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Anschaffungen geplant, wie wirkt es sich auf den Unterhalt aus

 
(@shocolade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich plane für dieses Jahr den Kauf einer Eigentumswohnung und eines neuen PKWs den ich vorwiegend beruflich nutze.

Ich zahle z.Zt 740€ für 2 Kinder (jetzt 4 Jahre nach Scheidung) und bin nach einem Einkommenszuwachs durch Arbeitsplatzwechsel nun in einer Kategorie, wo ich eigentlich 940€ zahlen müsste. Das möchte ich natürlich vermeiden. Den Kindern geht es gut und ich verreise auch mit Ihnen auf eigene Kosten.

- Bei der Wohnung müsste ich einen Kredit i.H.v. ca. 900€ mtl. aufnehmen (bei 3,3 % Tilgung).
- Beim Auto hat mein altes jetzt 180000 km. Ich würde mir gerne einen Jahreswagen anschaffen, benötige das Auto beruflich. Macht eine Ratenzahlung Sinn, mit der ich meinen Unterhalt drücken kann?

Wie sieht es mit der Anrechenbarkeit in beiden Themen aus?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Shoki

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2015 22:16
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was das Auto angeht, dass ist durch die Anerkennung der berufsbedingten Aufwendungen mit abgegolten. Da macht eine Ratenfinanzierung im Regelfall keinen Sinn, da die meist nicht anerkannt wird.

Was die Eigentumswohnung angeht, du kannst zwar hier einen Teil der monatlichen Kosten abziehen - sofern du die 4 % der zus. Altersvorsorge noch nicht ausgereizt hast, im Gegenzug kann dir aber ein geldwerter Vorteil angerechnet werden. Im Zweifelsfall ein Nullsummenspiel.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2015 22:34
(@shocolade)
Schon was gesagt Registriert

so war bislang auch mein verständnis bis ich das hier las.

http://www.oeffentlichen-dienst.de/wirtschafts-news/129-familienrecht/676-beruecksichtigungsfaehige-schulden.html

dort steht ja explizit etwas über einen immoblienkredit als konsumkredit, der voll zu berücksichtigen sei, eben auch nach trennung, sofern er in einem angemessenen verhältnis zum einkommen steht und das stünde er mit wohl 1/4 des nettoeinkommens.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2015 23:49
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

...Den Kindern geht es gut und ich verreise auch mit Ihnen auf eigene Kosten....

Wer sollte Deiner Meinung nach die Kosten übernehmen?

LG Pinkus, die sich gerade fragt ob sie den Urlaub des KVs mit Sohn sponsorn muss

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2015 23:57
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
Soweit ich das verstanden habe können Schuldrn berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Trennung bestanden.
Neue Schulden, da ist die Frage ob das notwendige Schulden sind. Und Haus und Auto sind vermutlich nicht lebensnotwendig.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2015 00:23
(@shocolade)
Schon was gesagt Registriert

hallo pinkus,

ich glaube nicht dass dies mit meiner frage zu tun hat. insofern etwas unpassend, mir keine private nachricht zu schicken um das zu thematisieren.

die kindsmutter fährt trotz ingenieursgehalt und regelmässigem unterhalt jahr für jahr lediglich in deutschland bei verwandten umher. ich hingegen möchte den kindern einen strandurlaub mit flugreise ermöglichen, den sie sich sehr wünschen. die mutter soll mir gar nix sponsorn aber vllt im interesse ihrer kinder etwas beisteuern damit deren wünsche auch realisierbar sind, wenn sie diese schon selbst nicht realisieren will.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2015 00:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dass es mit dem Auto so nichts wird hat Anna-Sophie schon geschrieben. Auch mit dem Eigenheimkauf/Eigentumswohnung ist nicht alles Gold, was glänzt.

Auf der von Dir genannten Seite steht:
"Gleiches gilt bei Eigenheimkauf, da dieses ein mietfreies Wohnen im Alter garantiert, insgesamt können 24 Prozent des Bruttogehalts in Abzug gebracht werden."

Diese 24% des Bruttoeinkommens beziehen sich auf die gesamte Altersvorsorge mehr geht nicht.
Wenn es sich rechnet, dann solltest Du als erste Prüfen, welche Regelung das für Dich zuständige OLG vorsieht. Außerdem darst Du durch den Kredit nicht zum Mangelfall werden.

