Hallo zusammen,
ich habe eine konkrete Frage zu unserem Fall da das Jugendamt keine Auskünfte erteilt aber eine Offenlegung meines Einkommens verlangt.
Zu unserer Situation:
Mein Partner hat einen Sohn aus erster Ehe ( 9 Jahre alt). Für diesen hat er bisher 272 Euro Unterhalt bezahlt. Nach Geburt unserer gemeinsamen Tochter diesen Jahres haben wir den Unterhalt vom Anwalt neu berechnen lassen( das Jugendamt har die Berechnung verweigert/ würde es nur im Sinne der Kindsmutter machen).
Die Neuberechnung des Anwaltes ergab einen Unterhalt für das erste Kind in Höhe von 163 Euro ( Freund hat ein Nettoeinkommen von 1450) Diesen zahlen wir auch von nun an nur noch. Jetzt fordert das Amt unsere Auskünfte. Ebenfalls soll ich mein Einkommen angeben.
Bin ich dazu verpflichtet? Wir sind nicht verheiratet...
Können Sie seinen Selbstbehalt durch unser Zusammenleben senken?
Ich bin in Elternzeit und erhalte 750 Euro welches ich fast zur Hälfte weglegen um im zweiten Lebensjahr meiner Tochter klarzukommen.
Ich hätte nie gedacht, dass selbst ich der Kindsmutter irgendwann mein Geld indirekt zu zahlen hätte oh man ... Schreckliches Gefühl!!
Moin Desina,
willkommen hier im Forum.
Vom Einkommen her wird es bei Euch schon eng. Unsere Unterhaltsexperten schauen sich das sicher genauer an.
Schau auch mal in den Trennungs-FAQ, er beleuchtet unter dem Punkt Vorsorge auch die Punkte, die eine neue Partnerschaft (und Deine finanzielle Rolle dabei) beleuchten.
Habt ihr schon daran gedacht ergänzendes ALG II zu beantragen? Gruß Ingo
Vielen Dank für den netten Willkommensgruß.
Ich hatte lediglich einfach mal interessehalber einen Rechner für AlgII getestet. Jedoch kam immer kein Anspruch raus.
Da ich im zweiten Lebensjahr meiner Tochter auch gerne wieder arbeiten möchte zumindest in einer Anstellung auf Basis in meinem alten Beruf als Sekretärin, wird es dann warscheinlich sowieso hinfällig irgendwelche Zuschüsse erwarten zu können.
Naja ich wäre auch ungern vom Staat abhängig :/
Ich würde mich sehr auf eine Rückmeldung von den Unterhaltsexperten freuen.
Wir kommen sehr gerne für das Kind auf bzw. Kleiden ihn bei uns auch gut ein da er ständig mit schlechten Sachen kommt. Das tuht dann als Mutter, auch wenn es nicht mein Kind ist, schon weh.
Nur andererseits kann ich nicht einsehen, das das Jugendamt noch an mein Elterngeld möchte. Ich habe doch auch Recht auf ein Leben und muss meine Tochter großziehen.
Die Väter heutzutage können kaum eine neue Familie gründen ohne finanzielle Schwierigkeiten zu bekommen. Einfach traurig!
Eine Senkung eines bestehenden Unterhaltstitels ist kein Selbstläufer und geht nur mit Einverständnis des Gläubigers oder über ein Gericht.
Naja und von so einem JA ist mit Sicherheit kein Entgegenkommen zu erwarten.
Auskunft über dein Einkommen musst du nicht geben. Diesem JA schon gar nicht.
Trotzdem kann es passieren, dass sein SB gesenkt wird, weil ihr zusammen lebt. Das lässt sich auch vor Gericht nur abwenden, wenn du deine eigene Bedürftigkeit darlegst. Das sollte allerdings mit einem 1-jährigen Kind kein Problem sein.
Weitere Kinder sind so ziemlich der einzige Grund für eine Titelminderung, der von den Gerichten halbwegs akzeptiert wird.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es besteht kein Titel.
Also habe ich auf die Aufforderung des JA über mein Einkommen Auskunft zu erteilen rechtlich nicht einzugehen?
Dann sollte dein Mann den Betrag vom Anwalt titulieren lassen.
DAs JA ist verpflichtet, den Betrag zu titulieren, den der Unterzeichner wünscht.
Das heißt aber noch lange nicht, dass sie das auch tun.
Er kann es ja mal versuchen, oder ansonsten einen Titel von einem Notar erstellen zu lassen.
