Guddis
Du und Deine Frau, Ihr solltet gut überlegen, ob sie hinschmeißt,
bzw. sie so unter Druck gesetzt wird.
Kontrollrechnung nach SGB II könnte bei Deiner Frau so aussehen:
Setzung:
Warmmiete 500 €
1 Umgangstag/Monat
Mindest-KU tituliert 2x 334 €
1. Bedarf
= 841 €
2. Einkommen
2083 € Butto
1385 € netto
- 330 € Freibeträge
- 668 € Mindes-KU
= 387 € anrechenbares Einkommen
3. Einkommen gegen Bedarf
= 454 € Leistung
4. Ergebnis
1839 € Zufluß
-1118 € Abfluß (Miete + KU)
= 721 € zum Leben
und Du den vollen KU.
Wie groß ist die Gefahr, daß Du ihr EU zahlen mußt?
W.
Hi Wildlachs
hm sehe ich das jetzt richtig oder falsch. Die Tendenz dieser Diskussion geht jetzt momentan in diese Richtung das ich am besten nichts unternehme?? Ich habe zwei minderjährige Kinder zu versorgen. Mein Tag besteht aus geschätzten 16 Stunden Arbeit. Geschäft und Haushalt, Kinder, Schule usw. . Und ich muss darum bangen das sollte ich etwas unternehmen u. U. selbst zahlen muss. Was würde denn passieren wenn ich plötzlich nicht mehr krankheitshalber arbeiten könnte und kein Vollversorger mehr wäre? Ich kann mir nicht vorstellen das das für einen Unterhaltspflichtigen so einfach sein kann sich aus dieser Verantwortung zu stehlen.
Grüßle Guddis
Hi Guddis,
hm sehe ich das jetzt richtig oder falsch. Die Tendenz dieser Diskussion geht jetzt momentan in diese Richtung das ich am besten nichts unternehme??
ich würde es auch lassen. Natürlich kannst Du Deinen RA bemühen, sie verklagen, in Verzug setzen, etc. Nur was kommt raus? Schau Dich mal hier im Forum um. Ein Großteil der KMs sieht es nicht ein Unterhalt zu zahlen. Dazu treffen sie auf willfähige Jugendämter und oftmals Richter, die den Zahlbetrag wenn dann eh reduzieren werden. Argument: "Das ist doch eine arme, arme KM. Sie haben ihr schon die Kinder genommen. Da kann doch dann nicht noch Unterhalt gefordert werden". Oder es werden die Tage, die die Kinder bei der KM sind angerechnet und wirken sich senkend auf den Zahlbetrag aus (was für KVs fast nie möglich ist). Versuch einen für beide tragfähigen Kompromiss zufinden zwischen den 300-400 Euro. Gruß Ingo
Diese Tendenz sehe ich so in dieser Schärfe nicht.
Mir ist unklar, worum es Dir eigentlich geht?
Bist Du auf den KU angewiesen?
Oder geht es Dir mehr ums Prinzip?
Oder versuchst Du einen Mittelweg zu finden?
Wie sähe es denn bei Dir aus, wenn sie hinschmisse?
Müßtest Du dann auch noch sie unterstützen?
Klare Verhältnisse könnten sein:
Sie muß den Mindest-KU titulieren und erhälte von Dir den Hinweis, wie sie mit SGB II aus der Nummer rauskommt.
Warum gibt es so wenig Kontakt zu den Kindern?
W.
Moin Guddis,
Die Tendenz dieser Diskussion geht jetzt momentan in diese Richtung das ich am besten nichts unternehme??
Das siehst Du falsch.
1. Tendenz:
Analog Beppo und Martin: Mit Ex schnacken und auf einen Betrag einigen.
Wie Du schreibst, habt Ihr Euch geeinigt, aber sie hält sich nicht daran ... da die 475 EUR im realistischen Bereich liegen, kannst Du Ex anbieten, diese beim JA titulieren zu lassen, dann hast Du auch ein Blatt Papier in der Hand (alternativ kannst Du über die Einrichtung einer Beistandschaft nachdenken) ...
2. Tendenz:
Der Voschlag von Wildlachs besagt, mit Ex schnacken und diese dazu bewegen, den Mindest-KU titulieren zu lassen und sich anschliessend via SGBII-Leistungen zu Lasten der Allgemeinheit Kohle zurückzuholen ...
... meine Idee dazu: Lass so einen Schwachsinn !
Erstens müsste Ex einen Sachbearbeiter beim JA finden, der trotz vorliegenden Mangelfalls eine Titulierung des Mindest-KU vornimmt, zweitens hätte Ex das Risiko, dass die Arge den Spaß so nicht mitmacht und drittens dürftest Du dieser anschliessend zumindest Auskunft erteilen, ob´s nicht bei Dir was zu holen gibt ...
Besten Gruß
United
Moin Guddis,
Ich habe zwei minderjährige Kinder zu versorgen. Mein Tag besteht aus geschätzten 16 Stunden Arbeit. Geschäft und Haushalt, Kinder, Schule usw. .
ja, das ist Alleinerziehenden-Schicksal. zahlreiche Väter und Mütter in diesem Forum teilen es mit Dir - und noch viel mehr entsorgte Väter würden liebend gerne mit Dir tauschen - auch ohne einen Cent UH zu bekommen. Mal abgesehen davon: Deine Kids sind keine Babies mehr, sondern 12 und 15 Jahre alt - das minimiert den Betreuungsaufwand und maximiert die Möglichkeiten, sie an der Hausarbeit zu beteiligen.
Was würde denn passieren wenn ich plötzlich nicht mehr krankheitshalber arbeiten könnte und kein Vollversorger mehr wäre?
ein Leben auf Krankengeld- und irgendwann Hartz4-Basis.
Ich kann mir nicht vorstellen das das für einen Unterhaltspflichtigen so einfach sein kann sich aus dieser Verantwortung zu stehlen.
was man sich "nicht vorstellen kann", ist in der Rechtssprechung unerheblich; dort zählen nur Fakten. Und eine dieser Tatsachen ist: Unterhaltspflichtige Mütter werden meist mit Samthandschuhen angefasst. Notfalls reduzieren sie ihre Arbeitszeit, weil sie "Rücken" oder "Psyche" haben.
Deshalb schrieb ich ja: Mit dem Beharren auf Recht und Gesetz gewinnst Du ggf. keinen Blumentopf, sondern nur ein Schulterzucken. Familienrecht hat nicht den Anspruch, Gerechtigkeit herzustellen. Freu Dich, dass Deine Kinder bei Dir leben!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Guddis,
meine Idee ist vor allem, die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zu nutzen, um vom Gesetzgeber erkannte Engpässe zu vermeiden. Wer diese gesellschaftlichen Errungenschaften eines modernen Sozialstaates als 'Schwachsin' abwertet, dem fällt diese Bezeichnung auf die eigenen Füße.
Familien stehen unter gewaltigem ökomomischen Druck. Wer gesetzlich vorgesehene druckentlastende Momente für schwachsinnig erklärt, der nimmt familiäre Not, Not von Kindern billigend in Kauf.
Ich hatte aus gutem Grund nachgefragt, ob Deine wirtsch. Verhältnise ohne diese Transfers auskömmen könnten.
Es wurde schon angedeutet, die Frau könnte auch hinschmeißen, sehr krank werden. Das wäre auch ein nicht zu unterschätzender Schaden für die Allgemeinheit, zusatzlich zum Schaden beider Familien.
W.
Hm . klar freue ich mich das die Kinder bei mir sind , garkein Thema da hab ich auch ordentlich für gekämpft. ich verstehe nur nicht die Logik des Ganzen. Ex lasse ich nun mal in Ruhe , keine weiteren Forderungen mehr. Ok. So nun kommt aber mein Einkommen ins Spiel. Rein rechnerisch bin ich nun mit einigen Euros unter dem Existenzminimum.
Kurz die Zahlen :
Netto Einkommen unbereinigt 1300,00 €
davon gehen noch lt. DT ca 830 Mindestunterhalt ab bleiben noch 470,00 für Miete , Strom usw. Das ist mal eine tolle Lösung kann doch auch irgend wie nicht sein.
Grüßle Guddis
Guddis
Ich hatte Deine Großzügigkeiten der Ex gegenüber als Ausdruck eines üppigen Einkommens gesehen.
Was geht für 'n Mindesunterhalt bei Dir ab?
Ich fasse es nicht.
Wovon lebst Du mit Deinen Kindern?
