Anspruch auf Geburt...
 
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Anspruch auf Geburtsurkunden von Kindern aus nächster Beziehung?

 
(@ninchen)
Schon was gesagt Registriert

Damit hätte ich doch noch gleich ein spannendes Thema:

Der Anwalt Dr. Tews meint ja, das der Exehemann Anspruch auf die beglaubigten Kopien der Geburtsurkunden der Kinder die in späteren Beziehungen geboren werden hat.

Denn seine Argumentation: 1. Die Auskunftspflicht gehe soweit, da man eventuell den Vater der Halbgeschwister über einen fiktiven Partnerunterhalt zur Unterhaltszahlung heranziehen können muß.

:knockout:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2008 14:27
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich sehe da nichts unmoralisches dran.
Der Partner, der sich nach einer ersten Ehe mit solch einer Frau Kinder hat, ist auch zu deren Unterhalt verpflichtet. Es kann schließlich nicht sein, dass sich der ZweitPartner ein Neben-Familien-Einkommen verschafft, indem der erste Partner den Lebensunterhalt mit finanziert.
Losgelöst ist dies vom KU, aber der war hier ja auch nicht gemeint.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2008 10:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm Kasper,

ich glaub du hast das Falschrum verstanden.

Ninchen muß für Kinder KU zahlen, die beim KV in Autria leben.

Sie ist wieder verheiratet und hat aus diese Ehe 2 Kinder.

Nun fordert der KV1 beglaubigte Geburtsurkunden der Kinder aus 2. Ehe. So soll festgestellt werden, ob sie weitere Kinder hat und ob der neue Ehemann ihr Unterhalt zahlen muß, damit sie für die Kinder aus 1. Ehe zahlen kann.

Meiner Meinung nach hat er kein Anrecht auf beglaubigte Geburtsurkunden der Kinder, die nichts mit ihm zu tun haben (mit solchen Urkunden kann man ja ne Menge anstellen). Eine Lebendbescheinigung sollte eigentlich reichen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2008 11:08
(@ninchen)
Schon was gesagt Registriert

Wie bitte Du meinst es ist normal das der 2. Partner Unterhalt zahlen soll für ein Kind für oder gegen dessen Enstehung er nix kann. ;(

Das lange vor seiner Zeit in einer anderen Beziehung mit einem anderen Partner gezeugt wurde und dessen Existenz er nur vom Hörensagen kennt ?
Das findest Du normal?

Es ging ganz klar um den KU ich  als Mutter und Exfrau habe nie Unterhalt bekommen und will auch keinen. 😡
Aber das mein Mann für die Tochter aus erster Ehe löhnen soll ist wohl ein wenig unverschämt Ihm gegenüber.

Dann ist Kasper also dafür, das das Familieneinkommen der 2. Familie genommen wird als Grundlage für die Unterhaltsberechnung?  :rofl2:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2008 17:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ninchen,

es ist schlicht und einfach so das du, da das Kind nicht bei dir lebt zu KU verpflichtet bist. Da das Kind minderjährig ist unterliegst du der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet das du alles zu unternehmen hast damit du den Mindestunterhalt zahlen kannst.

Das du dich für ein weiters Kindentschieden hast, obwoh ldu schon das erste finanziell nicht untersützen kannst, dafür kann dein erstes Kind auch nichts. Dieses weitere Kind hindert dich derzeit anscheinden daran, das du Ku an das erste zahlen kannst und somit kommt etwas weiteres ins Spiel.

Die kann ein fiktives Einkommen angerechnet werden das du erzielen könntest, bzw. es kann geprüft werden, ob dein Ehemann dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist. Wenn sein Einkommen ausreicht muß er dir sozusagen einen Teil seines Einkommens als Taschengeld zur Verfügung stellen. Dieses steht dir dann zur Verfügung, um den KU für dein erstes Kind zu zahlen.

Umgekehrt ist es ja auch der Fall, das ein Vater zwar gerne in Elternzeit gehen kann, aberweiterhin den normalen KU an ein Kind aus erster Beziehung zu zahlen hat, im Zweiflesfall eben unter Mithilfe der aktuellen Ehefrau.

