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Anlage U und 1000 Fragen;-)

 
(@mathesb)
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Hallo, ich bin noch recht neu in dem Board hier. Finde es aber klasse, dass sich hier die Leute mit ähnlichen Probelmen zusammen tun.

Nun zu meinem Thema.

Ich bin seit einem Jahr geschieden. Für 2002 habe ich die Anlage U von meiner Ex Frau unterschrieben bekommen und eingereicht. Für 2003 wollte ich das gleiche machen. Meine Ex-Frau hat im Dezember letzten Jahres geheiratet und hat sich gemeinsam veranlagen lassen.

Sie hat mir dann unter Beistand Ihres neuen Lebenspartners (Finanzbeamter;-)) erklärt das ich auch die Ihm entstehenden Nachteile beim Einreichen meiner Anlage U ausgleichen muss.

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, habe ich erfahren, dass meine Ex-Frau die Anlage U unterschreiben muss, wenn mir ein wirtschaftlicher Vorteil, durch die Anlage U, entsteht.

Ich vermute das ich mich hier in einer Grauzone bewege. Vielleicht hat aber jemand von Euch eine Idee oder sogar vergleichbare Erfahrungen.

Vielen Dank für Eure Hilfe Matthias

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2004 13:27
(@Melly)

Herzlich Willkommen bei Vatersein:)

also wenn man die Anlage U unterschreiben läßt, muß man auch den ausgleich zahlen, wenn die Ex-Frau Steuern nachzahlen muß.
Sie kann das verlangen.
Es stellt sich nun die Frage, ob es sich für Dich lohnt, die anlage U mit allen Vor-und Nachteilen unterschreiben zu lassen.
Man kann den Unterhalt auch so absetzen ohne Anlage U.
Wenn Du aber mehr Vorteile durch die anlage U hast und somit die Zahlungen an Deine Ex verschmerzen kannst, mach das.
Mal so als Beispiel, mein Mann läßt die anlage U von seiner Ex nicht unterschreiben, da er keine 7000 Euro Unterhalt im Jahr gezahlt hat und das als normale Sonderausgaben absetzt.
Die Gefahr, daß seine Ex sich nen Steuerberater nimmt, da sie das nicht kapiert ist zu groß, denn den muß dann auch noch mein Mann zahlen.
Also wir verzichten darauf.
Mußt ja froh sein, wenn sie wieder geheiratet hat, da ja jetzt der EU weg fällt 😀
Gruß Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2004 13:50
(@andy0275)
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Hab dazu auch eine Frage:

Muss die Anlage U jedes Jahr neu unterschrieben werden, oder gilt die dann für alle Zeit? Wie kann man(n) die Anlage U wieder "zurückziehen"?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2004 14:06
(@Melly)

Hallo Andy,

die Anlage U muß jedes Jahr neu unterschrieben werden, da es ja nur für das jeweilige Steuerjahr gilt.
Wie meinst du das mit zurückziehen?
Wenn man mal die anlage U eingereicht hat, dann wird das bearbeitet, wenn die Stuererklärung beim FA durch ist, geht das natürlich nicht mehr.
Oft kann da schon der Rat eines Steuerberaters ausreichen, der sagt, was besser ist, Anlage U oder nicht.
Haben wr jedenfalls so gemacht, das Geld wars uns wert.
Gruß Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2004 14:16
(@butzemann)
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Hallo,
was wären die Vorteile????
und was die Nachteile???

Sorry, hab dazu leider keinen Bezug, interssiert mich aber sehr.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2004 14:50
(@Melly)

Vorteile:
eine höhere Steuererstattung

Nachteile:
Ex-Frau muß dann auch Steuererklärung abgeben und den unterhalt versteuern.
Der Ex-Mann muß ihr dann die Summe, die sie wegen dem Unterhalt an Steuern nachzahlt erstatten.
Wenn die Frau das mit der Steuererklärung nicht auf die Reihe bekommt und dafür einen Steuerberater beauftragt, muß den auch der Ex-Mann zahlen!
Gruß Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2004 15:45
(@mathesb)
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Danke Melly,

klar bin ich froh das Sie wieder geheiratet hat, war einer der ersten Gratulanten 😉

Welche Frage sich für mich stellt, ist mehr, werden die Bezüge der Ex-Frau zur Berechnung herangezogen oder ändert sich das duch die Tatsache, dass Sie sich bereits mit dem neuen Ehemann hat zusammen veranlagen lassen.

