Betrag natürlich auch beliebig absenken.

Inwieweit kannst du denn die Existenz der beiden Jobs nachweisen?
Das könnte wichtig werden, wenn sie die hinschmeißen möchte.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 15:05
(@fruchteis)
Registriert

Hier könnte umgekehrt auch bei der Frau eine Kontrollrechnung nach SGB II stattfinden.
Sie ist ja nicht nur zu KU verpflichtet, sondern auch zu Umgang und muß auch für die Kids angemessenen Wohnraum vorhalten.

Wie ist übrigens der Umgang geregelt, Fahrtkosten, Dauer des Umgangs usw. ...

Da kommen für den 3-Personen-Haushalt der Mutter schnell 1200 € Grundbedarf zusammen, dann noch KU oben drauf. 

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 15:48
(@guddis)
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Moin Guddis,
Hups, Du hast recht; ich hatte beim zweiten Job das Wort "Wochenarbeitszeit" überlesen. Dann stimmt meine Annahme natürlich nicht.

Tu Dir (und uns) trotzdem mal den Gefallen, die Zahlen so zu strukturieren, dass ein belegbares Netto dabei herauskommt. Weihnachts- und Urlaubsgeld des zweiten Jobs kannst Du ja mal überschlägig mit jeweils einem halben Monatsgehalt ansetzen (die Ex wird schon protestieren wenn es nicht stimmt). Und dann kann man rechnen.

Grüssles
Martin

Hi Brille ich hab mir einmal die Mühe gemacht und im Lohnsteuerrechner das Nettoeinkommen errechnet hier die Auflistung :

Halbtag Job 1 Lohnsteuerklasse 1

983,00 brutto abzgl. Steuern lt. Rechner 9,58 abzgl Sozialabgaben 201,27 = Netto 772,15

Halbtag Job 2 bei 25 Wochenstunden und durchnittlich 21 Arbeitstagen und 10,00 brutto die Stunde Lohnsteuerklasse 6

1050,00 brutto abzgl. Steuern lt. Rechner 140,55 abzgl. Sozialabgaben 201,27 ( wobei ich nicht weis ob das dort auch mit einberechnet wird ) =
Netto 641,18

Das würde für beide Jobs ein Gesamtnetto von 1413 € bedeuten

Ich hoffe mit den Zahlen ist nun mehr anzufangen

bd Guddis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 16:09
(@guddis)
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Moin Guddis.

Inwieweit kannst du denn die Existenz der beiden Jobs nachweisen?
Das könnte wichtig werden, wenn sie die hinschmeißen möchte.

Gruss Beppo

Hi Beppo

ihre Jobs sind voll nachweisbar

Grüßle Guddis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 16:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jag mal die Summe aus beiden Bruttolöhnen mit Stkl.1 durch den Rechner.
Das kommt der Wahrheit näher.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 16:17




(@guddis)
Zeigt sich öfters Registriert

Jag mal die Summe aus beiden Bruttolöhnen mit Stkl.1 durch den Rechner.
Das kommt der Wahrheit näher.

Ok hab ich einmal gemacht da kommt dann ein mtl. Netto von 1385,00 gerundet heraus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 16:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, mir ist zwar nicht klar warum so weniger raus kommt aber wenn deine Annahmen stimmen kannst du dir aussuchen ob du friedlich rund 450,-€ forderst oder 668,- € mit Streit.

Das Endergebnis dürfte, je nach Richter, irgendwo dazwischen liegen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 17:07
(@fruchteis)
Registriert

Guddis,

keine Lust auf Kontrollberechnung nach SGB II.

Wie oft sind die Kinder bei ihr, welche Wohn- und Umgangskosten hat sie?
Die Frau ist vermutlich bedürftig im Sinne des SGB II, hat Anspruch.

Inwieweit kannst Du Dich bewegen und auf KU verzichten?

W.  