Findest du es normal das die Allgemeinheit für Kinder aufkommen soll? Das ist erstmal Sache der Eltern. Und da gehört dann ,so bitter das im Einzelfall eben ist auch die Überlegung dazu, ob man sich ein Kind auch finanziell leisten kann. Wenn ich schon das erste Kind nicht finanzieren kann, dann muß ioch eben auf ein weiteres verzichten.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 17:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ninchen

Wie bitte Du meinst es ist normal das der 2. Partner Unterhalt zahlen soll für ein Kind für oder gegen dessen Enstehung er nix kann. ;(

Das lange vor seiner Zeit in einer anderen Beziehung mit einem anderen Partner gezeugt wurde und dessen Existenz er nur vom Hörensagen kennt ?
Das findest Du normal?

Es ging ganz klar um den KU ich  als Mutter und Exfrau habe nie Unterhalt bekommen und will auch keinen. 😡
Aber das mein Mann für die Tochter aus erster Ehe löhnen soll ist wohl ein wenig unverschämt Ihm gegenüber.

Dann ist Kasper also dafür, das das Familieneinkommen der 2. Familie genommen wird als Grundlage für die Unterhaltsberechnung?  :rofl2:

Beachte bitte, dass die Erläuterung der Rechtslage nicht zwingend etwas mit der persönlichen Meinung des Antwortenden zu hat.

Wenn dir also jemand, entsprechend der Rechtslage erklärt, dass Eltern ihren Kindern unterhaltspflichtig sind, so brauchst du das diesem Jemand nicht vorzuwerfen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 20:05
(@ninchen)
Schon was gesagt Registriert

😉 Hallo, Sorry war ein wenig mit dem falschen Fuß aufgestanden.
Aber das war keine Erklärung der Rechtslage sondern eine Verdrehung der Tatsachen.

Ich bin im übrigen miterweilen nicht mehr Unterhaltsflichtig, da meine Oma, gott sein Dank das Kind zum Alleinerben gemacht hat  :exclam:

Dennoch kann ich die Rechtsmeinung von Kasper absolut nicht teilen, das ein Anspruch auf eine beglaubigte Geburtsurkunde besteht. Und glaube auch nicht das dies die Rechtslage ist sondern ein typischer Fall von winkeladvokatismus.

Unabhängig vom Unterhalt gibt es ja auch noch so was wie Menschenrecht und auch Exmänner/Exfrauen fallen unter den Begriff Mensch und sogar deren Kinder aus 2. Ehe auch wenn dies die früheren Lebenspartner meist nicht so sehen.

Desweiteren  sind die Geburtsurkunden meiner Kinder Dokumente meiner Kinder und die haben weniger als nix mit meinem Ex zu tun, da kann man ja gleich auch noch die Geburtsurkunde meiner Erbtante Lilly anfordern. Wenn als Begründung gilt es möchte möglich sein, das vielleicht unter Umständen über Umwegen was zu holen währe.

Irgendwo muß Schluß sein.

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Themenstarter Geschrieben : 15.07.2008 22:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Ninchen,

ich mag auf dem Schlauch stehen, aber warum entfällt jetzt Deine KU-Pflicht?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 22:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi LBM,

weil das Kind laut ninchen im anderen Thread von Oma ein Häuschen und Bargeld geerbt hat und somit nicht mehr bedürftig ist. Was ich so nicht unbedingt stehen lassen würde, da Kinder für den Unterhalt nicht iher Vermögen, sondern nur Zinsen aufwenden müssen... wen ich mich nun nicht völlig irre.

@ ninchen:

Unabhängig vom Unterhalt gibt es ja auch noch so was wie Menschenrecht und auch Exmänner/Exfrauen fallen unter den Begriff Mensch und sogar deren Kinder aus 2. Ehe auch wenn dies die früheren Lebenspartner meist nicht so sehen.

Das hat hier auch nie jemand bestritten. Aber Unterhalt und Menschenrecht haben nix miteinander zu tun. Ich weiß nicht wie du auf diese Verknüpfung kommst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 23:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tina,

genau das ist das Problem, was ich da sehe. Ich bin der gleichen Meinung wie Du, Zinseinkünfte ja, Vermögen nein.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 23:22