Die Abrechnungen von 2008 liegen dem RA meiner EX seit September vor. Und da er sie mir nicht zurück geschickt hat, liegen sie noch bei ihm.
Ich habe ja Zeit mich bis zum 15.01. zu äußern und dann schicke ich den bereits oben erwähnten Text. Vorsorglich werde ich die Lohnsteuerklasse ändern. Und kann ihm dann ein weitaus geringeres Nettoeinkommen präsentieren.
MfG
Phantix
Hi Phantix
Ich hatte das anders gemeint. Dass Du im Sept. 2008 Deine Belege dargelegt hast habe ich vernommen. Der Abrechnungszeitraum ist wohl Sep.2007-Aug.2008. Nur wollte ich Dir aufzeigen, wie man so einer RA(tte) mal ein bischen ans Bein pinkelt. Manchmal sollte man den Leuten zeigen, dass sie einfach nur dumm sind und sich dadurch selber Möglichkeiten verbauen.
Vorsorglich werde ich die Lohnsteuerklasse ändern.
Was soll das heissen? So vollkommen frei bei LStKl-Wechsel bist Du als KU-Zahler nicht. Sage also bitte, von wo nach wo und aus welchem Grund Du wechseln möchtest.
Und was heisst "vorsorglich". Das könnte z.B. bei einem Wechsel z.B. von 3 auf 1 für Dich von Nachteil sein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich werde von STK3 nach STK4 wechseln. Meine jetzige Ehefrau ist ebenfalls unterhaltspflichtig und ihr wird für den Unterhalt STK4 angerechnet, obwohl sie ihr Einkommen nach STK5 versteuert, deshalb der Wechsel.
Es kann ja nicht angehen, dass ich höheren Unterhalt bezahle und meiner Frau auch der höhere Verdienst angerechnet wird. Das ist doch uinlogisch und ungerecht. Von daher ist mein Wechsel gerechtfertigt.
MfG
Phantix