Guten Morgen,
ich bin seit 10 Jahren getrennt und seit 8 Jahren geschieden. Seit dieser Zeit zahle ich regelmäßig den Unterhalt für meine beiden Kinder , die im Haushalt meiner Exfrau leben (Exfrau arbeitet selbst voll).
Ich werde im nächsten Jahr meine Lebensgefährtin heiraten. Meine Kinder sind beide erwachsen aber weiterhin privilegiert (Studium bzw. Abiturient).
Zur Zeit zahlen wir jeweils hälftig den Volljährigenunterhalt, da unsere Einkommen ca. auf gleichem Niveau liegen. Zahlen heisst hier aber, ich zahle etwas mehr als 50 % von 1400 € (Anspruch von 2 volljährigen Kindern inkl. private KV), meine Exfrau verrechnet ihren Anteil als Betrag für Kost und Logis. Soweit so gut. Allerdings kommt mein Anteil nicht bei den Kindern an, sondern ich bin gehalten, meinen Betrag auf das Kto. der Exfrau (mit Einverständnis der Kinder) zu zahlen. Meine Exfrau hat den Kindern bis in den kleinsten Winkel "deutlich gemacht", was das Leben heutzutage kostet und sie vor die Wahl gestellt, dass sie (die Kinder) entweder alles selbst aus dem Unterhalt heraus zu bestreiten haben oder sie dies übernimmt und dafür den kompletten Unterhalt einbehält. Meine Kinder haben sich dadurch beeindrucken lassen und dieser Regelung letztendlich zugestimmt. Ich sehe dies zwar nicht so krass, habe die "Entscheidung" der Kinder aber zu akzeptieren; alles Andere würde nur wieder zu Streit führen, der im Grunde niemanden etwas bringt.
Durch meine beabsichtigte Neuheirat im nächsten Jahr wird sich mein Einkommen erhöhen. Da ich im öffentl. Dienst als Beamter tätig bin, werde ich nach Eheschließung eine Familienzuschag erhalten (Stufe 1 verheiratet und ein Zuschlag für ein Stiefkind, wobei dieses Kind als 3. Kind gewertet wird wegen 2 sogen. Zählkinder aus erster Ehe). Mein Einkommen wird sich dadurch um ca. 400 € brutto/mtl. erhöhen.
Es wird so sicher sein, wie das Amen in der Kirche, dass hierauf eine Forderung zur Neuberechnung des Unterhaltes kommen wird. Da es mir paradox erscheint, das letztendlich meine Exfrau (die über ein gutes Einkommen verfügt, den gesamten Volljährigenunterhalt einbehält, mit einem gutverdienenden Lebensgefährten im eigenen Haus wohnt) von meiner Eheschließung/Familiengründung finanziell profitiert, stellt sich mir folgende Frage:
Sind diese Einkommensbestandteile, die ausschließlich aufgrund meiner neuen familiären Situation gezahlt werden, bei der Berechnung von Unterhaltszahlungen überhaupt zu berücksichtigen???
Gruß an alle
Hallo,
soweit ich weiß, wird alles was als Einkommen gezählt wird mit berücksichtigt. Wenn du also keine Erhöhung haben möchtest und es sich für Dich nicht rechnet....warum heiraten?
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
genau so ist es.
Gruß
Emilian
Moin,
wenn volljährige Kinder sich noch so einschüchtern lassen, dass sie sich nicht einmal trauen, sich ihren (!) Unterhalt auf's eigene Konto überweisen zu lassen, kann man's nicht ändern. Irgendwann wird der Groschen schon fallen - spätestens, wenn sie ausziehen.
@ papi74,
Wenn du also keine Erhöhung haben möchtest und es sich für Dich nicht rechnet....warum heiraten?
es soll noch den einen oder anderen Heiratsgrund geben, der nichts mit Geld und Steuern zu tun hat, sondern ganz allein mit dem Menschen, zu dem man dabei "ja!" sagt... 😉
Grüssles
Martin
(zum zweiten Mal verheiratet - und ohne Ahnung, was das finanziell bringt oder kostet)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
ich glaube deine Sorge richtet sich in die falsche Richtung. Du soltlest eher mal einen Blick darauf werfen, ob deine bisherigen Zahlungen überhaupt richtig sind.
Ich versuchs mal zu überschlagen.
Beide Kinder volljährig.
Kind 1 Student und damit nicht mehr priveligiert. Bedarf, wenn nicht zu Hause lebend, 670 € + KV/PV. (gelten die 670 überhaupt, wenn er von zuhause aus studiert?). Davon Bedarfsmindernd sind 184 € KG abzuziehen, also verbleiben 486 € + KV/PV.
