Hallo!
was ist denn da der Unterschied?
Danke
Hallo Ingo,
der SB liegt bei 900 €. Das ist das was dem Unterhaltspflichtigen mindestens bleiben sollte. Dann spricht die DDT vom Bedarfskontrollbetrag. Dieser soll eine angemessene Verteilung berücksichtigen, greift aber erst in den höheren Stufen der DDT.
Wenn z.B. in Stufe 3 ein Bedarfskontrollbetrag vonn 1.100 € stehen würde, hieße das diese dem Unterhaltspflichtigen diese auch bleiben sollten.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vielen Dank!
werden also die 900 Euro angesetzt?
Ist es dannn egal ob ich alleine wohne oder noch meine eigenes (in dem Falle volljähriges) Kind im Haushalt habe?
Hab ja schließlich Mehrkosten für größere Wohnung (Miete) Strom Wasser etc...
Naja, deinem Volljährigen Kind bist du ja zum Unterhalt verpflichtet (sofern es sich in einer Ausbildung befindet). Dieser wird dann noch oben draugeschlagen.
Warum fragst du? Gibt es da Irritationen? Und um welchen Unterhalt geht es dir wegen des SB?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Mir gehts um die Unterhaltsforderung des JC (im anderen Thread) wo als angemessener SB 1100 Euro und beim notwendigen SB 900 Euro angestzt werden. im Falle von 900 Euro SB müsst ich die Differenz zum (bereinigten) EK von 1032 Euro als Unterhalt ans Jobcenter zahlen.
Edit: der Link:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-12201.html
Hallo Ingo,
genau diese Frage habe ich unserem RA mal gestellt. Er meinte, dass sich die Gerichte darum nicht scheren in Schleswig-Holstein. Mehr weiß ich leider nicht.
eskima
Ich hoffe ihr seid mir nicht böse wenn ich mich hier mal dran hänge und nachfrage.... aber so ganz kapiert habe ich das noch nicht....
Also der SB ist erstmal € 900 für mich.... ich bin allerdings in Gruppe 2 - Einkommen 1501 - 1900 wo der Bedarfskontrollbetrag € 1000 ist. Für meine Kids (10 und 13) zahle ich zusammen € 569 KU. Müssen mir jetzt die € 1000 überbleiben oder nur die € 900? Oder ist das mal wieder ne Einzelfallentscheidung für's Gericht? Ach so, falls das wichtig ist, ich lebe in NRW.
Vielen Dank für eure Hilfe,
nrwdad
PS: Unterhaltsverpflichtung gegenüber de KM besteht nicht
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.