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 17:17
(@guddis)
Zeigt sich öfters Registriert

Ok, mir ist zwar nicht klar warum so weniger raus kommt aber wenn deine Annahmen stimmen kannst du dir aussuchen ob du friedlich rund 450,-€ forderst oder 668,- € mit Streit.

Das Endergebnis dürfte, je nach Richter, irgendwo dazwischen liegen.

hi Beppo naja an der Friedlichkeit wird es wahrscheinlich hapern. Zum Januar hätte eigentlich, so war es vereinbart eine Zahlung von 475,00 € erfolgen sollen. So wurde es ausgerechnet von mir und der Ex. Mitte Januar noch keine Zahlung erfolgt. Nach schriftlicher Aufforderung doch der vereinbarten Zahlung nachzukommen kam der besagte Satz bei mir ist nichts zu holen zur Not wird gekündigt. Nun kam eine Überweisung am 10. Februar über 300,00 € , Überweisungsgrund - Kindesunterhalt für Jan. und Feb. 2012

Aus diesem Grund wollte ich mich nochmals hier etwas schlau machen ob mit den errechneten 475,00 € wir bei unserer ursprünglichen Berechnung so falsch gelegen sind. Ich möchte da einfach klar Schiff machen , mir scheint aber das von der Ex nicht unbedingt eine zuverlässige Zahlungsmoral vorliegen wird. Deshalb wird es glaube ich das Beste sein die ganze Sache weiter zugeben einen Titel zu holen und dann ist Ruhe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 17:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du solltest sie jetzt erstmal schriftlich (Einwurfeinschreiben) in Verzug setzen und zur Einkommensauskunft sowie zur Aufnahme von KU-Zahlungen auffordern.
Vielleicht hilft das ihrer Kooperationsfähigkeit auf die Sprünge.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 17:25
(@guddis)
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Guddis,

keine Lust auf Kontrollberechnung nach SGB II.

Wie oft sind die Kinder bei ihr, welche Wohn- und Umgangskosten hat sie?
Die Frau ist wahrscheinlich bedütftig im Sinne des SGB II, hat Anspruch.

Inwieweit kannst Du Dich bewegen und auf KU verzichten?

W.  

Hi Wildlachs

keine Ahnung was SGB II sagt, aber , Umgang findet so gut wie keiner statt im letzten halben Jahr im höchsten Fall 30 Std. Zum Umgang wurden die Kinder größtenteils von mir gebracht und wieder geholt. Übernachtungen werden von den Kindern kategorisch abgelehnt.
Meines Wissens nach ist es meine gesetzliche Verpflichtung nach einem angemessenen Unterhalt für die Kinder zu schauen, es ist ja in diesem Fall nicht so das ich den Pflichtigen schlachten will , im Gegenteil es soll faier über die Bühne gehen

Gruß Guddis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 17:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Guddis,

die konkrete Gefahr eines Titels liegt darin, dass Deine Ex ziemlich problemlos ihre Ankündigung wahrmachen und einen ihrer Jobs schmeissen kann, um sich selbst in die Nähe des Selbstbehalts zu bringen. "Im Recht sein" nützt Dir dann im Zweifelsfall wenig, denn unterhaltsverweigernde Mütter werden von der Justiz erfahrungsgemäss längst nicht so hart angefasst wie Väter in gleicher Situation. Im Ergebnis kommt dann überhaupt kein Unterhalt - und für Unterhaltsvorschuss sind die Kids zu alt. Also: Papa zahlt. Alles.

Deine Entscheidung, welcher Weg zu gehen ist, sollte sich daher nicht primär an Unterhaltstabellen und der Rechtssprechung festmachen, sondern am gleichen gesunden Realismus, den auch ein Gläubiger braucht, wenn er vor der Frage steht "Bin ich nun mit 70% meiner Forderung zufrieden - oder bestehe ich auf 100%, der Schuldner hebt den Finger und ich bekomme garnix."

"Recht haben" ist manchmal nämlich eine sehr theoretische Grösse.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 17:31
(@guddis)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Guddis,

die konkrete Gefahr eines Titels liegt darin, dass Deine Ex ziemlich problemlos ihre Ankündigung wahrmachen und einen ihrer Jobs schmeissen kann, um sich selbst in die Nähe des Selbstbehalts zu bringen. "Im Recht sein" nützt Dir dann im Zweifelsfall wenig, denn unterhaltsverweigernde Mütter werden von der Justiz erfahrungsgemäss längst nicht so hart angefasst wie Väter in gleicher Situation. Im Ergebnis kommt dann überhaupt kein Unterhalt - und für Unterhaltsvorschuss sind die Kids zu alt. Also: Papa zahlt. Alles.

Deine Entscheidung, welcher Weg zu gehen ist, sollte sich daher nicht primär an Unterhaltstabellen und der Rechtssprechung festmachen, sondern am gleichen gesunden Realismus, den auch ein Gläubiger braucht, wenn er vor der Frage steht "Bin ich nun mit 70% meiner Forderung zufrieden - oder bestehe ich auf 100%, der Schuldner hebt den Finger und ich bekomme garnix."

"Recht haben" ist manchmal nämlich eine sehr theoretische Grösse.

Grüssles
Martin

Hi Brille ich gebe dir in allen Punkten vollkommen recht, nur welchen Weg soll ich einschlagen um eine vernünftige Unterhaltsregelung zu bekommen. Was ich will ist da endlich Ruhe reinbringen in Form einer Zahl xxx die dann auch gesichert mtl. ohne weiteres Aufheben auf dem Konto ist. Wie kann ich das am besten machen das ist mein Hauptproblem.

Grüßle Guddis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 17:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Guddis,

Was ich will ist da endlich Ruhe reinbringen in Form einer Zahl xxx die dann auch gesichert mtl. ohne weiteres Aufheben auf dem Konto ist. Wie kann ich das am besten machen das ist mein Hauptproblem.

dann schlag ihr doch einen Betrag vor, mit dem Ihr beide leben könnt (vielleicht mit dem freundlichen Nebensatz, dass bei einer gerichtlichen Klärung auch Überstunden, Weihnachtsgeld etc. mit verhackstückt werden, was Dich bei einer privaten Einigung nicht interessiert), einigt Euch darauf und tituliert ihn bei einem Notar. Dann hat sie noch Luft zum Leben oberhalb des Selbstbehalts und Du regelmässig KU auf dem Konto. Und wie ein solches Gerichtsverfahren ausgehen würde, weiss sie auch nicht.

Denn seien wir ehrlich: Man kann sich zwar über die juristische Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im Unterhaltsrecht beklagen - aber wenn Du die Alternative hättest, für 1.000 EUR netto 160 Stunden im Monat zu arbeiten oder straflos auch nur 100 (plus viel Freizeit), würdest Du Dich möglicherweise auch für Alternative 2 entscheiden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 17:50
(@guddis)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Guddis,
dann schlag ihr doch einen Betrag vor, mit dem Ihr beide leben könnt
Grüssles
Martin

Das hab ich doch schon gemacht wir einigten uns auf besagte 475,00 € , ich ließ ihr das schriftlich zukommen mit der Bitte um Überweisung und Rückmeldung falls an der Berechnung doch etwas nicht stimmen sollte. Wie oben beschrieben kam dann eine Zahlung nach Aufforderung in Höhe von 300 € für Jan. und Feb. 2012.

Nun zu deiner Beschreibung des Szenarios das die Arbeit gekündigt wird. Gut . Es erfolgt keine Unterhaltszahlung, die Ex reibt sich die Hände und sucht sich ein neues Geschäft. Das gleiche Spiel beginnt von vorne . Und ehrlich da habe ich keine Lust drauf. Es muss doch eine Möglichkeit geben ohne immer gleich mit der Dampfwalze drüberzufahren eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ich sehe aber schwarz so langsam.

Grüßle Guddis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2012 18:10




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