Hallo,
ich hab da mal wieder eine Frage wegen Kindesunterhalt. Mein LG hat auf Grund des Geschäftsjahresergebnis eine Prämie erhalten. Diese Prämie richtet sich prozentuell nach dem Jahresgewinn. Auf Grund der Höhe der Prämie würde er in die nächste Gehaltsstufe rutschen. Das bedeutet aber auch, dass es sein kann, dass die Prämie z.B. nächstes Jahr deutlich niedriger oder aber auch höher liegt. Ab wann muss denn jetzt das Kindergeld angehoben werden? Mit dem darauffolgenden Monat nach der Auszahlung und was passiert wenn´s nächstes Jahr weniger wird? Dann wird mit dem darauffolgenden Monat gleich wieder gekürzt?
Und was passiert wenn wir heiraten? Auf Grund des daraus entstehenden Nettoeinkommens (weil Alleinverdiener) würde das Nettogehalt auch gleich nochmal um ein oder zwei weitere Stufen steigen. Da muss dann der Kindesunterhalt auch gleich mit angepasst werden, oder?
Grüße
Barbara
Ab wann muss denn jetzt das Kindergeld angehoben werden?
Und was passiert wenn wir heiraten? Auf Grund des daraus entstehenden Nettoeinkommens (weil Alleinverdiener) würde das Nettogehalt auch gleich nochmal um ein oder zwei weitere Stufen steigen. Da muss dann der Kindesunterhalt auch gleich mit angepasst werden, oder?
Hi,
Wegen der Prämie oder sonstiger temporärer oder dauerhafter Einkommenssteigerungen muß dein LG gar nichts anheben. Solange die Kindsmutter keine Neuberechnung fordert, passiert auch nichts. Denn er hat keine Pflicht, unaufgefordert über Einkommenssteigerungen zu informieren. Das betrifft auch eine eventuelle Heirat.
Falls aber von der Kindsmutter Auskunft (üblicherweise erst zwei Jahre nach der letzten zulässig) eingefordert wird: die Prämie wird auf 12 Monate umgelegt. Kommt er dann in eine höhere Stufe der DT, wird künftig ein entsprechend höherer KU fällig. Nettolohnsteigerungen durch Neuverheiratung werden ebensfalls KU-steigernd berücksichtigt.
Aber, wie gesagt, ohne Aufforderung nach Einkommensnachweisen ist Ruhe im Karton.
cya,
elwu
Hallo,
Danke für Deine Antwort. Es ist jetzt so, dass die Kindsmutter die Gehaltsbescheinigungen aufgrund der neuen Düsseldorfer Tabelle angefordert hat, obwohl wir ihr automatisch gleich die Anpassung überwiesen haben (dazu waren wir ja schon automatisch verpflichtet, oder?). Jedenfalls hat sie zuletzt im Oktober die Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate haben wollen, weil der jüngere 12 geworden ist und jetzt möchte sie die Auflistung weil es eben diese neue DT gibt.
Wir haben vor heuer im September zu heiraten. Wenn dann irgendwann von ihr bemerkt wird, dass mein LG und ich verheiratet sind müssen wir dann die Differenz des Kindesunterhalts nachzahlen oder gilt dann der erhöhte KU erst ab der neuen Gehaltsauskunft?....und wie ist es wenn der ältere Sohn nächstes Jahr 18 wird. Bekommt dann er seinen Kindesunterhalt?
Grüße
Barbara
Hallo,
die dynamische Änderung der DT rechtfertigt keine erneute Gehaltsprüfung, wenn sie dieses erst letztes Jahr geprüft hat, braucht er sich jetzt nicht schon wieder offen zu legen.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Jedenfalls hat sie zuletzt im Oktober die Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate haben wollen, weil der jüngere 12 geworden ist und jetzt möchte sie die Auflistung weil es eben diese neue DT gibt.
Wir haben vor heuer im September zu heiraten. Wenn dann irgendwann von ihr bemerkt wird, dass mein LG und ich verheiratet sind müssen wir dann die Differenz des Kindesunterhalts nachzahlen oder gilt dann der erhöhte KU erst ab der neuen Gehaltsauskunft?
und wie ist es wenn der ältere Sohn nächstes Jahr 18 wird. Bekommt dann er seinen Kindesunterhalt?
Hi,
du solltest dich nicht verzetteln mit allzu vielen Fragen auf einmal...
1) Wenn sie erst letzten Oktober Auskunft erhalten hat steht ihr die nächste erst wieder im Oktober 2006 zu. Eine Änderung der DT begründet keine erneute Einkommensauskunft. Also ihr Ansinnen kurz und knapp mit Verweis auf die Rechtslage ablehnen. Wenn ihr das nicht paßt kann sie ja Auskunfts- bzw. Stufenklage einreichen - welche abgewiesen wird.