VG Susi

Nachtrag; "Einem abhängig Beschäftigten, dessen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind jedoch nach einem Urteil des OLG Koblenz vom 15.04.2010 (Aktenzeichen: 11 UF 506/09) ebenso wie einem selbständig berufstätigen Unterhaltsschuldner Aufwendungen in Höhe von insgesamt 24 % des Bruttoeinkommens als Altersvorsorge zuzubilligen, wobei 20 % des Bruttoeinkommens auf Aufwendungen für eine primäre Versorgung für das Alter entfallen und 4 % des Bruttoeinkommens für den Aufbau einer zweiten Säule der Altersvorsorge."

Sprich, nur 4% sind wirklich frei.

(<a href="http://www.frag-einen-anwalt.de/Altersvorsorge-beim-Unterhalt-wenn-Verdienst-ueber-Beitragsbemessungsgrenze---f113891.html>Quelle</a>)."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2015 00:26
(@shocolade)
Schon was gesagt Registriert

hallo sophie,

von lebensnotwendig steht aber nix im gesetz. hier die passage aus meinem link.

"Beim Kindesunterhalt spielen besondere Kriterien eine Rolle. Hier ist es nicht maßgebend für die Abzugsfähigkeit von Schulden, ob Schulden vor oder nach der Trennung gemacht wurden. Zudem hat ebenso nicht die Kindesunterhaltszahlung absoluten Vorrang vor den Kreditverpflichtungen.

Die Abzugsfähigkeit der Schulden beim Kindesunterhalt muss hinsichtlich der Kreditverpflichtungen und dem Kindesunterhalt optimal ausbalanciert werden.

So gilt beispielsweise, dass ein Immobilienkredit dann mit berücksichtigt wird, wenn zumindest der Mindestunterhalt für das jeweilige Kind sichergestellt ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2015 00:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ist ein Infoportal. Allerdings kann jedes OLG dies anders zementieren und in Urteile fassen.

Klar, den Kredit für die Eigentumswohnung kannst du als zus. Altersvorsorge angeben. Der wird auch problemlos anerkannt werden. Allerdings wird dir dann ein geldwerter Vorteil angerechnet, weil du ja sozusagen die Miete ersparst. Deswegen in meinen Augen ein Nullsummenspiel, zumal bei der momentanen Zinslage.

Was das Auto angeht, stellt sich die Frage, ob es a) so viel ist, dass du eine Stufe herunterkommst in der Düsseldorfer Tabelle und b) im Zweifelsfall der Richter anerkennt, dass es genau dieses Auto als Jahreswagen sein muss.
Beruflich bedingt heisst, zur Arbeit und zurück?
Sind die berufsbedingten Aufwendungen damals richtig berechnet worden?

Vor allem, wenn du jetzt schon ungefähr 200 € monatlich mehr zahlen müsstest wäre ich ganz still, solange die KM keine Auskunft fordert.

Hast du die zus. Altersvorsorge schon voll ausgeschöpft?

Sophie

P.S. Was die Urlaube angeht, es ist schön, dass du das den Kindern ermöglichst. Aber vielleicht hat die KM andere Vorstellungen von Urlaub als du und die Kinder. Das ist dann einfach zu akzeptieren. Mein Ex war mit den Kindern nach der Trennung genau einmal im Urlaub. Danach nie wieder. Für ihn hat das nicht so den Stellenwert. Er ist lieber zu Hause und genießt den Garten. Die Kinder fanden das auch nicht immer gut, aber das mussten sie mit ihm klären oder auch nicht. Ich habe mich da nicht eingemischt. Genauso ist es bei euch. Die KM ist halt lieber bei Verwandten und du möchtest Strandurlaub machen. Aber wenn du Strandurlaub mit den Kindern machen möchtest, dann ist dieser Urlaub auch deine Baustelle und nicht die der KM.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2015 10:17
(@Inselreif)

hier die passage aus meinem link.

Irgendwelche (noch dazu sehr laienhafte - einige Passagen sind ja wohl ein Witz) Links interessieren kein Gericht der Welt. Schau ins Gesetz, schau in die Leitlinien Deines OLG und erst dann lies meinetwegen noch einen guten Kommentar.

Für den beruflich genutzten Anteil Deines KFZ sehen die unterhaltsrechtlichen Leitlinien durchgängig feste Sätze vor. Damit sind auch die Anschaffungskosten abgegolten. Du kannst also noch probieren, den Teil des Darlehens durchzubekommen, der dem privat genutzten Anteil des KFZ entspricht. Du trägst für die Aufteilung die Beweislast. Rechne damit, dass solch kleinkarierten Vorstellungen entsprechend kleinkarierte Beweisanforderungen entgegengesetzt werden. Ob sich das lohnt?

Und die Immobilie sehe ich, ähnlich AS, bei dem momentanen Zinsniveau eher als Gefahr einer Einkommensverbesserung.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2015 11:48