Gib mal Deine Warmmiete an und ob noch andere mit Einlommen in Deinem Haushalt leben.
Dann rechne ich auch mal für Dich nach.
W.
Guddis
Ich hatte Deine Großzügigkeiten der Ex gegenüber als Ausdruck eines üppigen Einkommens gesehen.
Was geht für 'n Mindesunterhalt bei Dir ab?Ich fasse es nicht.
Wovon lebst Du mit Deinen Kindern?W.
Ja Wildlachs so sieht es da aus , nur vergaß ich das Kindergeld was ich ja noch wieder dazu berechnen muss. Aber trotzdem noch ein gutes Stück vom Existenzminimum weg
Grüßle Guddis
Moin Guddis,
ich glaube, wir reden ein wenig aneinander vorbei.
ich verstehe nur nicht die Logik des Ganzen.
es hat auch niemand versprochen, dass es logisch ist. Theoretisch sind Männer und Frauen absolut gleichgestellt; wir beschreiben Dir hier nur, dass diese Theorie im Unterhaltsrecht oft keine Anwendung findet. Das ist dann die Praxis. Ist wie im Schuldrecht: Eigentlich müsste ein Schuldner Dir seine Schulden zurückzahlen - trotzdem kann er die Hand heben, in die Privat-Inso gehen und Dir eine Nase drehen.
Das ist mal eine tolle Lösung kann doch auch irgend wie nicht sein.
Doch, sowas gibt's durchaus. Vielleicht lässt sich über bestimmte Wege (Stichwort: Wohngeld) noch etwas abfedern. Deshalb aber auch der Rat, auf einvernehmlichem Weg einen Betrag zu finden, mit dem Ihr beide leben könnt UND diesen titulieren zu lassen. Ist ein bisschen wie die Geschichte vom Spatz in der Hand und der Taube auf dem Dach; 300 oder 400 EUR zusätzlich würden Deiner Haushaltskasse gut tun. Jedenfalls besser als eine amtlich anerkannte Leistungsfähigkeit Deiner Ex.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Guddis,
ich nochmal.
Gib mal Dein Brutto, Dein Netto und Deine Warmmiete, Zahl der Personen mit Einkommen in Deinem Haushalt an an. Dann rechne ich mal etwas.
W.
Moin,
Familien stehen unter gewaltigem ökomomischen Druck. Wer gesetzlich vorgesehene druckentlastende Momente für schwachsinnig erklärt, der nimmt familiäre Not, Not von Kindern billigend in Kauf.
Staatliche Hilfen halte ich durchaus für begrüßenswert und notwendig (und auch bei nochmaligem Durchlesen kann ich nicht erkennen, wo die o.g. Denke auftaucht) ...
... mir war bis dato aber kein Gesetzespassus bekannt, aus dem hervorgeht, dass man sich zum Erlangen solcher Hilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu Zahlungen verpflichten soll.
Deshalb halte ich es für nicht ratsam, eben solches zu tun und für noch weniger ratsam halte ich es, jemand anderem zu eben solchem zu raten und für noch noch weniger ratsam, jemand anderem zu raten, dieses jemandem zu raten ...
Gib mal Dein Brutto, Dein Netto und Deine Warmmiete, Zahl der Personen mit Einkommen in Deinem Haushalt an an. Dann rechne ich mal etwas.
Eine Rechnung für den TO hingegen halte ich für durchaus sinnig (obgleich ich nicht weiß, ob dieser ggf. zunächst an KM verwiesen wird) ...
Besten Gruß
United
(der sich bemüht hat, nicht gegen Forenregeln zu verstossen)
Moin United,
volle Zustimmung - und ergänzend:
Deshalb halte ich es für nicht ratsam, eben solches zu tun und für noch weniger ratsam halte ich es, jemand anderem zu eben solchem zu raten und für noch noch weniger ratsam, jemand anderem zu raten, dieses jemandem zu raten ...
...zumal User @Wildlachs sich beharrlich weigert, endlich einmal einen belastbaren Beleg für diese Theorie zu liefern, mit der er seit Wochen durch's Forum turnt...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi , sorry war nicht meine Absicht hier solch eine Diskussion auszulösen die von meinem eigentlichen Problem soweit abweicht.