2) Rückwirkend braucht ihr dann nicht zahlen. Erst ab rechtswirksamer Auskunftsaufforderung.
3) Das ist ein umfangreiches Thema und sollte IMO in einem separatem Thread behandelt werden (soweit es nicht eh schon zigfach hier durchgekaut wurde, such doch mal in den älteren Beiträgen).
cya,
elwu
Hi,
irgendwie hab ich da noch was im Hinterkopf, finde aber grad keine Quellen:
Wenn es sich um eine grundlegende Änderung (größer 10%)der Einkommensverhältnisse handelt, kann das Verschweigen unredlich sein.
Kommt das hier überhaupt in Betracht? Wenn ja, gehe ich nochmal suchen...
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Wenn es sich um eine grundlegende Änderung (größer 10%)der Einkommensverhältnisse handelt, kann das Verschweigen unredlich sein.
Hi,
m.W. nicht auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten. Anders siehts aus bei der Empfängerseite, und zwar vor allem was Trennungs- und/oder nachehelichen Unterhalt betrifft. Verdient die Ex so viel mehr daß sich der Unterhalt reduzieren würde, und hier gilt diese 10%-Hürde, muß sie das von sich aus proaktiv mitteilen,d amit der Unterhalt neu berechnet werden kann. Theoretisch. Praktisch macht es in 99,99999% aller Fälle gar nichts wenn sie das unterläßt, es wäre zwar ein Verwirkungstatbestand zumindest in Bezug auf die Höhe des Unterhalts, aber das interessiert die Richter eh nicht.
cya,
elwu
die Quelle hab ich schon mal gefunden
Hi,
das ist die Meinung einer Anwältin, nichts weiter. Nach aller Erfahrung insbesondere mit Familienrechtsanwälten ist deren Meinung (und 'fachlicher Rat') meistens von allenfalls unterhaltendem Wert.
Was zählt ist die ständige und gefestigte Rechtsprechung. Und da vermag ich bislang nichts zu finden das deine Meinung und die der Anwältin stützt. Ein BGH-Urteil allein sagt dazu übrigens auch noch sehr wenig aus.
Aber ich lerne gerne dazu, wenn du mehr und seriösere Quellen findest, laß mich das bitte wissen.
cya,
elwu
Hallo,
Danke für Eure Antworten. Das bedeutet jetzt jedenfalls mal, dass sie keinerlei Ansprüche hat zum jetzigen Zeitpunkt eine Neuberechnung zu verlangen. 😀 So, dann wäre unsere aktuelle Frage schon mal beantwortet.
Jetzt weiß ich aber nicht, wie wir uns nächstes Jahr verhalten sollen. Wenn wir heiraten kommen wir nämlich auf fast 20% Prozent mehr - vorausgesetzt diese Brutto-Netto-Berechnungen die online im Internet angeboten werden stimmen so. Er würde dann ja die beste Steuerklasse kriegen, weil ich mit unserer 2-jährigen Tochter daheim bin und nur geringfügig beschäftigt bin. Der ältere Sohn wird dann im August 18 und spätestens da wird die Ex eine neue Gehaltsauskunft anfordern. Sollen wir dann bis August warten, oder bis Oktober oder gleich im Januar damit rausrücken?!? Wie würdet ihr Euch verhalten :question:
Grüße
Barbara
Wie würdet ihr Euch verhalten
Hi,
ich würde im August anklopfen und eine Unterhaltsneuberechnung verlangen, da mit der Volljährigkeit des Sohnes ja grudnsätzlich auch sie unterhaltspflichtig ihm gegenüber wird. Aber wie gesagt, zu diessem Thema erst mal im Archiv suchen und dann ggf. einen neuen Thread aufmachen.
cya,
elwu
Hallo Babs!
Da ihr ja ein gemeinsames Kind habt, das unter 3 Jahre alt ist, ist Dein LG auch Dir und selbstverständlich auch euer Tochter zu Unterhalt verpflichtet. Von daher fragt sich, ob die 20% mehr so viel ausmachen würden. Um mehr als nach der Tabelle zu bezahlen, muss man ja schon ganz schön was verdienen 😉 Habt ihr denn EUREN Anspruch auf Unterhalt miteingerechnet?
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama!
Vielleicht hab ich das mit der 10% Grenze nicht ganz kapiert?!? Ich hab mir nur gedacht, wenn das Nettoeinkommen um ca. 20% höher ist, dann ist das ja auch vorerst mal das bereinigte Nettoeinkommen, weil die berufsbedingten Aufwendungen ändern sich ja nicht. Oder sind mit den 10% nicht direkt das Einkommen gemeint.
Grüße
Barbara
Huhu,
mit den berufsbedingten Aufwendungen kenne ich mich nicht so gut aus. Da will ich lieber nichts Falsches sagen 😉
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."