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anfree72: Titelabänderung, Alterstufenwechsel, Mangelfall

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Änderung durch Malachit: anfree72 hat vor der Rekonstruktion dieses Beitrags selbst die Frage neu gestellt; um unnötige Verwirrung zu vermeiden, schließe ich dieses Thema. Hier geht's weiter: http://www.vatersein.de/Forum-topic-24139-start-msg268106.html#msg268106

Hallo und erst noch ein Gesundes und Gesegnetes Neues Jahr,

LG war heute beim AG wegen seiner Titelabänderung, Anerkennung der Umgangskosten ect.

Der Richterin fehlten aber irgentwie Argumente bzw. die Handhabe um den Titel abzuändern, LG hatte schon den Eindruck sie möchte etwas für ihn tun konnte aber keine Argumente finden.
Es lief etwa in dem Kontext das er von jeher nicht leistungsfähig gewesen wäre und keinen Titel über 100 % machen hätte dürfen.
Damals wußte er nicht das Schulden und hohe Umgangskosten vom Netto abzugsfähig gewesen wären. Mittlerweile hat er ja sein Haus verkauft, hat den  Job gewechselt und ist zu mir gezogen nun verdient er weniger, dies wollten sie aber nicht anerkennen und wollten vom alten Gehalt ausgehen. Dabei rechneten sie sein volles gehalt inc. Spesen und zogen auch keine 5% Pauschale ab. Wie verhält es sich mit den Spesen und dieser Pauschale ?

Damalig 100% waren für ihn 440€ dann nach Alterstufenwechsel einens Kindes 480€, wie verhält es sich eigentlich wenn jemand zum Zeitpunkt der Titelerstellung 100% Leistungdfähig ist aber durch Änderung der Alterstufe dann zum Mangelfall wird, was ist dann mit einer Neuberechnung?

Er hätte ja kein Problem den UH bei 480€ festzulegen aber 2010 gab es ja dann wieder eine Tabellenerhöhung die ca. 60€ ausmacht und die er bis jetzt nicht bezahlt hat. Die Richterin hätte gerne einen Vergleich geschlossen in dem sie der Gegenseite eben dies anbot aber sie wollen die vollen 540€. Im September steht die nächste Alterstufenerhöhung an auf Alter 12 Jahre ich meine das macht dann wieder fast 60€ aus.

Wie gesagt fehlten ihr irgentwie die Argumente den Titel per Urteil abzuändern und dies auch rechtlich zu Begründen. Sie will nun ein Protokoll machen zu dem dann jeder nochmals argumentieren kann. Wie gesagt waren die Umgangskosten zum Zeitpunkt der Titelerstellung für ihn noch nicht ersichtlichbzw. hatte er sich darüber keine Gedanken gemacht, die Richterin meinte das hätte er halt tun müssen nun ist der Titel halt da.

Gibt es schon Urteile bei dem der Titel auf Grund der Änderung der Tabllenzahlbeträge abgeändert wurde?

Danke
anfree

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2012 18:57