Aber nun mal zu meinem Einkommen . vllt. könnt ihr mir da weiterhelfen . Es geht hier rein nur um das rechnerische wie es laut Auffassung meines Anwaltes auch nacher berechnet wird.
Also mein Brutto 3000,00
abzgl. Steuer und sozialabg. bleiben 2439,00
abzgl. Rentenvorsorge 500,00 ( bin selbständig und eine gesetzl. Rente entfällt )
abzgl. KV 639,00
abzzgl. Mindestunterhalt lt. DT 850,00
zzgl Kindergeld für 2 Kinder 368,00
macht 881,00 Euro
Bereinigte Abzüge sind noch nicht eingerechnet
Somit wäre ich nun eigentlich unter dem vorgegeben Existenzminimum. Stimmt diese Berechnung. Hat mein Anwalt recht mit dieser Berechnung ? Es ist für meine Entscheidung wie ich meine Ex Frau angehe wichtig das ich da genau Bescheid weiss.
Ich hoffe mit den Zahlen etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben
Grüßle Guddis
Oben hattest etwas von 1300 Netto geschrieben.
Das sieht so natürlich ganz anders aus.
W.
Oben hattest etwas von 1300 Netto geschrieben.
Das sieht so natürlich ganz anders aus.
W.
Warum stimmt doch die 1300 netto , 2439,00 -500 Rente - 639 KV = 1300,00
Moin Guddis,
Warum stimmt doch die 1300 netto , 2439,00 -500 Rente - 639 KV = 1300,00
naja, das sind ja keine unabänderlichen Beträge; da musst Du ggf. eben kleinere Raten mit der RV vereinbaren und Dich bei der KV nach kostengünstigeren Alternativen (Stichwort: Freiwillige Versicherung in der GKV) umsehen. Vorsorgeaufwendungen, die beinahe den Umfang des verbleibenden Nettos erreichen, kannst Du Dir schlicht nicht leisten.
Grüssles
Martin
(ebenfalls selbständig und somit im Thema)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Guddis,
naja, das sind ja keine unabänderlichen Beträge; da musst Du ggf. eben kleinere Raten mit der RV vereinbaren und Dich bei der KV nach kostengünstigeren Alternativen (Stichwort: Freiwillige Versicherung in der GKV) umsehen. Vorsorgeaufwendungen, die beinahe den Umfang des verbleibenden Nettos erreichen, kannst Du Dir schlicht nicht leisten.Grüssles
Martin
(ebenfalls selbständig und somit im Thema)
Hi Brille ne stimmt nicht ich bin freiwillig versichert bei der GKV mein Beitragsatz wurde jetzt auf 639 berechnet. Dann bin ich nicht mehr Pflichtrentenversichert sonder hab einen Sparplan bis Renteneintritt der mich sehr viel mehr kosten würde wenn ich den kürze oder streiche. Und überhaupt soll ich jetzt auf meine Altersvorsorge verzichten weil da jemand ist der nicht für seine Kinder Verantwortung zeigen will . Von diesem Sparplan wird ja sovieso meine EX Frau noch zur Genüge profitieren wenn es um die Berechnung gerade dieser Vorsorge und deren Auszahlung an EX kommt.
Grüßle Guddis
Du hast noch nicht geschrieben, was das mit den 850,-KU auf sich hat.
Wenn es der entgangene KU deiner Ex ist, dann ändert sich deine Rechnung aber nicht, wenn sie nun doch etwas bezahlen würde.
Von daher ist deine Rechnung schon etwas irreführend.
Und wie du auf den Betrag von 850,-€ kommst ist mir auch nicht klar.
Ohne diese Mätzchen stehen euch 3 über 1.700,- zur Verfügung.
Trotzdem schließe ich mich dem Vorschlag, jetzt lieber nichts zu machen nicht an, und verweise nochmal auf das:
Du solltest sie jetzt erstmal schriftlich (Einwurfeinschreiben) in Verzug setzen und zur Einkommensauskunft sowie zur Aufnahme von KU-Zahlungen auffordern.
Und wenn sie das nicht tut, forderst du sie auf, dir den Mindest-KU von 668,- zu titulieren und wenn sie doch liefert, steht es dir frei, nur die Differenz aus ihrem Einkommen und ihrem SB von 950,- zu fordern.
Ich halte das für fair.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.