Auch da muss man aber aufpassen, dass man nicht über den Tisch gezogen zu werden. Das gilt gegenüber unterhaltspflichtigen Vätern als Volkssport
Beim Notar ist aber weniger die Gefahr, dass der Titel inhaltlich falsch ist, sondern dass die Rechnung überhöht ist.
Er darf nämlich nur um und bei 20,-€ berechnen, das fällt vielen aber erst ein, wenn man sie auf die überhöhte Rechnung aufmerksam macht.
Und bei denen, denen das vorher einfällt gibt es ganz oft Terminschwierigkeiten in den nächsten 5 Jahren.
Aber vielleicht ist ja sein Anwalt auch Notar.
Wenn das JA eine Beistandschaft hat, wird er aber Auskunft geben müssen. Sonst nicht und du auch nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich dachte immer ein Titel wird nur in Auftrag der Mutter gestellt.
Wenn wir selber einen erwirken und die Lebensumstände sich ändern sollten, so können wir das einfach beim Notar ohne vor Gericht mit Klage gehen zu müssen?
Wissen Sie wie hoch mein Selbstbehalt bei meinem Elterngeld wäre? (Nicht erwerbstätig in Elternzeit und Kind unter einem Jahr)
Hallo,
beim Unterhalt geht es um das Einkommen des Kindsvaters, Dein Einkommen spielt normalerweise keine Rolle.
Aber da Dein Partner nicht in der Lage ist den Mindestunterhalt zu zahlen gelten andere Regeln. An Dein Elterngeld will keiner ran, deshalb ist die Frage nach dem Selbstbehalt hier irrelevant.
Relevant ist nur die Frage inwieweit Dein Partner Dich unterhalten muss und um wieviel ihm deshalb der Selbstbehalt (z.Z. 1080 Euro) gesenkt werden kann.
Bei einer Mangelfallberechnung muss dann der Unterhalt für beide Kinder gleichmäßig reduziert werden.
Mindestunterhalt für ein Kind 0-6 sind zur Zeit 328 - halbes Kindergeld 92 = 236 Euro und für ein Kind zw. 6 und 11 sind es 376 - 92 = 284 Euro. Bei einem Selbstbehalt von 1080 Euro bleiben von 1450 Euro zum Verteilen 370 Euro. Gequotelt würden dafür für das 9jährige Kind ca. 202 Euro zu zahlen (und für das Baby blieben ca. 168 Euro).
Rechnung 236 + 284 = 520 Euro, Quotelung 370/520 mal 236 = 168, 370/520 mal 284 = 202 Euro.
Unter Umständen sind die exakten Zahlen etwas anders, aber hier zur Orientierung.
Das JA (und auch ein Gericht) wird nun versuchen ein fiktives Einkommen oder eine Absenkung des Selbstbehalts (z.B. wegen Haushaltsersparnis) vorzunehmen, so dass der Mindestunterhalt gezahlt werden kann. Hier liegt das Problem und hier geht es um das Aushandeln des richtigen Betrags.
Einen Titel selbst erstellen zu lassen halte ich im Moment nicht für sinnvoll, da das JA zunächst erst einmal eine Summe ausrechnen sollte, zu der ihr dann Stellung nehmt. Ggf. geht die Sache sowieso vor Gericht.
Einen Titel zu erstellen ist einfach, ihn nach unten zu ändern sehr schwierig und deshalb würde ich im Moment keinen erstellen lassen.
VG Susi
Ich bin übrigens sehr dankbar so ein Forum gefunden zu haben.
Anwälte nehmen sich kaum Zeit, wenn man kein übermäßig volles Portmonee besitzt und da ist man froh über jede Hilfe.
Ich habe deine Berechnung auch sehr gut verstanden Susi. Gibt es denn auch eine Möglichkeit zu berechnen inwieweit er für mich einstehen muss bzw. Wie das Jugendamt rechnet um den Selbstbehalt von 1080 bei ihm zu senken?
Hallo,
<a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/reduzierung-des-selbstbehalts/index.php>hier</a>" geht es um die Herabsetzung des Selbstbehalts und es wird von ca. 10% ausgegangen. Es ist schwierig zu sagen wieviel veranschlagt wird.
VG Susi
Okay ich Danke euch beiden trotzdem!! Habt noch einen schönen Abend 🙂
Gegen eine Absenkung des SB sollte er sich mit Händen Füßen wehren. Du hast kein Einkommen und bist selbst bedürftig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja ich finde den Gedanken, dass ich extra versucht hatte vor der Geburt meiner Tochter einen angemessen und gut bezahlten Job zu machen um dann später im Elterngeld nicht ganz so blöd dazustehen jetzt quasi als Bestrafung.
Meine Tochter wird im Zweifelsfall für ein fremdes kind hinten angestellt und die Kindsmutter kann verdienen was sie will und lacht sich ins Fäustchen.
Da fragt man sich echt was das für dumme Gesetze sind. Verstanden hätte ich es wenn ich da ein tolles Gehalt von paar Tausender stehen hätte, aber wenn man selbst Grad Mutter wird geht das über alle Grenzen und da werde ich nicht für aufkommen.
Notfalls muss mein Partner dagegen angehen oder halt noch einen Nebenjob machen.
Denn irgendwann will auch ich wieder voll arbeiten und dann immer für ein fremdes Kind herangezogen werden?
Respekt für die Frauen, die das akzeptieren. Ich nicht vorher muss ich eher die Ex erschießen 😀
Meine Tochter wird im Zweifelsfall für ein fremdes kind hinten angestellt und die Kindsmutter kann verdienen was sie will und lacht sich ins Fäustchen.
Denn irgendwann will auch ich wieder voll arbeiten und dann immer für ein fremdes Kind herangezogen werden?
Respekt für die Frauen, die das akzeptieren. Ich nicht vorher muss ich eher die Ex erschießen 😀
Puuuh...ich hoffe, du denkst da genauso drüber wenn dein Mann irgendwann (was ich dir ausdrücklich NICHT!!! wünsche) eine neue Familie gründet.
Zumal redest du von einem fremden Kind? Das finde ich nun wiederum befremdlich, es ist doch das Kind deines Mannes? Du hast ihn doch als Vater kennengelernt?
as tuht dann als Mutter, auch wenn es nicht mein Kind ist, schon weh
Naja, muss es ja nicht, ist ja ein fremdes Kind
Mima
Moin Desinas,
Also habe ich auf die Aufforderung des JA über mein Einkommen Auskunft zu erteilen rechtlich nicht einzugehen?
Nein, Du musst nicht darauf eingehen.
Aber:
Du hast kein Einkommen und bist selbst bedürftig.
Um das nachzuweisen, wäre eine Einkommensauskunft erforderlich.
Geht es vor Gericht, kommst Du nicht umhin.
Was vor Gericht herauskäme, ist schwer vorhersehbar.
Verweigerst Du, dann steht der Absenkung des Selbstbehalts Deines Mannes nichts im Wege.
Nur andererseits kann ich nicht einsehen, das das Jugendamt noch an mein Elterngeld möchte.
Gefühlt ist das zwar verständlich, tatsächlich ist das aber nicht so. Da Du mit dem Elterngeld Deinen Bedarf anteilig selber deckst, kann Dein Mann mehr von "seinem" Geld für die Kinder einsetzen.
Gruß
United
Moin Desina,
Notfalls muss mein Partner dagegen angehen oder halt noch einen Nebenjob machen.
wie schon dargestellt: Mit dem Gehalt Deines Partners Unterhalt zu bezahlen und eine neue Familie zu gründen ist recht "sportlich". Es ist doch klar, dass es hier zu Einschränkungen kommen wird. Das hätte Dir auch im Ansatz schon im Vorfeld klar sein können.
Es ist oft hier im Forum zu beobachten, dass die Fragen meist gerade dann kommen, wenn selber gemeinsamer Nachwuchs da ist oder gerade in Planung ist. Also, man kann dann nur sparen oder sein Einkommen erhöhen. Hier wird Dein Partner wohl nicht drum herum kommen, sich entweder weitere oder besser bezahltere Arbeit zu suchen. Bzw. wird Deine Elternzeit kürzer sein, wenn ihr (wie es bei vielen üblich ist) wieder arbeiten gehen müsst.
Meine Tochter wird im Zweifelsfall für ein fremdes kind hinten angestellt und die Kindsmutter kann verdienen was sie will und lacht sich ins Fäustchen
Auch für Dich ist die Trennung nur einen Satz weit entfernt. Dieser ist schnell gesagt und lautet : "Sorry, es geht nicht mehr. Ich zieh morgen mit dem Kind aus". Spätestens dann wäre Dein Partner auf jeden Fall ein Sozialfall. Ich finde es immer etwas befremdlich wenn von "mein Kind" und "fremden Kindern" gesprochen wird. Denn das sind meist Sätze, die von Frauen genutzt werden, die später kein bisschen besser bei einer Trennung reagieren als die Exen, denen sie dieses Verhalten vorwerfen. Gruß Ingo
Naja als wir uns entschlossen hatten ein Kind zu bekommen, hatte er noch ein höheres Gehalt. Die Firma ist aber in die Insolvenz gegangen und somit hat er sich auf die Schnelle ebend was Neues gesucht da Nachwuchs anstand.
Es ist eben nicht alles vorhersehbar. Und warum sollte ich als junge Frau auf ein Kind verzichten? Ich habe genauso ein Recht dazu ebenso wie der Partner nicht sein Leben lang, aufgrund Trennung erster Ehe, immer allein zu bleiben hat.
Ich finde da muss man immer beide Seiten sehen und außerdem hat er bisher immer Unterhalt bezahlt. Es geht hier nicht darum den Unterhalt zu drücken.
Wenn das Gehalt der neuen Partnerin einbezogen wird finde ich sollte es auch auf der Gegenseite passieren. Jede Familie muss doch irgendwo sehen wo sie bleibt.
Als ich festangestellt war habe ich seinen Sohn ebenfalls mit eingekleidet, da die Kindsmutter das Kind ohne Jacke bzw. Mit kaputten Klamotten zu uns schickte. Auch Geschenke und sein Zimmer habe ich mit eingerichtet und finanziell beigetragen. Es ist mir nicht zu schade.
Aber von dem Elterngeld seiner Mutter etwas abzudrücken, dass dem Kind eh nicht zu Gute kommt, kann ich nicht einsehen.
Naja es ist jetzt eh soweit, dass die Schule eine Meldung zum Jugendamt gibt, damit die prüfen ob es nicht besser wäre das er bei uns lebt. Denn er wiederholt die zweite Klasse und wird es wohl wieder nicht schaffen, da Mutti weder Hausaufgaben noch Klausuren mit ihm übt. Es droht die Sonderschule.
Soviel zu fremdes Kind. Eventuell war die Ausdrucksweise nicht ganz angebracht.
hi,
Aber von dem Elterngeld seiner Mutter etwas abzudrücken, dass dem Kind eh nicht zu Gute kommt, kann ich nicht einsehen.
das Kind kostet Essen, Wohnraum, Kleidung, Strom etcpp. Wie und wofür die KM den KU ausgibt geht euch nichts an.
Naja es ist jetzt eh soweit, dass die Schule eine Meldung zum Jugendamt gibt, damit die prüfen ob es nicht besser wäre das er bei uns lebt. Denn er wiederholt die zweite Klasse und wird es wohl wieder nicht schaffen, da Mutti weder Hausaufgaben noch Klausuren mit ihm übt. Es droht die Sonderschule.
Daher wehr der Wind.....ihr seid die besseren Eltern. Sag das doch gleich!
Mima
**Quoting korrigiert.**
Auch wenn das Kind bei euch lebt würde es nicht billiger. Die KM scheint ja nicht in der Lage zu sein KU zu zahlen. Der bisherige Unterhalt bleibt dann zwar bei euch und das KG kommt noch oben drauf. Trotzdem wird es nicht unbedingt billiger und du wirst auch dann von deinem Geld etwas in das Kind deines Mannes "stecken" müssen und auch in dein eigenes
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Desinas,
Aber von dem Elterngeld seiner Mutter etwas abzudrücken, dass dem Kind eh nicht zu Gute kommt, kann ich nicht einsehen.
Nochmal: Von Deinem Elterngeld gibst Du nichts an das Kind Deines Mannes ab.
Dein Partner kommt aktuell für sich, für Euer Kind und anteilig für Dich auf.
Es geht bei der Absenkung des Selbstbehalts nicht darum, ob Dein Elterngeld an das erste Kind abgeben wird, sondern darum, ob Dein Partner anteilig für Dich aufkommen muß.
Ich bin in Elternzeit und erhalte 750 Euro welches ich fast zur Hälfte weglegen um im zweiten Lebensjahr meiner Tochter klarzukommen.
In anderen Worten: Der Luxus, daß Du Geld zur Seite legen kannst, geht aktuell auch zu Lasten des ersten Kindes.
Aus Sicht der ungeliebten ersten KM: "Wieso darf Desina zu Lasten meines Kindes Geld aufs Sparbuch packen ?"
Anderes Thema:
Der bisherige Unterhalt bleibt dann zwar bei euch und das KG kommt noch oben drauf.
Aktuell gezahlte 163 EUR + 188 EUR Kindergeld = 351 EUR mehr in der Haushaltskasse.
Unter Berücksichtigung bereits vorhandener Umgangskosten dürfte das durchaus reichen, den Bedarfsanstieg für einen 9jährigen abzudecken.
Gruß
United