Hallo,
ich hatte Anfang August meinem Ex-Mann einen Brief geschrieben
(nachdem sich Sohnematz entschieden hatte nun bei mir zu wohnen),
indem ich ihm mitteilte, das er bitte das Kindergeld an mich weiterleiten sollte und ich ihm bezüglich des KIndesunterhaltes ein extra Schreiben zukommen lasse.
Letzte Woche schickte ich ihm dann die Aufforderung mit seinen Lohnbescheinigungen zum JA zu gehen, um dort die Berechnung für KU vornehmen zu lassen. Dies alles mit Frist- und gleichzeitiger Inverzugsetzung.
Diesen Brief schickte ich an ihm per Einschreiben mit Rückschein.
Nun bekam ich ungeöffnet den Brief zurück mit der Bemerkung von der Post, dass die Annahme verweigert wurde. 😡
Jetzt meine Frage an euch, habe ich ihn nun in Verzug gesetzt oder nicht ? Er kennt ja den Inhalt des Briefes nicht.
Wie sieht es nun rein juristisch aus? Was mache ich nun?
Gruß Trine
Moin Trine
Was mache ich nun?
Dir erst mal viel weniger Streß.
Richte eine Beistandschaft beim JA ein und die kümmern sich um das Thema Unterhalt. UVG beantragen für den Fall das nicht gezahlt wird.
Dann zum Arbeitsamt und das Kindergeld beantragen, ab dato der Ummeldung in deinen Haushalt. Das bekommst du auch sofort ausgezahlt und der Ex ziemlichen Streß. Er hat das zu unrecht erhaltende Kindergeld innerhalb von ein paar Tagen rückzuführen, ansonsten hagelt es eine Strafanzeige. Eine Ratenzahlung wird nicht gewährt.
Also laß sich andere mit deinem Ex rumschlagen. Das ist besser für deine Nerven und schädigt dein Empfinden bezüglich der Elternebene nicht weiter.
Gruß
Martin
Hey PhoeniX,
das Thema Kindergeld läuft, Antrag ist bei der Familienkasse gestellt.
Vorschuss vom JA wirds nicht geben, mein Sohn ist 14 Jahre alt.
Ein Schreiben vom JA hat der KV erhalten, worin sie ihm mitteilten, dass ich mein Einverständnis zur Berechnung
gegeben hatte. In dem Brief vom JA waren aber keinerlei Fristen enthalten.
Meine Bedenken beziehen sich auf die Inverzugsetzung. Ich möchte nicht für den Monat August den Anspruch auf KU verlieren. Außerdem ist Sohnematz ja auch schon seit Juli bei mir im Haushalt.
Nochmal die Frage:
Brief schickte ich an ihm per Einschreiben mit Rückschein.
Nun bekam ich ungeöffnet den Brief zurück mit der Bemerkung von der Post, dass die Annahme verweigert wurde.
Jetzt meine Frage an euch, habe ich ihn nun in Verzug gesetzt oder nicht ?
Hi,
Letzte Woche schickte ich ihm dann die Aufforderung mit seinen Lohnbescheinigungen zum JA zu gehen, um dort die Berechnung für KU vornehmen zu lassen.
na ja, Du kannst Titulierung des KU verlangen, jedoch nicht, dass der Vater zum JA läuft um sich dort die Höhe ausrechnen zu lassen. Beziffern musst Du den Unterhalt.
Jetzt meine Frage an euch, habe ich ihn nun in Verzug gesetzt oder nicht ? Er kennt ja den Inhalt des Briefes nicht. Wie sieht es nun rein juristisch aus? Was mache ich nun?
Das Schreiben war angekündigt, man kann deshalb davon ausgehen, dass die Annahme absichtlich verweigert wurde. Nochmals per Einwurfeinschreiben + normalen Brief schicken. Gibt es ein Fax?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hey sky,
eine Fax- Möglichkeit gibt es nicht....
und wie soll ich den Unterhalt beziffern, wenn ich noch nicht mal weiß, was der KV verdient ?
@ alle:
Kann mir keiner von euch sagen, ob nun eine Zustellung erfolgte oder nicht , weil KV die Annahme verweigert hat ?
Gruß Trine
Hi,
und wie soll ich den Unterhalt beziffern, wenn ich noch nicht mal weiß, was der KV verdient ?
Ich habe versucht Dich darauf aufmerksam zu machen, dass Du vom Vater nicht (erfolgreich) den Gang zum JA zwecks Berechnung verlangen kannst. Ein so formuliertes Schreiben ist m.E. auch keine Inverzugsetzung. Du kannst Auskunft über das Einkommen gem. § 1605 BGB verlangen, wenn Lohn/Gehaltsabrechnungen usw. vorliegen, musst Du/bzw. JA mit Beistandschaft den Unterhalt beziffern.
Kann mir keiner von euch sagen, ob nun eine Zustellung erfolgte oder nicht , weil KV die Annahme verweigert hat ?
Nein, es ist keine Zustellung erfolgt. Das Schreiben ist nicht in den Verfügungsbereich des Schuldners gelangt.
Aber vielleicht wurde durch die Mitteilung des JA in Verzug gesetzt, hängt von der Formulierung ab - die Fristsetzung ist dabei nicht ausschlaggebend.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Trine,
soweit ich im Kopf habgitl ein Einschreiben als zugestellt, wenn:
- das Einschreiben angenomme wurde
- wenn ein Einschreiben trotz Benachrichtigung nicht abgeholt wurde
- wenn die Annahme verweigert wurde.
Schick einfach nochmal ein einfaches Einwurfeinschreiben und lass dir von der Post bestätigen, das es eingeworfen wurde. Inhalt der Verweis auf das verweigerte Einschreiben und Fristsetzung.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hey trine,
ich kann dir nur noch mal martin´s tipp an´s herz legen:
mach dir nicht so´n kopp und lass andere sich um den mist kümmern
das JA, auch wenn´s keinen UHV mehr zahlt, übernimmt auf simplen antrag die UHB (unterhaltsbeistandsschaft) für deinen/euren sohn und kümmert sich um den rest (bis hin zur klage gegen den KV, falls erforderlich)
du solltest dich um dich und deinen/euren sohn kümmern
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)