Anrechnung von Ausb...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Anrechnung von Ausbildungsbedingtem Mehrbedarf laut Jugendamt und Kindesmutter

 
(@novemberkind)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend zusammen!!!

Bin jetzt schon länger nicht mehr hier gewesen.
Wollte Euch gerne eine unglaubliche Geschichte erzählen ( ich bin sowas von verärgert)

Mein Stiefsohn ist mittlerweile 17 Jahre alt wird nächsten Monat 18 und hat nach langem Hin und Her letzten Sommer eine Ausbildung zum Landwirt begonnen. Bereits im Vorfeld meldete sich das Jugendamt, bei der die KM mittlerweile eine Beistandschaft zwecks Unterhaltangelegenheiten abgeschlossen hat. Es ging mal wieder um eine Überprüfung des Einkommens alle 2 Jahre. Die Überprüfung ergab nichts neues wir wurden also weiterhin in die Einkommensstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle eingestuft. Gleichzeitig wurde uns mitgeteilt das der Junge ja in Zukunft auch über eine Ausbildungsvergütung verfügt und das diese dann in einer neuen Berechnung seitens des JA  auf den Unterhalt anzurechnen wäre.

Es passierte trotz mehrfacher Anfragen nichts und wir zahlten bis einschließlich Dezember noch die vollen 398€ Unterhalt weiter. Im Januar nach nun gut einem halben Jahr kürzten wir den Unterhalt nach schriftlicher Ankündigung auf 248€. Zu diesem Zeitpunkt wußten wir bereits das der Junge 400€ Ausbildungsvergütung erhält, 9 km von seinem Zuhause entfernt arbeitet,dort auf dem Hof ein Zimmer hat und Vollpension und noch bei seiner Mutter lebt. Also sind wir von folgender Rechnung ausgegangen: 400 € Ausbildungsvergütung - 90€ Selbstbehalt = 310 ./. 2 ( Hälfte Mutter /Vater)= 155€  398€ Unterhalt -155€ = 243€ somit fühlten wir uns mit dieser Kürzung auch durchaus auf der sicheren Seite. Weitere 4 Monate geschah nichts bis wir dann mal tatsächlich Ende April eine Berechnung des JA bekamen!!!!

Hier war aber plötzlich von ganz anderen Zahlen die Rede!
Es wurde nämlich plötzlich  der sogenannte Ausbildungsbedingte Mehrbedarf seitens der KM geltend gemacht in Höhe von 4400€ für 1 Jahr .

Darin enthalten:
- Fahrten zur Ausbildungsstätte 9km a 0,30 € nicht nur 2 Mal täglich nein auch 4-6 Mal täglich ohne Abzug von Schultagen, Urlaub, freien Tagen Krankheitstagen oder Übernachtungen vor Ort ( Der Junge hat nämlich auf dem Bauernhof ein Zimmer in
  dem er auch nach eigener Aussage häufig übernachtet)

- Fahrtkosten in die Berufsschule ( Beleg hierzu war ein Screenshot des Fahrkartenautomaten an einem Datum an dem er gar keine Schule hatte und wir wissen das er in einer Fahrgemeinschaft zur Schule fährt) Kosten für Schulbücher 240€ ( uns liegt
  jedoch ein Beleg der Schule vor über 86€)

- Kosten für Fortbildung und Unterbringung, hier wurden 125€ berechnet und Fahrtkosten dorthin von 150€ geltend gemacht( auch hier haben wir Belege von der Schule gefordert die aussagen das die Unterbringung inkl. Verpflegung und Lehrmaterial
  60€ gekostet hat und das Kind dorthin mit einem von der Schule organisierten Bus für 36€ gefahren ist)

- Desweiteren wurden Arbeitskleidung für 815€ geltend gemacht alles feinste Markenbekleidung (ebefalls ohne Belege nur durch eine Auflistung)

Und dann gehört natürlich zur Ausbildung natürlich auch der Erwerb eines Traktor Führerscheins auch dieser wurde mit811€ berrechnet und einem Ausbildungsbetrag belegt!!!) Nachdem wir durch die anderen Positionen bereits skeptisch waren haben wir auch das überprüft und festgestellt das er zwar in der Fahrschule angemeldet ist, aber den Führerschein bis zum heutigen Tage nich nicht erworben hat. Noch schlimmer nach intensiverer Recherche stellte sich heraus das er erst mal eine MPU benötigt um überhaupt dazu zugelassen zu werden!! Aber zahlen sollen wir schon mal!

Verständlicher Weise sind wir dann zum Rechtsanwalt um uns beraten zu lassen und der wiederrum hat das JA angeschrieben um genau diese Dinge zu klären bzw. mal zu hinterfragen. Zum Thema Führerschein ist vielleicht noch zu erleutern das mein Schwiegervater ein Sparkonto für den Jungen angelegt hat auf dem ca. 1300€ sind und für die Ausbildung gedacht waren. Über dieses Konto sind beide Eltern Fügungsberechtigt und die KM erhält regelmäßig Auszüge darüber. Wenn das Kind jetzt im August 18 wird geht das Geld automatisch an ihn über. Es war ganz klar abgesprochen das dieses Geld genau für solche Belange verwendet wird!!!

Somit wurde letztendlich keine Pauschale von 90€ abgezogen sondern Unkosten von 369€ mtl. bei 400€ Einkommen verbleiben somit 31€ ./.2= 15,50€ die nach dieser Berechnung auf den Unterhalt angerechnet werden dürfen.
Wir haben uns gewert und Belege gefordert Nachweise über diese Kosten usw. Keine Chance laut JA schikaniere man die Mutter unter fadenscheinigen Vorwürfen etc.
Es ist ganz klar das der Junge Unkosten hat und wir sind auch gerne bereit diese in angemessenem Umfang anzuerkennen, aber das hier ist doch die Krönung!!

Heute steht dann plötzlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür und stellt uns einen Titel zu obwohl die Angelegenheit ja noch gar nicht geklärt ist!
Weß jemand Rat oder hat jemand ähnliche Probleme oder Erfahrungen gemacht? Ich würde mich freuen

Sorgenvolle Grüße

Leerzeilen eingefügt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2014 00:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Von wem ist denn der zugestellte Titel ausgestellt? War vielleicht zwischenzeitlich ein Gericht eingeschaltet?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2014 10:46
(@novemberkind)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen !!!
Es handelt sich hierbei um einen Titel den mein Mann vor Jahren beim Notar hat anfertigen lassen, bei dem es sich aber nicht um einen sogenannten dynamischen Titel handelt, sondern um einen Betrag von 343€ Kindesunterhalt der bis auf Änderung von Einkommesnsstufe oder Altersstufe ausgestellt war. Ja und den haben sie jetzt herausgekramt . Wir haben gleich den nächsten Rechtsanwaltstermin um prüfen zu lassen wie es weiter geht.
9 Monate hat es gedauert bis sich überhaupt mal etwas getan hat, mein Mann hat immer regelmäßig und pünktlich Unterhalt gezahlt seit 14 Jahren und jetzt möchte man lediglich die Berechnung des Jugendamtes überprüfen lassen ( aus vorher beschriebenen berechtigten Gründen) und dann sowas ?
Ich bin fassungslos.
Was ist denn dann ab nächtem Monat da wird das Kind 18, demnach wird sich ja wieder etwas ändern und dann fällt der KM ein plötzlich noch mehr Unkosten zu haben als im letzten Jahr ( die sie wie bereits erwähnt nicht belegen kann) und dann haben wir den Gerichtsvollzieher wieder in der Türe stehen?
Ich kann das einfach nicht verstehen. Der Junge soll selbstverständlich von uns unterstützt werden keine Frage. Aber die angesetzten Kosten sind meiner Meinung schon gewaltig hoch, wenn man bedenkt das man im Reglefall eine Pauschale von 90€ für berufsbedingte Aufwendungen einsetzt.
Ich werde euch nach dem Termin auf dem laufenden halten auch wenn meine Hofnungen auf Gerechtigkeit nicht gerade sehr hoch sind.
Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2014 09:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ihr müsst unterscheiden zwischen Mehrbedarf und dem Besuch des GV.

Es exisitert ein gültiger Titel über x €. Den hat dein Mann nicht abändern lassen, sondern einfach nach Ankündigung weniger gezahlt. Damit hat er eben Unterhaltsschulden angehäuft, da er laut Titel mehr hätte zahlen müssen. Diese Differenz darf nun gepfändet werden.

Sinvoll wäre ebe ngewesen ,den Titel abändern zu lassen. Das sollte nun dringend in Angriff genommen werden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 09:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Novemberkind,

Was ist denn dann ab nächtem Monat da wird das Kind 18, demnach wird sich ja wieder etwas ändern und dann fällt der KM ein plötzlich noch mehr Unkosten zu haben als im letzten Jahr ( die sie wie bereits erwähnt nicht belegen kann) und dann haben wir den Gerichtsvollzieher wieder in der Türe stehen?

die Kosten (Unkosten gibt es nicht) der KM sind bei einem volljährigen Kind sowieso irrelevant. Am Tag der Volljährigkeit des Kindes setzt das Gesetz die Mutter nämlich auf die andere Seite des Unterhaltstischs: Neben den Vater, denn ab jetzt sind beide Eltern unterhaltspflichtig.

Aus Gründen der Sprach- und Psychohygiene und zu Deinem eigenen Schutz solltest Du bei Unterhaltsfragen allerdings nicht immer von "wir" schreiben: Der Unterhalt mag von Eurem gemeinsamen Konto abgehen, aber unterhaltspflichtig ist nur Dein Mann, nicht "Ihr". Du musst überhaupt nichts bezahlen und solltest bei diesem Thema deshalb mindestens zwei Gänge zurückschalten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 13:59
(@novemberkind)
Schon was gesagt Registriert

Hallo bin wieder da!
Vielen Dank für die netten Antworten. Der Hinweis mit dem " Wir " hat mir besonders gut gefallen, da mich die ganze Angelgenheit wirklich persönlich sehr belastet. Ich werde versuchen diesen Tip in Zukunft besser umzusetzen, auch wenn es mir schwer fällt da wir doch eine Familie sind!
Aber wenn ich es aus der vorgeschlagenen Sicht sehe nimmt das schon den Druck ein bischen raus. Danke

So nun zum wesentlichen Teil, der RA hat meinem Mann dazu angeraten den Unterhalt in der Höhe des Titels bzw. die Diffferenz zu dem bereits im Vorfeld gezahlten Unterhalt sofort zu überweisen, das hat er dann auch soeben erledigt. Aber das JA hat ja eigentlich höhere Forderungen als das diese mit der Zahlung von dem tiulierten Betrag übereinstimmen. Er meinte aber ganz klar das anhand dieses Titels definitiv nur 343€ mtl. Unterhaltszahlungen gepfändet bzw. eingefordert werden dürfen. Forderungen die darüber hinaus gehen müssten erst erneut geltend gemacht werden, in dem das JA Klage gegen meinen Mann einreichen oder erheben würde.
Darauf solle er es ruhig ankommen lassen, da sich der RA sicher ist das diese Forderungen nicht rechtens und auch total überzogen sind. Außerdem bestehe keine Kostentragungspflicht ohne Belege !!
Ich hoffe inständig das er Recht hat!
Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2014 16:58
(@psoidonuem)
Registriert

Ja, er hat Recht, aber das hätten wir Dir auch alles sagen können, kostenlos. Also fürs nächste Mal  😉

Interessant wäre jetzt, zu wissen, ob der Titel auf den 18. Geburtstag begrenzt ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 17:07
(@novemberkind)
Schon was gesagt Registriert

Ich trau es mich gar nicht zu sagen  !!!!! Leider nicht !!!! :-((((((((
Der RA rät dazu eine Vereinbarung zwischen Vater und Sohn zu machen, sollte das nicht funtionieren ist die eizigste Möglichkeit wohl auf Abänderung zu klagen .
Also die ganze Sache ist noch lange nicht ausgestanden, vorallen Dingen muss mein Mann dann wohl bereits im August (18. Geburtstag) auf jeden Fall erstmal wieder 343€ zahlen, ob berechtigt oder nicht, sonst droht wieder Unheil.
Hat jemand eine Idee wie man das am besten klären könnte?
Ich bin über jede Idee dankbar
Liebste Grüße
P.S. Mit der KM ist kein Gespräch mehr möglich

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2014 17:21
(@psoidonuem)
Registriert

Je nachdem wie das Verhältnis zum Sohnemann ist, kann man ihn bitten, den Titel herauszugeben sobald er 18 wird - oder klagen.
Und wenn man gerade am Bitten ist, ihn darauf hinweisen, dass ab seinem Geburtstag weder die Mama noch das Jugendamt seine Kastanien aus dem Feuer holen, im Gegenteil, Mama jetzt im Grunde sogar im anderen Boot sitzt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2014 17:35