Hallo,
ich habe schon diverse Beiträge durchforstet, aber leider hat kein Thema so richtig zu meinem Problem gepasst.
Also, mein Junior wurde kürzlich 18 und beginnt nach erfolgreichem Abi 🙂 eine duale Ausbildung, bei der er eine Vergütung für die gesamte Ausbildungszeit bekommt (anfangs über 900 EUR brutto). Ich gehe davon aus, dass er darüber hinaus auch Kindergeld bekommt, so dass sein Netto um die 800 EUR liegen dürfte.
Es geht mir darum, ob die Vergütung auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen ist. Ich habe dazu das eine oder andere hier im Forum gelesen, was darauf hinweist. Aufgrund der Natur der dualen Ausbildung läuft ja aber auch ein Teil der Zeit als Studium ab (Jahr 0 bis 1,5 im Betrieb, dann 2 Jahre Hörsaal). Kann es sein, dass Junior in dieser Zeit kein "Einkommen" hat, sondern als Student eingestuft wird und sich dadurch die Anrechnung erledigt?
Danke schon mal für Eure Gedanken dazu.
Gruß, papa39
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Better be nobly wrong than meanly right.
Mit diesem Einkommen ist sein Bedarf gedeckt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
Hallo,
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Also, mein Junior wurde kürzlich 18 und beginnt nach erfolgreichem Abi 🙂 eine duale Ausbildung, bei der er eine Vergütung für die gesamte Ausbildungszeit bekommt (anfangs über 900 EUR brutto). Ich gehe davon aus, dass er darüber hinaus auch Kindergeld bekommt, so dass sein Netto um die 800 EUR liegen dürfte.
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Es geht mir darum, ob die Vergütung auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen ist.
Gruß, papa39
Die Vergütung wird - bis auf einen abzugsfähigen Betrag von monatl. € 90,- - voll auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Ansonsten siehe @Beppo
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Aufgrund der Natur der dualen Ausbildung läuft ja aber auch ein Teil der Zeit als Studium ab (Jahr 0 bis 1,5 im Betrieb, dann 2 Jahre Hörsaal). Kann es sein, dass Junior in dieser Zeit kein "Einkommen" hat, sondern als Student eingestuft wird und sich dadurch die Anrechnung erledigt?
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Hier solltest Du Dir mal den Ausbildungsvertrag/ Schulvertrag von Deinem Sohn geben lassen.
Da dürften für den gesamten Ausbildungsverlauf die aktuellen Vergütungssätze drin stehen.
Dies ist zumindest bei den Azubis in meiner FA. so. Die Entgeltssätze werden zu Beginn der Ausbildung fixiert (gemäß Tarif) und ändern sich pro Ausbildungshalbjahr (steigend).
Eine weitere Steigerung der Ausbildungssätze kann dann ggf. bei erfolgreichen Tarifverhandlungen erfolgen...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
dem über 18jährigen Kind steht auf alle Fälle das volle KG zu.
Ich denke, dass ein duales Studium gemeint ist?
Ein duales Studium ist tatsächlich etwas Spezielles. Bei <a href="http://www.studis-online.de/StudInfo/duales_studium.php?seite=3>studis-online</a>" kann man sich damit vertraut machen.
Insbesondere wird im Hinblick auf BAfög darauf hingewiesen, dass die Ausbildungsvergütung Einkommen ist. Deshalb würde ich es auch unterhaltsrechtlich als Einkommen ansehen. Es gibt aber einen weiteren Aspekt und das sind ausbildungsbedingte Fahrtkosten zwischen Lehrbetrieb und Hochschule, die sehr hoch sein können und deshalb das Einkommen nachhaltig mindern. Es sollte deshalb eine Steuererklärung abgegeben werden.
"Wichtig: Grundlage für die Einkommensanrechnung ist der Steuerbescheid! Die Studierenden müssen also eine Einkommensteuererklärung abgeben."
Wenn es keine Ausbildungsvergütung gibt, dann gibt es natürlich kein Einkommen und es gelten die üblichen Regeln für eine Ausbildung außer Haus, also BAfög und wenn das nicht reicht gequoteltes Einkommen.
Aus meiner Sicht stellt sich die Sache damit so dar:
1. Die Ausbildungsvergütung ist Einkommen und wird auf den Bedarf angerechnet.
2. Als Student hat er vorrangig BAfög zu beantragen.
3. Erst danach steht die Frage nach Unterhalt.
Anrechnung von Einkommen bei Studenten ist kompliziert, da ein Student nicht zu einer Erwerbtätigkeit verpflichtet ist und die Erwerbstätigkeit den Studienabschluss verzögern kann.
VG Susi
Hallo,
schon mal vielen Dank für Eure zahlreichen Tips!
Den Vertrag bekomme ich hoffentlich demnächst. Es ist wohl kein reines duales Studium (also Schule + Ausbildung bei einem Betrieb) sondern eine kooperative Ausbildung, d.h. Ausbildung bei einem Partner-Betrieb + darauf aufbauendes Studium, das vom eigentlichen Betrieb unterstützt wird. Je nachdem, ob es dabei dann eine finanzielle Förderung gibt, wird der Tip mit dem BaFög interessant!
Ich kann dazu hoffentlich demnächst weitere Details schreiben.
Grüße, papa39
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Better be nobly wrong than meanly right.
Hallo,
es könnte sich aber auch um eine Ausbildung an einer <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsakademie>Berufsakademie</a>" handeln.
Wie man im Artikel bei Wikipedia nachlesen kann ist das dann noch eine ganz andere Variante.
Das Bildungswesen und Hochschulwesen in Detuschland ist sehr bunt!
VG Susi