Kind 2 Schüler und damit priveligiert. Da eben nicht Student ist der Bedarf nach dem Einkommen von dir und deiner Ex zu berechnen. Auch hier ist das gesamte KG bedarfsmindernd abzuziehen. In Stufe 1 wären das 488-184=304 € mindestens. Dazu natürlich wieder KV/PV.
Selbst in Stufe 3 hätte er einen Bedarf von 353 €.
Da ihr ja beide verdienbt nehme ich zum Überschlag nun mal diese 353 €. Also hätten beide Kinder einen Bedarf von 839 € + Versicherung.
Wenn ein Gesamtbetrag von 1400 € im Raum steht, dann verdienen du und deine Ex entweder sehr viel oder die beiden Kinder sind mit monatlich 561 € sehr teuer versichert.
Selbst bei 1., würden die paar Euro Zuschlag wohl kaum etwas i nder Eingruppirung des Abiturienten ändern. Zumal bei Studenten der Bedarf ja gedeckelt ist und nicht mehr weiter nach oben geht, nur weil die Eltern mehr verdienen.
Noch eine weitere Frage: Hat der Student BAFÖG beantragt? Wenn ja, wurde es abgelehnt? Wenn nein, warum nicht? Er ist dazu verpflichtet, um die Unterhaltspflichtigen zu entlasten. Was hat der Abiturient vor? Auch ein Studium? Eine Ausbildung?
Ne, eine Klage sollte nicht deine Sorge sein. Grob überschlagen, werden deine Kidner feststellen ,das sie nicht mehr soviel bekommen, bzw. ihre Mama wird das feststellen.
btw: Wie ist denn der Kontakt zu deinen Kindern? Hast du dem Älteren mal erklärt, das er von rund 700 € (evtl. plus KG, das die Mutter an ihn weiterleiten müßte) auch ein nettes WG- Zimmer und die Unabhängigkeit von mUttis Rockzipfel finanzieren könnte?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
...es soll noch den einen oder anderen Heiratsgrund geben, der nichts mit Geld und Steuern zu tun hat, sondern ganz allein mit dem Menschen, zu dem man dabei "ja!" sagt... 😉
Grüssles
Martin
(zum zweiten Mal verheiratet - und ohne Ahnung, was das finanziell bringt oder kostet)
...genau! 🙂
..die 1400 kommen bei Einommensstufe 10 schon hin (allerdings ist das KG noch nicht abgezogen)...bei Studierenden, die noch bei einem Elternteil wohnen, erfolgt übrigens keine Deckelung des Unterhaltsbetrages (auch so ein Paradoxum des deutschen Unterhaltsrechts), was dazu führt, dass der auswärtsstudierende bei entsprechendem Einkommen der Eltern einen erheblich geringeren Unterhaltsanspruch hat, als der Studierende, der noch im Hotel Mama wohnt...
Hallo,
es soll noch den einen oder anderen Heiratsgrund geben, der nichts mit Geld und Steuern zu tun hat, sondern ganz allein mit dem Menschen, zu dem man dabei "ja!" sagt...
Irgendjemand hat mal gesagt, dass die Heirat ein rechtssicherer Vertrag auf die Liebe sei in dem man die Verantwortung des Staates auf den jeweiligen Ehepartner abwendet.
Da man meiner Meinung nach keinen Vertrag auf die Liebe abschliessen kann...also warum heiraten?!
Des Weiteren, hat man kaum noch Vorteile die durch eine Ehe entstehen. Witwenrente...gibts nicht mehr...Steuerliche Vorteile sind in der Regel kaum vorhanden...Langzeitehen gibts auch kaum noch...
also für mich kein Grund mehr erkennbar für die Institution "Ehe".
Ich bin jetzt mit meiner LGin ohne Trauschein glücklich und ggf. weiß jeder wo er steht. Freunde von uns haben statt zu heiraten in einem feierlichen Rahmen ein Treuegelöbnis abgelegt...war und ist für mich das gleiche wie eine Hochzeit.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Was Du nicht vergessen solltest ist, und das ist WICHTIG!!!
Wenn das 3.Kind evtl. als Unterhaltsberechtigt eingestuft werden kann, wird ab dem 3. Kind die Unterhaltsstufe in der Düsseldorfer Tab. um eine Stufe herabgesetzt.
Also ergeben sich, wenn überhaupt noch Unterhaltberechtigt (siehe Beiträge oben) andere Summen für Kind 1 und 2!!!
Solltest Du ggf. und falls zutreffend bedenken!
Hi Doc,
bitte genau lesen. Das dritte Kind ist sein Stiefkind, also leibliches Kind seiner zukünftigen Ehefrau. Und ist daher ihm ggü. nicht Unterhaltsberechtigt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen