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Anforderung Unterlagen zwecks Unterhaltsermittlung

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(@phantix)
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Liebe Mitglieder dieses Forums,
vorweg frohe Weihnachten und einen hoffentlich guten Rutsch ins neue Jahr.

Im September 2008 wurde durch den RA meiner Ex Unterlagen bezüglich Berechnung vom Kindesunterhalt angefordert. Dieser Aufforderung kam ich nach und es ergab sich, dass ich den Unterhalt genauso abrechne, wie es sein soll.

Heute erhielt ich abermals Post vom RA meiner EX. Hier wird mir mitgeteilt, dass ich nun schon wieder alles offen legen soll und man eine neue Gehaltsabrechnung von mir haben will. Rechtens oder nicht??? Bei Antworten bitte nach Möglichkeit irgendwelche Quellen oder § angegeben, auf die ich mich berufen kann.

MfG Phantix

MfG
Phantix

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2008 16:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Phantix,

nicht rechtens. § 1605 (2) BGB.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 16:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Phantix,
Nicht rechtens und das Spiel geht anders rum.

Er soll mit Quellen und Paragraphen begründen, warum er dich jetzt schon wieder belästigt, wenn du darauf überhaupt antworten willst.

Du musst lediglich alle 2 Jahre Auskunft geben.
Ist der Unterhalt tituliert?

Wird die Anfrage irgendwie begründet?

Ansonsten würde ich ihm, wenn überhaupt nur schreiben, er möge in die Unterlagen vom September schauen und dich ansonsten nicht belästigen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 16:44
(@phantix)
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Hallo,

danke schonmal für die Antworten.

RA begründet die Anforderung damit, dass ich ab 1.1.2009 eine Lohnerhöhung von
2,8% erhalten habe. (Entspricht den Tatsachen)
Ferner schreibt er noch, "Um die korrekte Berechnung auch unter Berücksichtigung der ab
Januar 2009 geltenden neuen Kindergeldzahlung vornehmen zu können, fordern wir Sie dazu auf,
Auskunft zu dem ab Januar 2009 geltendem Einkommen zu erteilen.

MfG Phantix

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2008 16:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Phantix,

die Veränderungen müssen "wesentlich" sein, das halte ich 2,8% nicht gerade. Es sei denn, Du verdienst 1.000.000 im Jahr, dann könnte man da schon mal nachdenken  :rofl2:

Wenn Du also mit den 2,8% nicht gerade in eine nächste Stufe der DT springst, würde ich ihm das auch so sagen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 16:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. Woher weiß er das?
2. Reicht das nicht, der Unterhaltsbetrag müsste sich um mehr als 10% ändern um eine vorzeitige Anpassung zu rechtfertigen.
3. Reicht es nicht etwas zu behaupten, was erst durch die geforderten Unterlagen belegt werden könnte.

Das steigende Kindergeld kann aber zu einer Senkung des KU führen wenn nix gegenteiliges tituliert ist.

Deswegen nochmal die Frage: Gibt es einen Titel?
Sonst halte ich jetzt solange die Luft an bis du diese Frage beantwortest.  😉

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 16:56
(@phantix)
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Doch leider wird es so sein, dass ich in die nächste Stufe nach DDT rutsche. Ich liege knapp drüber 🙁
Allerdings ist meine jetzige Ehefrau auch unterhaltspflichtig und bekommt für die Zahlung an ihre
bereits volljährigen Kinder trotz Lohnsteuerklasse 5 eine Berechnung nach Steuerklasse 4 angerechnet.

Das müßte doch dann auch bei mir der Fall sein, obwohl mein Einkomen nach Steuerklasse 3 berechnet wird.

MfG Phantix

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2008 16:58
(@phantix)
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@Beppo

Ja, es gibt einen Titel ....

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2008 16:59
(@phantix)
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@Beppo

Die Information hat er von meiner Ex, weil auch die ab 01.01.2009 2,8% mehr Gehalt bekommt. Die Besoldungstabellen für Bundesbeamte sind
zu diesem Zeitpunkt angeglichen wurden und da meine Ex auch beamtet ist, weiss sie natürlich, dass ich auch mehr bekommen habe.

MfG Phantix

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2008 17:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Statisch oder dynamisch?
Was steht da drin?

Wann wurde der erstellt oder zuletzt angepasst?

Deine Nase müsste vom ziehen schon ganz schön lang sein!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 17:02




(@phantix)
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Oh jeh, habe keinen blassen Schimmer was da drin steht. Erstellt wurde der Titel 2007.
Und soweit ich mich erinnere stand da was von 121 % drin mit Abzug des hälftigen Kindergeldes.

Sry, dass ich so langsam bin 😉

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2008 17:04
 elwu
(@elwu)

Doch leider wird es so sein, dass ich in die nächste Stufe nach DDT rutsche. Ich liege knapp drüber 🙁

Hallo,

dann schließ' einen Riesterrentenvertrag über ein paar Euro ab bzw. erhöhe deine bestehende private Rentenvorsorge, und schon bleibst du  in der bisherigen Stufe.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 17:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, bist du ja nicht wirklich. Du hast mich mit deiner Antwort ja auch überholt.

Also wenn das so drin steht, zahlst du ab 1.1.2009 5,-€ weniger.

Die Frage ist jetzt wann diese 2 Jahresfrist gilt.

Ich vermute, ab 2007 daher könnte er ab 2009 (Monat) erneut fragen und ggf. zu mehr KU auffordern.

Dass du ihm schon im September 2008 berichtet hast wäre dann dein Privatvergnügen.

Du könntest ihn jetzt ärgern und sagen die 2 Jahre sind nicht rum, oder du rechnest selbst nochmal nach ob er evtl. bei einer Klage erfolgreich wäre.

Du könntest auch, zusammen mit deiner Frau in die Steuerklassen 4/4 wechseln. Das senkt dein monatliches Netto und gleicht sich beim Jahresausgleich wieder aus.

Ist der Zeilensprung der DT von 2008 entnommen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 17:15
(@phantix)
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Mit Zeilensprung meinst Du wahrscheinlich die Einnahmehöhe, als bis 1900 €, bis 2300 €, usw ....
Ja, aus der Tabelle 2008, eine neuere gibt es ja erst am 05.01.2009.

Also ich denke, ich werde die Lohnsteuerklasse ändern müssen.

Vorerst werde ich der Gegenseite mitteilen, dass meine Ehefrau ebenfalls unterhaltspflichtig ist,
ihr Lohnsteuerklasse IV angerechnet wird und dass man dann bei mir ebenso zu verfahren hat.
Damit bliebe ich in der "alten" Stufe. Ansonsten teile ich ihm erstmal noch mit, dass ich bereits
im September Auskunftspflicht erteilt habe. Dann sehe ich halt weiter ....

MfG Phantix

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2008 17:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vorerst werde ich der Gegenseite mitteilen, dass meine Ehefrau ebenfalls unterhaltspflichtig ist,
ihr Lohnsteuerklasse IV angerechnet wird und dass man dann bei mir ebenso zu verfahren hat.

Damit bliebe ich in der "alten" Stufe. Ansonsten teile ich ihm erstmal noch mit, dass ich bereits
im September Auskunftspflicht erteilt habe
. Dann sehe ich halt weiter ....

Das Erste geht ihn nichts an.
Grundsätzlich schreibt man gegnerischen RAtten nur das Nötigste.

Deswegen schreibst du jetzt nur das mit dem September.

Erst wenn ein Schreiben nach "Titel plus 2 Jahre" eintrift, lieferst du ihm die neuen Auskünfte (ohne Belege), inkl. des, nun niedrigeren, Netto durch Stkl.4. In diesem begründest du die Klasse auch nicht, sondern lieferst nur die Zahlen.
Dann muss er wieder zappeln und begründen wenn ihm die 4 nicht gefällt. Alles schön langsam und mit möglichst viel Aufwand für ihn.

Er soll ja schließlich was tun für sein Geld und er ist nicht dein Freund!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 17:35
(@phantix)
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Haha, ganz nach meinem Geschmack ....  😉

Sehr geehrter Herr YXYX,

bezugnehmend auf Ihr o.g. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass ich nach §1605 BGB verpflichtet bin, alle 2 Jahre Auskunft über meine Einnahmen zu erteilen. Dieser Pflicht bin ich im September diesen Jahres nachgekommen. Ihnen liegen immer noch meine Originalbelege vor. Ich hatte darum gebeten, mir diese nach Durchsicht zurück zu senden. Dieser Aufforderung sind Sie aber bis jetzt nicht nachgekommen.

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2008 17:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 17:55
(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

und da er mir als Frist den 15.01.2009 nannte, bekommt er es dann auch erst.

Wie verhält sich das denn mit der Einbehaltung der 5€, weil es mehr Kindergeld gibt?
Kann ich die 5€ einfach abziehen und weniger überweisen?

Mich soll hier keiner falsch verstehen, ich mache für meine Tochter alles was möglich ist, aber was Recht ist, soll Recht bleiben.

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2008 17:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da (wenn) im Titel abzügl. halbes KG steht, kannst du jetzt 5,- € mehr abziehen.
Zumindest Anfang Januar.
Mal abwarten, was in der neuen DT steht. Dann gilt vielleicht wieder was Anderes.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2008 18:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Phantix

Die Frage ist jetzt wann diese 2 Jahresfrist gilt.
Ich vermute, ab 2007 daher könnte er ab 2009 (Monat) erneut fragen und ggf. zu mehr KU auffordern.

Nein - tut es nicht. $1605 sagt das eindeutig - maßgeblich ist der Zeitpunkt der Auskunftserteilung. Nur falls sich Dein EK deutlich ändert ist erneute Auskunft vor dem Ablauf der zwei Jahre überhaupt möglich. Falls sich die KU-Beträge lt. DT ändern so ist zwar eine Anpassung bei dyn. Titeln möglich, jedoch darf dazu keine erneute Auskunft über das aktuelle EK erfragt werden - ein sehr beliebtes Spiel von RA's und dem JA.

Wenn Du ein bischen fies sein möchtest so gebe noch die vom RA verlangte Auskunft - also Deine Abrechnungen von 1.2008 bis 12.2008, da hat sich ja nichts verändert. Dann hast Du Ruhe bis Jan.2011, es gilt nämlich immer die letzte Auskunftserteilung. Und sei dabei bitte in der Lage es nachzuweisen, also per Fax oder Einschreiben etc..

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2008 00:28




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