Anrechnung Kostendä...
 
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Anrechnung Kostendämpfungspauschale

 
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

es ist mal wieder soweit. Junior 2 wird diesen Monat 18 und Neuberechnung des Unterhaltes steht an.

Als Beamter muss ich mich privat versichern (50%). Die anderen Behandlungs- bzw. Krankheitskosten werden über den Dienstherrn durch die sogenannte Beihilfe erstattet. Diese Beihilfe springt in meinem Fall aber erst nach einer jährlichen Selbstbeteiligung (sogen. Kostendämpfungspauschale) in Höhe von 400,- € ein.

Kann ich diese 400,- € bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens berücksichtigen?

Gruß aus Bochum

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2011 18:02
(@dalli67)
Zeigt sich öfters Registriert

ich bin auf diesem gebiet zwar kein fachmann, allerdings -reines bauchgefühl- halte ich das nicht für abzugsfähig.

du hast so etwas wie einen "gesetzlichen eigenanteil". wärst du gkv-versichert, könntest du auch nicht die eigenanteile -z.b. auf medikamente und praxisgebühr- auf die krankenversicherungsbeiträge aufschlagen. denn nur darum geht es ... krankenvorsorgekosten = beiträge.

eventuell ist hier jemand als "fachmann" kundiger... aber da "kostendämpfungspauschale" so etwas ist wie ein eigenanteil, halte ich die berücksichtigung für nicht möglich. zumal ja auch nicht sicher ist, dass kosten in dieser höhe überhaupt anfallen...

grüße
jürgen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2011 21:41
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin wgd,

in meiner Beihilfeverordnung stehen für mich 90.- Euro drin, maximal sind 120 bis 270.- 'drin'.
Die 400.- von dir erstaunen mich sehr - welches Bundesland?
Verwechselst du die Kostendämpfungspauschale der Beihilfe etwa mit dem Betrag, ab dem sich eine Antragsstellung bei deiner privaten Zusatzversicherung erst lohnt, da diese jährlich eine Beitragsrückerstattung zahlt?
Ähnlich wie die Schadensschwelle bei der Autohaftplicht?

Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2011 14:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Fischkopf,

die Kostendämpfungspauschale regelt jedes Bundesland anders. Die Höhe ist abhängig von der Besoldungsstufe und der Abschläge für die Kinder. Bei wasguckstdus Kostendämpfungspauschale ist davon auszugehen, dass er im gehobenen Dienst in einer höheren Besoldungsstufe (ca A12-14) liegt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2011 19:24
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Guten Abend,

also steuerlich sind diese 400 € als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Unterhaltsrechtlich bin ich der Meinung, dass man sie anrechnen müsste, da sie als Kosten der Gesundheitsfürsorge mein verfügbares Einkommen reduzieren. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Kosten auch tatsächlich anfallen. Dies ist in meinem Fall gegeben, da ich regelmäßig zum Zahnarzt gehe und auch meine Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehme.

Gruß aus Bochum

@LBM - Richtig!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2011 22:43
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo wgd,

ich arbeite zwar nicht im Öffentlichen Dienst sondern bin in der Privatwirtschaft angestellt, bin aber privat krankenversichert. Meine, nicht bei mir lebenden Kindern, sind ebenfalls über mich privat versichert.

Für mich und meine 3 Kinder hatte ich einen jährlichen SB von 2400 Euro. Die Beistandschaft des JA hat bei der Berechnung des KU die Krankenversicherungsbeiträge für meine Kinder und die im Rahmen des SB angefallenen Kosten anerkannt. Allerdings nicht pauschal sondern ich musste ich die angefallenen Kosten der letzten 12 Monate nachweisen.

Aber bei 400 Euro/Jahr (33 Euro/Monat) in eine andere Stufe der DDT zu rutschen, geht nur, wenn du vorher schon knapp an der Stufengrenze bist.

Grüße
Tom

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2011 23:56
(@dakika35)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Tom hat alles wichtige geschrieben. In meinem Urteil wurde genauso verfahren und das Gericht hat sich auf die Kostendämpfungspauschale bei Bematen bezogen als es um meinem SB bei der privaten Krankenversicherung ging. Ich habe das nachgewiesen und es wurde voll anerkannt.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2011 00:03