Und war das steuerrechtlich zulässig, mir das nicht anzuzeigen?

Ich denke einen Steuerberater benötige ich so oder so zur Klärung. Allerdings befürchte ich zusätlich auch den Einsatz eines Rechtsanwaltes um die Rechtslage zu klären.

Zu dem Thema einmal unterschrieben und die Anlage U gilt bis auf Wiederruf, kann ich nur sagen, dass meine Ex-Frau diesen Abschnitt auf der Anlage durchgestrichen hat vor dem Unterschreiben. War ein Tip Ihres Finanzbeamten 😉

Matthias

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2004 12:06
(@Melly)

Hallo Mathesb,

normalerweise kommt der Unterhalt von dir für sie als IHR Einkommen in die Steuererklärung.
Das Auseinanderfummeln, was Du dann an sie erstatten mußt, muß dann schon sie selbst machen , oder von einem Steuerberater oder ihrem Mann der ja Finanzbeamter ist.
Sie will ja dann den Ausgleich von Dir, nicht Du von ihr.
Es muß ganz klar ersichtlich und aufgestellt sein, wieviel Steuern sie für den Unterhalt zu zahlen ist!
Das sollte mal geklärt werden.
Mich würde jetzt mal interessieren, wieviel Unterhalt Du im ganzen Jahr gezahlt hast, kannst ja ne PM schicken, dann sag ich Dir, ob sich eine Anlage U lohnt oder nicht, kannst dir dann den Anwalt sparen und natürlich auch hohe Steuerberaterkosten 🙂
Nützt ja nix, wenn Du sie jetzt aufforderst die Anlage U zu unterschreiben und dazu einen Anwalt benötigst, der vielleicht mehr Geld kostet, als was Du unterm Strich raus bekommen würdest, für die Anlage U.
Gruß Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2004 12:57
(@fjforjjt)
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Hallo Mathesb,

Wir hatten das "Problem" um die Anlage U auch vor einiger Zeit. Generell ist Ex Dir gegenüber verpflichtet diese zu unterschreiben, allerdings musst Du hierfür notfalls bis vors Gericht. Wenn Du keine weiteren Sonderauslagen hast, rate ich Dir die Unterhaltskosten in einem anderen Punkt in der Steuererklärung anrechnen zu lassen, wie Melly auch schon schrieb, sie weiß sicher auch welcher Punkt das genau ist. Nachteil hier, man kann nur bis max. 7000,- Euro anrechnen lassen.
Da uns diese Option nicht möglich war mussten wir auch überlegen ja oder nein, unser Steuerberater erklärte uns dann dass Ex ihren Unterhalt überhaupt erst als Einkommen versteuern muss wenn dieser über einen bestimmten Jahresbetrag kommt. Wo der liegt und wie der errechnet wird kann ich Dir leider nicht sagen. Es MUSS also nicht sein dass sie versteuern muss.
Bezüglich der evt. anfallenden Steuerberaterkosten waren wir sowieso auf der sicheren Seite, da unsere Ex eh jedes Jahr zum Berater muss wegen ihrem Haus.
Unsere Ex wollte damals eine Bestätigung dass wir evt. anfallende Nachteile ausgleichen. Wir haben ihr dann ein Schreiben zugeschickt mit u.a. folgendem Satz "... da mir für das Jahr 2003 keinerlei Einkünfte seitens Frau XY bekannt sind, bestätige ich...."

VLG Jenny

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2004 17:16